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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: duldungspflicht

1125 Treffer für den Bereich Immobilienrecht – Kauf | Miete | WEG.

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171 Beiträge gefunden
IMR 2026, 73 OLG Karlsruhe - Keine Duldung einer bestehenden, aber nicht dinglich gesicherten Fremdabwasserleitung
IMR 2026, 20 AG Frankfurt/Main - Verwahrlosung und Verschmutzung der Wohnung = Kündigung
IMR 2025, 419 BGH - Überfahrtbaulast ist kein Wegerecht
IMR 2025, 401 AG Hamburg - Wer nicht hören will, muss fühlen ...!
IBR 2025, 310 BGH - Überfahrtbaulast begründet kein Wegerecht!
IMR 2025, 295 OLG Karlsruhe - Muss fremde Wasserleitung auf eigenem Grundstück geduldet werden?
IMR 2025, 187 AG Friedberg - Umfassende Sanierungsarbeiten rechtfertigen keine Verwertungskündigung
IMR 2025, 144 AG Frankfurt/Main - Den Austausch von Einrichtungen zur Verbrauchserfassung hat der Mieter zu dulden!
IMR 2025, 69 LG Karlsruhe - Kein digitaler Türspion ohne Gestattung
IMR 2024, 1051 OLG Hamburg - Duldungspflicht einer zwischenzeitlich abgerissenen Kellertreppe am Überbau
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15 Aufsätze gefunden
Das Grundbuch, die Sicherungsgrundschuld und die Zwangshypothek - Jahresrückblick 2024
(Andrea Pflügl; Pascal Alt)
Dokument öffnen IVR 2025, 41
Das neue Gebäudeenergiegesetz („Heizungsgesetz“) und die Auswirkungen auf das Mietrecht: Ein Überblick
(Fabian Bagusche; Kathrin Otto)
Dokument öffnen IMR 2023, 477
Die korrekte Mängelrüge und Mängelanzeige im Wohnraummietrecht – Einschaltung Dritter und Verwirkung von Ansprüchen
(Kai-Uwe Agatsy)
Dokument öffnen IMR 2022, 339
Selbständiges Beweisverfahren und Wohnungseigentum
(Hans-Joachim Weber)
Dokument öffnen IMR 2022, 87
Fragestellungen zur Reichweite der Duldungspflichten aus § 15 WEG n.F.
(Kai-Uwe Agatsy)
Dokument öffnen IMR 2021, 49
Problemkreise bei Willenserklärungen im Wohnraummietrecht – praktische Fragestellungen
(Kai-Uwe Agatsy)
Dokument öffnen IMR 2020, 41
Zum dynamischen Mangelbegriff und zu den Folgen geometrischer Wärmebrücken bei Schimmelpilzbefall
(Michael Selk)
Dokument öffnen IMR 2016, 443
Der Hund von Baskerville: Binden bloße Eigentümerbeschlüsse den Mieter?
(Martin Klimesch)
Dokument öffnen IMR 2015, 45
Besonderheiten des Gewerberaummietrechts in Einkaufszentren
(Martin Niklas)
Dokument öffnen IMR 2014, 454
Das Mietrechtsänderungsgesetz 2013 - Teil 1
(Thomas Hannemann)
Dokument öffnen IMR 2013, 435
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580 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2026, 0665; IMRRS 2026, 0334
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Heizungskeller kann auch im Sondereigentum stehen

BGH, Urteil vom 20.02.2026 - V ZR 34/25

Räume, in denen dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienende Anlagen und Einrichtungen i.S.d. § 5 Abs. 2 WEG untergebracht sind, stehen nicht deswegen im (zwingenden) Gemeinschaftseigentum; sie können daher zum Gegenstand des Sondereigentums gemacht werden (insoweit Aufgabe von Senat, Urteil vom 02.02.1979 - V ZR 14/77, IMRRS 2007, 2579 = BGHZ 73, 302, 311; Urteil vom 05.07.1991 - V ZR 222/90, IMRRS 1991, 0008 = NJW 1991, 2909).*)

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IBRRS 2025, 3102; IMRRS 2025, 1542
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Vorsätzlicher/grob fahrlässiger Überbau muss nie geduldet werden!

BGH, Urteil vom 07.11.2025 - V ZR 121/24

Ein Überbau muss nur unter den Voraussetzungen des § 912 Abs. 1 BGB geduldet werden; liegen diese nicht vor, kann eine Pflicht zur dauerhaften Duldung des Überbaus weder aus dem nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnis noch aus dem Schikaneverbot hergeleitet werden.*)

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IBRRS 2026, 0533; IMRRS 2026, 0278
WohnraummieteWohnraummiete
Wann liegt unzulässige gewerbliche Nutzung einer Wohnung vor?

LG München I, Urteil vom 08.09.2025 - 14 S 12685/24

1. Erfolgt ein vertraglich nicht mehr gedeckter (teil-)gewerblicher Gebrauch eines Mietobjekts, so kann dies eine fristlose oder ordentliche Kündigung rechtfertigen. Dies gilt insb. dann, wenn der Mieter eine Wohnung ohne ausdrückliche Genehmigung des Vermieters gewerblich nutzt und dadurch eine Schädigung des Mietobjekts oder eine unzumutbare Belastung von Mitmietern oder des Vermieters hervorgerufen wird.*)

2. Dabei kommt es grds. darauf an, ob der Mieter mit seiner gewerblichen Tätigkeit nach außen in Erscheinung tritt (Außenwirkung), etwa indem er das Mietobjekt als seine Geschäftsadresse angibt, er dort Kunden empfängt oder Mitarbeiter beschäftigt.*)

3. Bei der Beurteilung der Außenwirkung ist zunächst zu berücksichtigen, ob sich die Mieträume in einem Mehrfamilienhaus befinden, in welchem das räumliche Umfeld ggf. besonders sensibel auf Störungen - wie sie z.B. durch Publikumsverkehr hervorgerufen werden können - reagiert, oder ob sich das Mietverhältnis auf ein freistehendes EFH bezieht, in welchem allein die Mieter selbst leben. Beeinträchtigungen zum Nachteil von Mitbewohnern - namentlich durch etwaige störende Geräusche oder eine sonstige Störung der Privatsphäre, ausgehend von fremden, nicht dem Haus zugehörigen Personen - können in letzterem Fall oftmals ausgeschlossen sein.*)

4. Maßgeblich für eine kündigungsrelevante Außenwirkung kann ferner sein, ob es in der Folge der (auch) gewerblichen Nutzung bereits zu konkreten Beschwerden oder sonstigen Beanstandungen, namentlich durch Mitmieter bzw. Nachbarn gekommen ist.*)

5. Bei etwaigem Publikumsverkehr mit Kunden kann eine geringe Anzahl an Kundenbegegnungen (hier: ca. 2 Kunden wöchentlich - ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung mit dem Mieter) gegen die Annahme einer wirksamen Kündigung sprechen.*)

6. Zwar geht auch mit der Internetpräsenz eines gewerblichen Betriebs i.d.R. eine gewisse Außenwirkung einher. Eine solche kann jedoch im konkreten Fall unzureichend sein, wenn der Mieter gleichwohl faktisch nur sehr wenige, vorangemeldete Kunden empfängt und diese letztlich auch keine störenden Beeinträchtigungen nach außen hin verursachen.*)

7. Bei der Beschäftigung von Mitarbeitern im Mietobjekt kann es namentlich auf die Art der Tätigkeit und ihre etwaige Außenwirkung, auf Dauer und Umfang der Beschäftigung (z.B. Teilzeit) sowie auf Häufigkeit und Dauer der Anwesenheiten der betreffenden Mitarbeiter ankommen.*)

8. Zur kündigungsrechtlichen Relevanz namentlich einer Verweigerung des Zutritts zum Mietobjekt durch einen angeblichen Kaufinteressenten bzw. unangemeldet erscheinenden Handwerker, durch vermeintlich vertragswidrige Gartenarbeiten (Gehölzschnitt), verweigerte Mangelbeseitigungsmaßnahmen und eine mieterseitige Behauptung, das Mietobjekt sei mangelhaft.*)

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IBRRS 2025, 2001; IMRRS 2025, 0982
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Wer nicht hören will, muss fühlen ...

AG Hamburg, Urteil vom 04.07.2025 - 49 C 237/24

1. Es handelt sich bei einer Nichtbeachtung einer gerichtlich titulierten Verpflichtung um eine schwer wiegende, die Kündigung rechtfertigende Vertragspflichtverletzung.

2. Es steht dem Mieter insbesondere nicht frei, die Vorgaben seiner gerichtlich rechtskräftig titulierten Duldungspflicht weiter einzuschränken.

3. Einer Abhilfefrist nach § 543 Abs. 3 BGB bedarf es nicht, da dem Mieter bereits im Klageverfahren deutlich gemacht worden ist, was er zu dulden hat. Eine nochmalige Fristsetzung wäre eine sinnlose Förmlichkeit.

4. Einem Mieter, der seinem Vermieter nur eine Mängelbesichtigung von 10 Minuten erlaubt, obwohl ihm das Gericht eine halbe Stunde gewährt hat, und ein Berühren der angeblich schadhaften Sachen verbietet, kann fristlos gekündigt werden.

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IBRRS 2025, 1979; IMRRS 2025, 0973
ImmobilienImmobilien
Baulast gibt Privatpersonen keine Rechte!

BGH, Urteil vom 27.06.2025 - V ZR 150/24

Der Eigentümer eines mit einer Überfahrtbaulast belasteten Grundstücks ist nicht aufgrund der Baulast nach Treu und Glauben zivilrechtlich verpflichtet, das Begehen bzw. Befahren seines Grundstücks zu dulden (Abgrenzung zu Senat, Urteil vom 09.01.1981 - V ZR 58/79, BGHZ 79, 201, 210).

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IBRRS 2025, 2845; IMRRS 2025, 1400
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Befristung des Mietvertrags aufgrund geplanter Umbauarbeiten?

AG Wedding, Urteil vom 23.06.2025 - 18 C 4/25

1. Voraussetzung für eine wirksame Befristung des Mietvertrags ist unter anderem, dass der Vermieter dem Mieter den Grund der Befristung bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt.

2. Bei der Absicht baulicher Maßnahmen ist die Art der Arbeiten so konkret mitzuteilen, dass der Mieter erkennt, inwiefern sie seine Räume betreffen und das Mietverhältnis geeignet ist, die Durchführung der Arbeiten zu erschweren.

3. Eine Erschwernis liegt nicht nur dann vor, wenn ein Mieter die Arbeiten nicht dulden muss, vielmehr wird hiervon jeder bedeutende Mehraufwand des Vermieters erfasst.

4. Eine Duldungspflicht des Mieters schließt eine erhebliche Erschwerung nicht aus, falls die Baumaßnahmen nur deutlich umständlicher und damit teurer durchzuführen wären, wenn der Mieter in der Wohnung verbleiben würde.

5. Für die Wirksamkeit der Befristung reicht es aus, wenn das Vorhaben im Prinzip genehmigungsfähig ist, ihm also keine unüberwindbaren rechtlichen Hindernisse entgegenstehen.

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IBRRS 2025, 2856; IMRRS 2025, 1409
ImmobilienImmobilien
Erfolgreich gescheiterte Klimaklage

OLG Hamm, Urteil vom 28.05.2025 - 5 U 15/17

ohne amtliche Leitsätze

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IBRRS 2026, 0562; IMRRS 2026, 0289
WohnungseigentumWohnungseigentum
Zugang der Eigentümer zu einem Eigentümerportal

AG München, Urteil vom 26.05.2025 - 1291 C 23031/24 WEG

(Ohne amtliche Leitsätze)

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IBRRS 2025, 2008; IMRRS 2025, 0988
Mit Beitrag
NachbarrechtNachbarrecht
Wann ist Hühner- und Bienenhaltung im städtischen Wohngebiet erlaubt?

LG Köln, Urteil vom 21.05.2025 - 13 S 202/23

1. Bienenhaltung kann ein Nachbargrundstück beeinträchtigen, wenn es zu einer Anwesenheit zahlreicher Bienen sowie zu Ausscheidungen derselben bzw. das Versterben vieler Bienen auf dem Grundstück kommt. Der Anspruchsgegner muss nachweisen, dass diese Immissionen die Benutzung des Grundstücks des Anspruchstellers nicht oder nur unwesentlich behindern.

2. Eine Gleichheit im Unrecht gibt es nicht.

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IBRRS 2025, 1391; IMRRS 2025, 0667
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Mauer = Grenzanlage?

OLG Karlsruhe, Urteil vom 03.04.2025 - 25 U 162/23

1. Eine entlang der gemeinsamen Grenze verlaufende Mauer kann aufgrund ihrer grenzscheidenden Funktion auch dann dem Vorteil beider Grundstücke dienen, wenn die Mauer gleichzeitig dazu dient, das höher gelegene Grundstücke abzustützen.*)

2. Sofern sich eine Einrichtung wegen ihrer Vorteilhaftigkeit für beide Seiten - wie im Streitfall - objektiv als Grenzeinrichtung darstellt, spricht eine Vermutung dafür, dass sie (einstmals) mit dem Einverständnis beider Nachbarn errichtet wurde.*)

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46 Nachrichten gefunden
Pflanzen, Tiere, Gartenzwerge: Was ist unter Nachbarn erlaubt?
(10.04.2026) Das Verhältnis zwischen Nachbarn beginnt häufig durchaus angenehm. Irgendwann aber kommen kleine Ärgernisse auf: Äste hängen über den Gartenzaun, Bäume sorgen für zu viel Schatten, Haustiere laufen auf fremden Terrassen herum, erledigen ihr Geschäft in Nachbars Garten oder machen laute Geräusche. Oft nimmt der geplagte Nachbar dies eine Zeit lang hin - bis ihm der Kragen platzt. Dann vergreift man sich schnell auch mal im Ton - und schon ist der schönste Nachbarschaftsstreit im Gange. Schließlich hilft nur noch der Gang zum Anwalt.
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Pflanzen, Tiere, Gartenzwerge: Was ist unter Nachbarn erlaubt?
(07.03.2025) Das Verhältnis zwischen Nachbarn beginnt häufig durchaus angenehm. Irgendwann aber kommen kleine Ärgernisse auf: Äste hängen über den Gartenzaun, Bäume sorgen für zu viel Schatten, Haustiere laufen auf fremden Terrassen herum, erledigen ihr Geschäft in Nachbars Garten oder machen laute Geräusche. Oft nimmt der geplagte Nachbar dies eine Zeit lang hin - bis ihm der Kragen platzt. Dann vergreift man sich schnell auch mal im Ton - und schon ist der schönste Nachbarschaftsstreit im Gange. Schließlich hilft nur noch der Gang zum Anwalt.
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Modernisierungsarbeiten verpflichten nur im Ausnahmefall zum Auszug - Kündigung der Vermieterseite unwirksam
(23.10.2024) Das Landgericht Berlin II hat am 22.10.2024 auf die Berufung des 85-jährigen Mieters eine Räumungsklage der Vermieterin abgewiesen. Die wegen (vermeintlicher) Verletzung der Pflicht zur Duldung von Modernisierungsarbeiten zunächst angedrohte, dann ausgesprochene fristlose, hilfsweise fristgemäße Kündigung sei unwirksam.
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Handwerker vor der Tür: Welche Rechte und Pflichten hat der Mieter?
(09.09.2024) Steht ein Handwerkerbesuch an, wittern manche Mieter eine Modernisierung, die ihre Miete verteuert. Andere wollen schlicht nicht durch Fremde in ihrem Zuhause gestört werden. Auf das Mietverhältnis kann es sich allerdings deutlich negativ auswirken, wenn man die Handwerker nicht in die Wohnung lässt.
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Pflanzen, Tiere, Gartenzwerge: Was ist unter Nachbarn erlaubt?
(20.02.2024) Streit unter Nachbarn entzündet sich oft an Themen, die zunächst völlig harmlos erscheinen. Oft schon haben etwa Katzen, Hunde und Pflanzenwuchs für Zwist gesorgt - ebenso wie Gartenzwerge.
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Pool-Bau ohne Absprache? BGH dürfte auf "Beschlusszwang" pochen
(27.02.2023) Wohnungseigentümer sollten in Zukunft wohl besser davon absehen, Bauvorhaben auf eigene Faust anzupacken, ohne dass es einen Beschluss der Gemeinschaft gibt. Nach neuer Rechtslage gilt seit gut zwei Jahren ein sogenannter Beschlusszwang - und der Bundesgerichtshof sieht eher keinen Spielraum für Ausnahmen, wie sich am 24.02.2022 in einer Verhandlung in Karlsruhe abzeichnete.
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Überbau durch Wärmdämmung zulässig
(14.12.2022) Das Sächsische Kabinett beschloss am 13.12.2022 die Änderung des Sächsischen Nachbarrechtsgesetzes und weiterer Vorschriften mit Bezug zur Justiz in den Landtag einzubringen. Die durch das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung vorgeschlagenen Änderungen im Sächsischen Nachbarrechtsgesetz haben zum Ziel, den Klimaschutz durch Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich zu fördern. Die beschlossenen Regelungen ermöglichen, dass die Eigentümerin oder der Eigentümer eines Grundstücks unter bestimmten Voraussetzungen zur Duldung von Dämmmaßnahmen an benachbarten Gebäuden verpflichtet werden kann, auch wenn die Wärmedämmung in das Grundstück der Nachbarn hineinragt. Die verbesserten rechtlichen Rahmenbedingungen für die Energieeffizienz im Gebäudebereich bilden einen Baustein des im Koalitionsvertrag festgehaltenen Ziels der Förderung des Klimaschutzes.
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Terminhinweis BGH: Nachbarstreit über grenzüberschreitende Wärmedämmung
(29.03.2022) Der unter anderem für das Nachbarrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt erneut über ein Verfahren, in dem zu klären ist, ob eine landesrechtliche Regelung - hier des Landes Berlin -, die eine grenzüberschreitende nachträgliche Wärmedämmung von Bestandsbauten erlaubt, mit dem Grundgesetz vereinbar ist.
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Wärmedämmung kann Luftraum des Nachbarn erobern
BGH: Dämmung darf auf Nachbargrundstück reichen

(20.12.2021) Um Grundstücke optimal auszunutzen war und ist es üblich, direkt an der Grundstücksgrenze zu bauen. Bei Bestandsbauten älteren Datums war eine nachträgliche Dämmung der grenzständigen Mauern bisher häufig umstritten - ragt die Dämmung doch über die Grenze hinaus in das Nachbargrundstück hinein. Dies berührt das Grundeigentumsrecht des Nachbarn, auf dessen Grundstück sich die Dämmung dann ganz oder in Teilen befindet.
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Bundesländer dürfen grenzüberschreitende Wärmedämmung regeln
(12.11.2021) Gegenstand der heute verkündeten Entscheidung des für das Nachbarrecht zuständigen V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs ist die Frage, ob landesrechtliche Regelungen, die eine grenzüberschreitende nachträgliche Wärmedämmung von Bestandsbauten erlauben, mit dem Grundgesetz vereinbar sind.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen IMR 2022, 81 Dokument öffnen BGH, 12.11.2021 - V ZR 115/20

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2 Materialien gefunden

Stellungnahmen und Empfehlungen zu Gesetzentwürfen

Stellungnahme DAV zu MietRÄndG
Stellungnahme des DAV zum Referentenentwurf des Mietrechtsänderungsgesetz
(vom 19.01.2012)
Dokument öffnen Text

Schreiben privater Verbände

Forderungen zur Bundestagswahl 2009 des BSI
Forderungen zur Bundestagswahl 2009 des BSI - Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft
(vom 20.01.2009)
Dokument öffnen Text

23 Normen gefunden

BGB (Bürgerliches Gesetzbuch)

Dokument öffnen  § 555d
Duldung von Modernisierungsmaßnahmen, Ausschlussfrist (Stand: 01.05.2013)


BNatSchG 2010 (Bundesnaturschutzgesetz)

Dokument öffnen  § 65
Duldungspflicht (Stand: 01.03.2010)


HmbWoSchG (Hamburgisches Wohnraumschutzgesetz)

Dokument öffnen  § 13
Mitwirkungs- und Duldungspflicht (Stand: 01.08.2009)


NachbG-HE (Hessisches Nachbarrechtsgesetz)

Dokument öffnen  § 10a
Wärmedämmung (Stand: 23.12.2009)


NachbG-NW (Nachbarrechtsgesetz Nordrhein-Westfalen)

Dokument öffnen  § 23a
Wärmedämmung und Grenzständige Gebäude (Stand: 04.06.2011)


NatSchG-BW (Naturschutzgesetz)

Dokument öffnen  § 52
Behördliche Befugnisse, Duldungspflicht (zu § 65 BNatSchG) (Stand: 01.12.2017)


NRG-BW (Nachbarrechtsgesetz)

Dokument öffnen  § 7c
Überbau durch Wärmedämmung (Stand: 12.02.2014)


SächsNRG (Sächsisches Nachbarrechtsgesetz)

Dokument öffnen  § 19
Duldungspflicht (Stand: 01.01.2009)


ThürNRG (Thüringer Nachbarrechtsgesetz)

Dokument öffnen  § 26
Duldungspflicht (Stand: 29.09.2010)


WFNG-NW (Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen)

Dokument öffnen  § 43
Mitwirkungs- und Duldungspflicht (Stand: 27.01.2012)
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6 Leseranmerkungen gefunden
Durch ständige Wiederholung wird es nicht besser...
Leseranmerkung von Wolfgang Dötsch zu
 R 
Unterlassungsanspruch des Mieters gegen den Vermieter in Bezug auf Modernisierungsarbeiten!
(Marcus Kohlstrunk)
Dokument öffnen IMR 2015, 13
Zum Füttern von Wildtieren
Leseranmerkung von Hans-Joachim Weber zu
 R 
Wohnungseigentum: Vogelhaus auf dem Balkon zulässig?
(Johannes Hogenschurz)
Dokument öffnen IMR 2014, 80
a.A. die h.M.: Blank, WuM 2012, 175 u. Lehmann-Richter, NZM 2012, 849
Leseranmerkung von Martin Klimesch zu
 R 
Mal wieder: Keine Minderung bei absehbaren Bauarbeiten!
(Dominik Leppersjohann)
Dokument öffnen IMR 2013, 320

1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 10 VOB/B Haftung der Vertragsparteien (Schmitz-Gagnon)
D. § 10 Abs. 3
I. Tatbestandsvoraussetzungen


1 Abschnitt im "Ziekow/Völlink, Vergaberecht" gefunden

c) Allgemeine Verpflichtungen aus dem Grundgesetz (GWB § 134 Rn. 173a-173d)


2 Abschnitte im "Elzer/Fritsch/Meier, Wohnungseigentumsrecht" gefunden

dd) Duldungspflichten ( Rn. 716-719)









2 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden

1. Die Ortsüblichkeit von Bau- und Rückbauarbeiten ( Rn. 22-24)

E. Baulärm in der Gerichtspraxis ( Rn. 12)


1 Abschnitt im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

cc) Abwägung ( Rn. 574-580)