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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: amtshaftung
136 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

9 Beiträge gefunden |
IVR 2022, 142 | OLG München - Zur Kostenniederschlagung bei einer Zuschlagsbeschwerde |
IVR 2020, 145 | OLG Brandenburg - Keine Amtshaftung der unteren Bodenschutzbehörde bei Versteigerung eines Altlastengrundstücks |
IBR 2014, 1271 | OLG Hamm - Kann auch bei unterschiedlichen sachlichen Zuständigkeiten ein einheitlicher Gerichtsstand bestimmt werden? |
IBR 2011, 1362 | OLG Nürnberg - Gerichtssachverständiger haftet nicht bei Vergleichsabschluss aufgrund falschen Gutachtens! |
IBR 2011, 1354 | OLG Hamm - Überlange Dauer eines Bauprozesses: Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung? |
IBR 2011, 118 | BGH - Überlange Verfahrensdauer eines Zivilprozesses: Hohe Hürden für Amtshaftung! |
IBR 2010, 1405 | OLG Naumburg - Selbständiges Beweisverfahren: Bei Zurückweisung des Antrags trägt der Antragsteller die Kosten! |
IBR 2010, 1252 | OLG Celle - Selbständiges Beweisverfahren: Bei Zurückweisung des Antrags trägt der Antragsteller die Kosten! |
IMR 2010, 1104 | OLG Karlsruhe - Amtshaftung bei Versteigerung eines Altlastengrundstücks! |
57 Volltexturteile gefunden |

BGH, Beschluss vom 24.04.2025 - III ZR 18/24
Ein Notar hat sicherzustellen, dass eine Auflassungsvormerkung nicht vor nachrangigen, nicht übernommenen Belastungen gelöscht wird.*)


FG Hessen, Beschluss vom 13.03.2024 - 11 K 407/20
Zur Entbehrlichkeit einer dienstlichen Äußerung des abgelehnten Richters über den Ablehnungsgrund in Fällen jenseits eines Rechtsmissbrauchs.*)


BGH, Urteil vom 21.08.2023 - NotZ(Brfg) 4/22
Die Altersgrenze für Notare verstößt nicht gegen das sich aus Art. 21 Abs. 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union sowie Art. 1, Art. 2 Abs. 2 Buchst. a der RL 2000/78/EG des Rates vom 27.11.2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf ergebende Verbot der Diskriminierung wegen des Alters. Sie ist im Sinn von Art. 6 Abs. 1 der RL 2000/78/EG objektiv und angemessen und durch das legitime Ziel gerechtfertigt, den Generationenwechsel zu erleichtern und den Berufsstand der Notare zu verjüngen.*)


BGH, Urteil vom 15.06.2023 - III ZR 44/22
Schuldet ein Notar einen bestimmten Rat, Hinweis oder eine bestimmte Warnung, so spricht der erste Anschein dafür, dass die Beteiligten dem gefolgt wären. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass bei ordnungsgemäßem Verhalten nach der Lebenserfahrung lediglich ein bestimmtes Verhalten nahegelegen hätte oder sämtliche vernünftigen Verhaltensmöglichkeiten identische Schadensbilder ergeben hätten. Besteht dagegen nicht nur eine einzige verständige Entschlussmöglichkeit, sondern kommen verschiedene Handlungsweisen ernsthaft in Betracht und bergen sämtliche gewisse Risiken in sich, ist für einen Anscheinsbeweis kein Raum (Bestätigung von Senat, Urteil vom 10.07.2008 - III ZR 292/07, Rz. 14, IBRRS 2008, 2454 = WM 2008, 1753; Übernahme von BGH, Urteil vom 16.09.2021 - IX ZR 165/19, Rz. 36 m.w.N., IBRRS 2021, 3042 = NJW 2021, 3324 für die Notarhaftung; Abgrenzung von BGH, Urteile vom 08.05.2012 - XI ZR 262/10, IBRRS 2012, 2570 = BGHZ 193, 159 und vom 15.07.2016 - V ZR 168/15, IBRRS 2016, 3113 = BGHZ 211, 216).


BGH, Beschluss vom 30.03.2023 - III ZR 99/22
Zur Zuständigkeit des Bayerischen Obersten Landesgerichts für Nichtzulassungsbeschwerden in Fällen, in denen im Wesentlichen Rechtsnormen zur Anwendung kommen, die im Landesrecht Bayerns enthalten sind (hier: Fischereirecht; Bestätigung und Fortführung von Senat, Beschlüsse vom 18.02.2021 - III ZR 79/20, NJW-RR 2021, 507 = IBRRS 2021, 0852; IMRRS 2021, 0325, und vom 29.07.2021 - III ZR 163/20, NJW-RR 2021, 1363 = IBRRS 2021, 2683 = IMRRS 2021, 1228).*)


BGH, Urteil vom 17.12.2020 - III ZR 45/19
Ist bereits rechtskräftig festgestellt worden, dass dem Geschädigten ein Schadensersatzanspruch aus Amtshaftung uneingeschränkt zusteht, kann eine Verletzung seiner Schadensminderungspflicht nur noch aufgrund von Tatsachen angenommen werden, die erst nach der letzten mündlichen Verhandlung über die Feststellungsklage entstanden sind (Fortführung von BGH, Urteil vom 14.06.1988 - VI ZR 279/87, NJW 1989, 105 = IBRRS 1988, 0145).*)


BayObLG, Beschluss vom 15.09.2020 - 101 AR 99/20
1. §§ 72a und 119a GVG sind gegenüber Zuständigkeitsregelungen im Geschäftsverteilungsplan des Präsidiums vorrangig.*)
2. Dass mit der Klage weitere Ansprüche geltend gemacht werden, die nicht unter §§ 72a, 119a GVG fallen, steht der gesetzlichen Zuständigkeit der Spezialspruchkörper nicht entgegen.*)


BGH, Beschluss vom 30.07.2020 - III ZB 48/19
Die Begründung einer Berufung in einem Zivilprozess muss zwar weder in sich schlüssig noch rechtlich haltbar sein - aber auf den konkreten Streitfall zugeschnitten. Ist der Schriftsatz eines Anwalts aber "größtenteils bereits sprachlich unverständlich und inhaltlich schlichtweg nicht mehr nachvollziehbar", ist das Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen.


OLG Koblenz, Urteil vom 12.09.2019 - 1 U 135/19
1. Zivilrechtliche Ansprüche einer Gemeinde (hier: Rechnung für Erneuerung Hausanschluss - Wasser) können grundsätzlich nicht im Wege der Verwaltungsvollstreckung beigetrieben werden.*)
2. Ist die Verwaltungsvollstreckung ausnahmsweise für bestimmte zivilrechtliche Forderungen landesrechtlich zugelassen (z. B. Lieferung von Gas, Wasser etc.), so führt ein Widerspruch des Bürgers dazu, dass die öffentliche Hand diesen Anspruch dann auf dem regulären Klagewege weiterverfolgen muss.*)
3. Die Vorschriften der Verwaltungsvollstreckungsgesetze schützen den in Anspruch genommenen Bürger und der auf diesem Gebiet für die öffentliche Hand Tätige hat die Amtspflicht, ausschließlich gesetzlich vorgesehene Vollstreckungsmaßnahmen durchzuführen.*)


OLG Koblenz, Beschluss vom 21.06.2019 - 4 W 136/19
1. Auch bei einseitiger Erledigung eines Rechtsmittels gegen einen Beschluss in einem Richterablehnungsverfahren ist der Weg für eine Kostengrundentscheidung analog § 91a ZPO eröffnet.
2. Das eigene Verhalten der ablehnenden Partei ist nicht geeignet, einen Ablehnungsgrund zu begründen.

3 Nachrichten gefunden |
(27.06.2011) Der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat mit Urteil vom 17.06.2011 entschieden, dass dem Kläger unter dem Gesichtspunkt der Amtshaftung kein Schadensersatzanspruch gegen das beklagte Land wegen überlanger Verfahrensdauer eines Zivilprozesses zusteht.

(07.12.2010) Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Frage entschieden, unter welchen Voraussetzungen eine Amtshaftung des Staates für Richter wegen überlanger Verfahrensdauer eines Zivilprozesses besteht (§ 839 BGB, Art. 34 GG*).

(15.01.2010) Der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat in einer aktuellen Entscheidung das Land Nordrhein-Westfalen aus Gründen der Amtshaftung verurteilt, Schadensersatz in Höhe von ca. 700.000 Euro wegen überlanger Verfahrensdauer eines vorangegangenen Rechtsstreits zu zahlen.


1 Norm gefunden |
LFGG-BW (Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit)

Übertragung von Verpflichtungen (Stand: 01.01.2002)
3 Leseranmerkungen gefunden |
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Anmerkung zum Beitrag Leseranmerkung von Reinhard Krämer zu
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Entscheidung fragwürdig. Leseranmerkung von RA Walther Leitzke zu
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1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
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§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen) |
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I. Gesetzliche Ansprüche des Unternehmers anstelle vertraglicher Vergütungsansprüche |
19 Abschnitte im "Musielak/Voit, Zivilprozessordnung" gefunden |
IV. Rechtsbehelfe (ZPO § 806a Rn. 5)
2. Benachrichtigung des Schuldners (ZPO § 845 Rn. 5)
III. Übertragung (ZPO § 160a Rn. 3-5)
2. Kostbarkeiten (Abs. 1 S. 2) (ZPO § 813 Rn. 3)
a) Abgabe der Erklärung (ZPO § 845 Rn. 3)
1. Zahlungsansprüche (ZPO § 827 Rn. 2-3)
1. Allgemeines (ZPO § 32 Rn. 15)
I. Normzweck (ZPO § 159 Rn. 1-3)
aa) Gefährdung der Gläubigerinteressen (S. 1) (ZPO § 808 Rn. 16)
§ 262 Sonstige Wirkungen der Rechtshängigkeit (ZPO § 262 Rn. 1-4)
15 Abschnitte im "Battis/Krautzberger/Löhr, Baugesetzbuch: BauGB-Kommentar" gefunden |
6. Auskunftsanspruch (BauGB § 42 Rn. 15)
5. Entschädigung (BauGB § 109 Rn. 5)
4. Wirkung der Gutachten, Haftung (Abs. 3) (BauGB § 193 Rn. 17-21)
dd) Enteignungsgleicher Eingriff ( Rn. 8)
a) Kennzeichnungen (Abs. 5) (BauGB § 9 Rn. 222-226)
f) Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (Abs. 6) (BauGB § 12 Rn. 89-93)
4. Angemessene Entschädigung (BauGB § 18 Rn. 9)
5. Kein Anspruch auf Aufstellung (Abs. 3 S. 2) (BauGB § 1 Rn. 31)
§ 105 Enteignungsantrag (BauGB § 105 Rn. 1-4)
4. Vertrauensgrundlage (BauGB § 39 Rn. 5-8)
4 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |