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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: amtshaftung

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19 Beiträge gefunden
IMR 2021, 138 BGH - Keine Amtshaftung wegen unwirksamer Mietpreisbremse
IBR 2015, 1094 BGH - Planfeststellungsbeschluss unanfechtbar: (Keine) Entschädigung für Feuchtigkeitsschäden?
IMR 2014, 225 KG - Heizkörper bei Wohnungsdurchsuchung beschädigt: Polizei muss Nachbarn informieren!
IMR 2011, 180 OLG Saarbrücken - Dienstsiegel fehlt: Mietvertrag mit Gemeinde trotzdem wirksam?
IMR 2011, 120 VG Aachen - Kein Anspruch auf Durchführung des Winterdienstes gegen Gemeinde!
IMR 2010, 1104 OLG Karlsruhe - Amtshaftung bei Versteigerung eines Altlastengrundstücks!
IMR 2010, 1080 OVG Nordrhein-Westfalen - Preisgebundener Wohnbau: Wann handelt der Eigentümer schuldhaft im Sinne von § 25 WoBindG?
IMR 2009, 1039 OLG Celle - Verkehrssicherungspflicht beim Entfernen von Baumwurzeln
IMR 2008, 396 OLG Brandenburg - Amtshaftung für unzureichende Straßenentwässerung?
IBR 2008, 50 BGH - Amtshaftung: Rechtswidrige Versagung einer Baugenehmigung
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125 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2025, 0568
BauhaftungBauhaftung
Staat haftet für fehlende Baustellenbeschilderung!

OLG Celle, Urteil vom 05.02.2025 - 14 U 85/24

Eine unterlassene Verkehrsregelung der beauftragten privaten Baufirma, deren Zweck es war, Straßenbauarbeiten abzusichern, die zur Daseinsfürsorge gehören, zieht eine Haftung des verantwortlichen Hoheitsträgers nach sich.*)

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IBRRS 2024, 3119; IMRRS 2024, 1317; IVRRS 2024, 0550
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Nicht angefallene Umsatzsteuer ist zurückzuzahlen!

OLG Brandenburg, Urteil vom 10.10.2024 - 10 U 102/23

1. Die Zahlung irrtümlich ohne Abzug der Bauabzugssteuer berechneten Werklohns kann einen vertraglichen Anspruch auf Rückzahlung von Überzahlungen begründen, der sich als Nebenpflicht aus dem Vertrag ergibt. Das ist nicht der Fall, wenn die Rückzahlung eines nicht angefallenen Umsatzsteueranteils im Raum steht, für die keine vertragliche Nebenpflicht besteht, so dass der Anspruch aus Bereicherungsrecht folgt.

2. Eine Bruttopreisvereinbarung führt dazu, dass die festgesetzte Umsatzsteuer als Teil des Kaufpreises geschuldet wird, unabhängig von der materiell-rechtlichen Umsatzsteuerpflicht des abgeschlossenen Geschäfts. Dabei ist regelmäßig - auch wenn sich die Vertragsparteien nicht ausdrücklich darauf verständigt haben - vom Vorliegen einer Bruttopreisabrede auszugehen.

3. Haben die Parteien eine Nettopreisabrede getroffen, führt diese dazu, dass nur der ausgewiesene Preis sowie die tatsächlich geschuldete Umsatzsteuer zu entrichten sind.

4. Die Vereinbarung zur Zahlung eines Entgelts "zuzüglich" der gesetzlichen Umsatzsteuer ist regelmäßig dahingehend auszulegen, dass die Umsatzsteuer nicht gezahlt werden muss, wenn die Umsatzsteuer irrtümlich angesetzt worden ist und das Geschäft in Wirklichkeit nicht der Umsatzsteuer unterlegen hat.

5. Die steuerrechtliche Lage ist im Zivilprozess ohne Bindung zu prüfen.

6. Der Gläubiger eines Bereicherungsanspruchs hat Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen, wenn er von der Leistung und den Tatsachen weiß, aus denen sich das Fehlen des Rechtsgrunds ergibt. Eine unzutreffende Rechtsanwendung durch die Finanzbehörden geht verjährungsrechtlich nicht zu Lasten des Anspruchsgläubigers. Der Geschädigte müsste vielmehr wissen oder grob fahrlässig nicht wissen, dass die Rechtsanwendung fehlerhaft war.

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IBRRS 2023, 3327; IMRRS 2023, 1527; IVRRS 2023, 0630
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Wer ist von Falschauskunft der Behörde über Nutzungsmöglichkeit betroffen?

KG, Urteil vom 03.03.2023 - 9 U 27/21

Im Falle einer behördlichen Auskunft über die Nutzungsmöglichkeit von Räumlichkeiten als Vergnügungsstätte ist von der Amtspflicht zu richtiger Auskunftserteilung die allein um die Auskunft nachsuchende Nutzerin und Mieterin der Räumlichkeiten geschützt, nicht aber die Eigentümerin und Vermieterin der Räumlichkeiten. Diese ist insbesondere nicht bereits deswegen geschützte Dritte i.S.d. § 839 Abs. 1 Satz 1 BGB, weil ihr eine noch fortwirkende Baugenehmigung mit der Nutzungsmöglichkeit als Vergnügungsstätte erteilt worden war.*)

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IBRRS 2022, 3767; IMRRS 2022, 1659
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ImmobilienImmobilien
Konkreter Blindgängerverdacht ist offenbarungspflichtig

OLG Hamm, Urteil vom 28.11.2022 - 22 U 28/22

1. Ein über einen bloßen Mangelverdacht hinausgehender, offenbarungspflichtiger Sachmangel (hier: Blindgängerverdachtspunkt auf dem Nachbargrundstück) liegt vor, wenn dieser zu einer verkehrserheblichen Einschränkung der Nutzung des veräußerten Grundstücks führt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Bauvorhaben auf dem veräußerten Grundstück einer vorhergehenden Anzeige bedürfen und behördliche Anordnungen, etwa eine Untersuchung des Grundstücks mittels Bohrungen, nach sich ziehen können.*)

2. Der Feststellung von Arglist i.S.v. § 444 BGB steht nicht entgegen, dass die Verkäuferseite die Käufer über die Existenz eines objektiv offenbarungspflichtigen Sachmangels nicht aufklärte, weil sie diesen als unbedeutend ansah.*)




IBRRS 2022, 0762; IMRRS 2022, 0268
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Vermieter kann keine Miete vom Jobcenter einklagen

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 03.02.2022 - L 11 AS 578/20

1. Aus der Direktzahlung der Miete an den Vermieter (§ 22 Abs. 7 SGB II) ergeben sich grundsätzlich keine einklagbaren Ansprüche des Vermieters.*)

2. Der Vermieter hat keinen Anspruch gegenüber dem Jobcenter auf Angabe eines konkreten Verwendungszwecks der Überweisung bei einer Direktzahlung nach § 22 Abs. 7 SGB II.*)

3. Die Klage eines Vermieters gegen das Jobcenter auf Direktzahlung der Miete eines Grundsicherungsempfängers ist gerichtskostenpflichtig (§ 197a SGG).*)




IBRRS 2021, 2082; IMRRS 2021, 0747
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Betriebsschließungsversicherung bei Schließung in Folge der Corona-Pandemie

OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.06.2021 - 12 U 4/21

1. Nehmen Versicherungsbedingungen einer Betriebsschließungsversicherung mehrfach auf das Infektionsschutzgesetz (IfSG) Bezug und bestimmen diese eine Entschädigungspflicht für eine Betriebsschließung "beim Auftreten meldepflichtiger Krankheiten oder Krankheitserreger (siehe Nr. 2)", wobei der in dieser Nr. 2 enthaltene und abschließend zu verstehende Katalog mit den "folgenden, im Infektionsschutzgesetz in den §§ 6 und 7 namentlich genannten Krankheiten oder Krankheitserreger[n]", gegenüber dem Katalog in § 6 und § 7 IfSG eingeschränkt ist, so ist die den abschließenden Katalog enthaltende Klausel wegen Verstoß gegen das Transparenzgebot in § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam.*)

2. Aufgrund der Unwirksamkeit der Klausel besteht Versicherungsschutz für eine bedingungsgemäße Betriebsschließung auch aufgrund des Auftretens von Krankheiten und Krankheitserregern, die von den Generalklauseln in § 6 und § 7 IfSG erfasst werden. Diese Generalklauseln schließen die Krankheit COVID-19 bzw. den Krankheitserreger SARS-CoV-2 mit ein.*)

3. Ob eine Betriebsschließung im Sinne der Versicherungsbedingungen vorliegt, ist nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen. Allein der Umstand, dass weiterhin in geringem Umfang eine geschäftliche Tätigkeit möglich war, schließt die Annahme eines Versicherungsfalles nicht aus, wenn sich die behördliche Anordnung im konkreten Fall faktisch wie eine Betriebsschließung ausgewirkt hat.*)




IBRRS 2021, 0669; IMRRS 2021, 0248; IVRRS 2021, 0120
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Keine Amtshaftung wegen unwirksamer Mietpreisbremse

BGH, Urteil vom 28.01.2021 - III ZR 25/20

Mietern, die infolge der Unwirksamkeit der Hessischen Mietenbegrenzungsverordnung vom 17.11.2015 (vgl. hierzu BGH, IMR 2019, 352) eine höhere Miete zu entrichten haben, steht gegen das Land Hessen kein Amtshaftungsanspruch zu.*)

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IBRRS 2021, 0237
Mit Beitrag
BauhaftungBauhaftung
Rollsplitt ist ordnungsgemäß zu beseitigen!

OLG Schleswig, Urteil vom 26.11.2020 - 7 U 61/20

1. Die Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers für den Bereich einer Baustelle kann nicht vollständig auf die bauausführende Firma übertragen werden. Es verbleiben eigene Aufsichts- und Überwachungspflichten.*)

2. Das Verweisungsprivileg aus § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB (subsidiäre Haftung) kommt bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten im Straßenraum grundsätzlich nicht zum Zuge.*)

3. Für die örtliche Zuständigkeit verschiedener Baulastträger untereinander wird grundsätzlich auf den Ort des Vorliegens der Straßenbeeinträchtigung abgestellt. Für Kreuzungen von Bundes- und Gemeindestraßen gilt, dass den Träger der höheren Straßengruppe (Land) die Unterhaltungspflicht für die Breite seiner Straße trifft und nur im Übrigen der Träger der kreuzenden Straße (Gemeinde) zuständig ist.*)

4. Die Warnfunktion eines Baustellenschilds gilt solange fort, bis sie entweder durch eine Beschilderung aufgehoben wurde oder der äußere Anblick der Straße eindeutig die Beendigung der Baustelle indiziert.*)

5. Die Verkehrssicherungspflicht erstreckt sich auch auf die Kontrolle ordnungsgemäßer Reinigungsarbeiten (hier die Beseitigung von Rollsplitt) nach Beendigung einer Baustelle. Es genügt nicht, im Zuge von Reinigungsarbeiten auf einer Landesstraße den vorhandenen Rollsplitt im Bereich von Einmündungen/Kreuzungen auf die benachbarte Gemeindestraße zu fegen. Ein Verweis des Landes auf die mangelnde örtliche Zuständigkeit für die in diesem Fall betroffene Gemeindestraße übersieht, dass es nicht um die Zustandshaftung für die Straße eines anderen Baulastträgers geht, sondern um die mangelhafte Kontrolle von Reinigungsarbeiten der eigenen Straße.*)

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IBRRS 2020, 3697; IMRRS 2020, 1500; IVRRS 2020, 0677
Mit Beitrag
AmtshaftungAmtshaftung
Keine Rückstausicherung eingebaut: Kein Ersatz für Wasserschaden!

BGH, Urteil vom 19.11.2020 - III ZR 134/19

1. Ein durch eine Verengung der Abwasserleitung verursachter Rückstauschaden, der durch eine - hier fehlende - Rückstaueinrichtung hätte verhindert werden können, liegt jedenfalls dann außerhalb des Schutzbereichs einer verletzten Pflicht, wenn der Anlieger nach der einschlägigen Satzung zum Einbau einer solchen Sicherung verpflichtet ist. Auf den Grund, weshalb es zu einem Rückstau im Leitungssystem gekommen ist, kommt es dann regelmäßig nicht an (Fortführung von Senat, IBR 1998, 546).*)

2. In diesen Fällen dürfen sowohl der Träger des Kanalisationsnetzes als auch von ihm mit Bauarbeiten an den Leitungen beauftragte Dritte auf die Einrichtung einer funktionsfähigen Rückstausicherung des Anliegers vertrauen.*)

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IBRRS 2020, 0569; IMRRS 2020, 0209
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WohnraummieteWohnraummiete
Unwirksame Mietpreisbremse ist keine Amtspflichtverletzung!

OLG Frankfurt, Urteil vom 13.02.2020 - 1 U 60/19

1. Der Erlass einer unwirksamen Mietpreisbegrenzungsverordnung ist keine Verletzung einer drittgerichteten Amtspflicht i.S.v. § 839 BGB.*)

2. Eine Staatshaftung besteht auch nicht unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes.*)

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15 Nachrichten gefunden
Darf das Jobcenter die Miete direkt an den Vermieter überweisen?
(11.06.2025) Wer Bürgergeld erhält, hat auch Anspruch auf Leistungen für Miete und Heizkosten. In vielen Fällen zahlt das Jobcenter diese Gelder direkt an den Vermieter. Für Probleme können Mängel der Mietwohnung sorgen.
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Entschädigung für Polizeieinsatz: 300 Euro für zwei eingetretene Türen
(11.03.2025) Nicht schön, wenn man nach Hause kommt und feststellt, dass sowohl die Haustür als auch die Kellertür eingetreten worden sind. Liegt aber ein Schreiben der Polizei dabei, dass sie auf der Jagd nach Flüchtigen war, bekommt man nach dem OLG Hamm zumindest eine Entschädigung dafür.
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Mietpreisbremse: Welche Rechte haben Mieter?
(12.02.2024) 2015 trat eine heiß diskutierte Änderung für Mieter in Kraft: die Mietpreisbremse. Seitdem dürfen Bundesländer Gebiete mit Wohnungsknappheit ausweisen, in denen Vermieter bei einem Mieterwechsel die Mieten nur begrenzt erhöhen dürfen. Der Gesetzgeber wollte so den drastischen Anstieg der Mieten in Ballungsräumen und Großstädten verlangsamen. Denn: Zum Beispiel in Berlin waren die Mieten in den fünf Jahren vor der Reform um durchschnittlich 45 Prozent gestiegen, in München um 28 Prozent. Der Unterschied zwischen den Bestandsmieten und den Preisen bei Wiedervermietungen lag damals in Münster bei 30 %, in Hamburg sowie München bei 25 % und in Berlin bei 19 %. Da die Mietpreisbremse jedoch wenig Wirkung zeigte, hat der Gesetzgeber 2019 nachgebessert. Auch die Gerichte waren inzwischen beim Thema Mietpreisbremse nicht untätig.
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Mietpreisbremse: Welche Rechte haben Mieter?
(21.07.2023) Seit 1. Juni 2015 gibt es die Mietpreisbremse. Wie funktioniert sie und was hat sich bei der umstrittenen Regelung inzwischen getan? Und: Welches wichtige Urteil zum Auskunftsanspruch für Mieter hat der BGH gefällt?
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Keine Amtshaftung eines Schornsteinfegers für Kosten der Nachrüstung eines Ofens
(24.03.2022) Das Landgericht München I hat die Amtshaftungsklage eines Kaminofenbesitzers gegen den Schornsteinfeger auf Ersatz von Nachrüstkosten für einen Kachelofen abgewiesen. Der Hinweis auf die Pflicht zur Außerbetriebnahme oder Nachrüstung sei ausreichend gewesen. Auf einen möglichen Notbetrieb im Katastrophenfall habe der Schornsteinfeger nicht hinweisen müssen. Außerdem sei auch kein Schaden entstanden.
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Vermieter kann keine Miete vom Jobcenter einklagen
(08.03.2022) Ein Vermieter hat trotz der Möglichkeit der Direktzahlung der Miete keine eigenen einklagbaren Ansprüche gegen das Jobcenter. Dies stellt das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen klar. Die Direktzahlung solle allein die zweckentsprechende Verwendung der Unterkunftsleistungen gewährleisten, bezwecke aber keine vereinfachte Durchsetzung von Mietforderungen.
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Keine Amtshaftung wegen unwirksamer Mietpreisbremse
(02.03.2021) Mietern, die infolge der Unwirksamkeit der Hessischen Mietenbegrenzungsverordnung vom 17.11.2015 (vgl. hierzu BGH, IMR 2019, 352) eine höhere Miete zu entrichten haben, steht gegen das Land Hessen kein Amtshaftungsanspruch zu. So der BGH in seinem heute veröffentlichten Urteil vom 28.01.2021.
Dokument öffnen IMR 2021, 138 Dokument öffnen BGH, 28.01.2021 - III ZR 25/20

Keine Amtshaftung für behördliches Versagen
Mieterbund kritisiert Entscheidung des BGH zur Amtshaftung wegen fehlerhafter Mietpreisbremsenverordnung

(29.01.2021) "Ein vorhersehbares Urteil, aber eine unfaire Entscheidung für alle Mieterinnen und Mieter, die sich auf die gewissenhafte Arbeit der staatlichen Organe verlassen haben", kommentiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur Amtshaftung wegen Erlasses einer unwirksamen Mietpreisbremsenverordnung.
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Keine Amtshaftung wegen unwirksamer Mietpreisbremse
(28.01.2021) Der unter anderem für Rechtsstreitigkeiten über Schadensersatzansprüche gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts aufgrund des Art. 34 GG zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichthofs hat entschieden, dass Mietern keine Amtshaftungsansprüche zustehen, wenn eine Landesregierung eine Mietenbegrenzungsverordnung mit weitem räumlichem und persönlichem Geltungsbereich erlässt, die jedoch ...
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Terminhinweis BGH: Amtshaftungsanspruch wegen unwirksamer Mietenbegrenzungsverordnung
(13.01.2021) Der unter anderem für Rechtsstreitigkeiten über Schadensersatzansprüche gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts aufgrund des Art. 34 GG zuständige III. Zivilsenat wird darüber zu entscheiden haben, ob Mietern Amtshaftungsansprüche zustehen, wenn eine Landesregierung eine Mietenbegrenzungsverordnung erlässt, die wegen Verstoßes gegen die Pflicht zur Begründung der Verordnung unwirksam ist.
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1 Norm gefunden

LFGG-BW (Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit)

Dokument öffnen  § 34a
Übertragung von Verpflichtungen (Stand: 01.01.2002)

1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
I. Gesetzliche Ansprüche des Unternehmers anstelle vertraglicher Vergütungsansprüche


3 Abschnitte im "Kröninger/Aschke/Jeromin, Baugesetzbuch mit Baunutzungsverordnung" gefunden

1. Inzidentverwerfung (BauGB § 30 Rn. 4)


2 Abschnitte im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

aa) Formerfordernisse, Genehmigungen, Widerruf ( Rn. 66-73)

III. Ansprüche aus §§ 823, 826 BGB ( Rn. 80-87)


2 Abschnitte im "Pünder/Schellenberg, Vergaberecht" gefunden

cc) Amtshaftung und Beamtenhaftung (GWB § 181 Rn. 92)

§ 160 Einleitung, Antrag





4 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

II. Ansprüche des Auftragnehmers gegen einen Vertreter ohne Vertretungsmacht ( Rn. 774-776)



1 Abschnitt im "Cramer/Kandel/Preussner, Beck'scher Online-Kommentar VOB/B" gefunden

III. Herbeiführung öffentlich-rechtlicher Genehmigungen und Erlaubnisse (VOB/B § 4 Abs. 1 Rn. 5-9)