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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 113/01
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 2002, 248 | BGH - Bürgschaft a.e.A.: Einwand, die Sicherungsabrede sei unwirksam, im Erstprozess zulässig? |
4 Volltexturteile gefunden |
KG, Urteil vom 01.04.2008 - 14 U 211/07
Zu der Frage, ob eine Rückbürgschaft auf erstes Anfordern in Allgemeinen Geschäftsbedingungen wirksam ist.
VolltextOLG Düsseldorf, Urteil vom 24.01.2008 - 5 U 59/07
Die Vereinbarung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern zur Absicherung einer echten Vorauszahlung ist grundsätzlich nicht zu beanstanden. Sie ist auch als Allgemeine Geschäftsbedingung wirksam, weil die Bereitstellung einer Vorauszahlungsbürgschaft auf erstes Anfordern nicht zu einer unangemessen Benachteiligung des Vertragspartners des Verwenders im Sinne des § 9 AGB-Gesetz führt.
VolltextBGH, Urteil vom 18.04.2002 - VII ZR 192/01
Die Verpflichtung eines Bauunternehmers in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers, zur Sicherung von Vertragserfüllungsansprüchen eine Bürgschaft auf erstes Anfordern zu stellen, ist unwirksam.*)
VolltextBGH, Urteil vom 05.03.2002 - XI ZR 113/01
a) Der aus einer Bürgschaft auf erstes Anfordern in Anspruch Genommene kann Einwendungen aus dem Verhältnis des Gläubigers zum Hauptschuldner nur geltend machen, wenn der Gläubiger seine formale Rechtsstellung offensichtlich mißbraucht. Das gilt nicht nur für Einwendungen gegen die Hauptforderung, sondern auch für solche, die die Sicherungsabrede zwischen dem Gläubiger und dem Hauptschuldner betreffen.*)
b) Ein offensichtlicher Rechtsmißbrauch liegt nur vor, wenn der Sachverhalt klar auf der Hand liegt oder zumindest liquide beweisbar ist. Daran fehlt es auch dann, wenn eine vom Gläubiger zu beweisende Tatsache nicht sofort geklärt werden kann.*)
Volltext1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |