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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: XI ZR 104/08
![Verbraucherrecht Verbraucherrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
BGH, Urteil vom 29.06.2010 - XI ZR 104/08
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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14 Volltexturteile gefunden |
![Immobilien Immobilien](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
BGH, Urteil vom 31.05.2011 - XI ZR 369/08
a) Eine Prozesspartei hat nach § 138 Abs. 1 ZPO ihre Erklärungen über tatsächliche Umstände vollständig und wahrheitsgemäß abzugeben. Dass die Prozesspartei einen tatsächlichen Umstand für unerheblich hält, berechtigt sie nicht, insoweit falsche Angaben zu machen.*)
b) Eine Prozesspartei, die ein Geständnis in dem Bewusstsein abgibt, den tatsächlichen Inhalt einer Urkunde, auf die sie sich bezieht, nicht zu kennen, nimmt diese Ungewissheit bewusst in Kauf und handelt auf eigenes Risiko. Ein zum Widerruf des Geständnisses berechtigender Irrtum im Sinne von § 290 ZPO ist in einem solchen Fall ausgeschlossen.*)
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![Prozessuales Prozessuales](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 15.02.2011 - XI ZR 20/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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![Prozessuales Prozessuales](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 30.11.2010 - XI ZB 23/10
Werden Ansprüche aus einer vorvertraglichen Aufklärungspflichtverletzung, die nicht Gegenstand eines Musterverfahrens nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) sein können, in einer Klage neben Ansprüchen aus zivilrechtlicher Prospekthaftung im engeren Sinne geltend gemacht, für die ein im Klageregister bekannt gemachtes Musterverfahren von Bedeutung sein kann, so ist eine Aussetzung des gesamten Rechtsstreits nach § 7 Abs. 1 KapMuG unzulässig, solange nicht über die Ansprüche aus vorvertraglicher Aufklärungspflichtverletzung entschieden worden ist.*)
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![Verbraucherrecht Verbraucherrecht](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
BGH, Urteil vom 29.06.2010 - XI ZR 104/08
1. Bei steuersparenden Bauherren- und Erwerbermodellen muss die finanzierende Bank den kreditsuchenden Kunden auf eine von ihr erkannte arglistige Täuschung durch den Vertrieb über die Höhe der Vermittlungsprovisionen ungefragt hinweisen.*)
2. Zur arglistigen Täuschung über die Höhe der Vermittlungsprovisionen mittels eines sogenannten "Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrags".*)
3. Zur Auslegung eines formularmäßigen "Objekt- und Finanzierungsvermittlungsauftrags".*)
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1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
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§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche (Jurgeleit) |
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D. Verjährung bei arglistig verschwiegenen Mängeln |
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I. Arglistiges Verschweigen |