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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: X ZR 42/93
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Volltexturteile gefunden |
BGH, Beschluss vom 27.11.2009 - LwZR 12/09
1. Beruft sich eine Partei zum Beweis ihr unbekannter Tatsachen auf Zeugen, ist der Beweisantritt nur dann erheblich, wenn der Beweisführer behauptet, der Zeuge könne die ihm unbekannten Tatsachen bekunden.
2. Eine Partei ist nicht verpflichtet, schon in erster Instanz vorsorglich Behauptungen aufs Geratewohl aufzustellen, für deren Richtigkeit sie keine konkreten Anhaltspunkte hat. Daher ist es nicht nachlässig, wenn die Partei solche Behauptungen erst im Berufungsrechtszug aufstellt, nachdem sie durch ein erst nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung in erster Instanz aufgefundenes Beweismittel hinreichende Hinweise für die Richtigkeit ihres (neuen) Vortrags erhalten hat.
BGH, Urteil vom 11.07.1995 - X ZR 42/93
a Die Bezahlung einer Rechnung ohne Einwendungen kann als bestätigendes Schuldanerkenntnis der beglichenen Forderung zu werten sein Bestätigung der bisherigen Rechtsprechung des BGH.
b) Es gibt keinen allgemeinen Rechtsgrundsatz dahin, daß mit der unbeanstandeten Zahlung einer Vielzahl von Rechnungen in der Vergangenheit auch hinsichtlich künftiger Forderungen gleichartige Einwendungen ausgeschlossen sind.
Volltext1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen) |
F. Vertragspflichten des Bestellers |
I. Vergütungspflicht |
7. Nachträgliche Verständigung über die Werklohnforderung |
b) Schuldanerkenntnisse in Bausachen |