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OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.04.2013 - Verg W 3/13
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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OLG Celle, Beschluss vom 12.10.2021 - 13 Verg 7/21
1. Die Beendigungswirkung nach § 177 GWB greift nur ein, wenn die sachliche Beurteilung eines Vergabefehlers für die Entscheidung des Beschwerdegerichts im Zwischenverfahren nach § 176 GWB entscheidungserheblich war.*)
2. Unklarheiten der Vergabeunterlagen begründen nur unter gesteigerten Voraussetzungen eine Rügeobliegenheit nach § 160 Abs. 3 Nr. 2, 3 GWB.*)
3. In vergaberechtswidriger Weise nicht mehr eindeutig sind Vergabeunterlagen, wenn fachkundigen Unternehmen auch nach Auslegungsbemühungen mehrere Auslegungsmöglichkeiten verbleiben oder das zutreffende Verständnis der Vergabeunterlagen eine besondere Gesamtschau erfordert, die von den Bietern oder Bewerbern im Vergabewettbewerb erfahrungsgemäß nicht geleistet wird oder nicht geleistet werden kann (Anschluss an OLG Düsseldorf, IBR 2018, 278 = VPR 2018, 123).*)
4. Ein Nachprüfungsantrag hat trotz eines festzustellenden Vergaberechtsfehlers nur dann keinen Erfolg, wenn sich dieser Vergaberechtsfehler nicht nachteilig auf die Rechtsstellung des Antragstellers ausgewirkt haben kann.*)
VolltextVK Brandenburg, Beschluss vom 01.10.2019 - VK 14/19
1. Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, werden von der Wertung ausgeschlossen.
2. Eine Änderung an den Vertragsunterlagen liegt bereits vor, wenn das Angebot eine einzige Vorgabe der Leistungsbeschreibung inhaltlich nicht einhält. Es genügen dabei selbst geringfügige Abweichungen von den Vorgaben des Auftraggebers für einen Angebotsausschluss.
VolltextVK Brandenburg, Beschluss vom 12.12.2016 - VK 21/16
1. Ein bisheriger Auftragnehmer muss, will er sich bei der Neuausschreibung auf diese Tätigkeit als Referenz berufen, auf seine bisherige Tätigkeit explizit hinweisen.
2. Stellt der Auftraggeber als Hilfsmittel zur Prüfung und Beurteilung der Eignung in den Ausschreibungsbedingungen von den Bietern zu erfüllende Anforderungen beurteilungsfehlerfrei auf, ist er daran gebunden und darf nicht zugunsten einzelner Bieter auf deren Erfüllung verzichten.
VolltextVK Brandenburg, Beschluss vom 31.05.2016 - VK 6/16
1. Schreibt ein Auftraggeber den Bau von Flugbetriebsflächen in Betonbauweise aus und fordert Firmenreferenzen zur Leistungsart "in Betonbauweise" an, sind die Mindestanforderungen durch diesen Wortlaut definiert.
2. Werden vergleichbare Referenzen zur Erstellung von Flugbetriebsflächen in Asphaltbauweise eingereicht, erfüllt dies die Mindestanforderungen der Ausschreibung nicht. Der Auftraggeber ist an die Vorgaben der Bekanntmachung gebunden und darf diese Referenz nicht werten.
VolltextVK Brandenburg, Beschluss vom 17.11.2015 - VK 20/15
1. Ein Zuschlagskriterium der Wertungsmatrix (hier: Unterkriterium "Baukosten" des Zuschlagskriteriums "Preis/Honorar") kann im Nachprüfungsverfahren nicht mehr beanstandet werden, wenn im vorgeschalteten Teilnahmewettbewerb eine Frist zur Abgabe des Angebots angegeben war und innerhalb dieser Frist keine Rüge des Wertungskriteriums erfolgte.
2. Durch die Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbare Vergabeverstöße sind spätestens bis zum Ablauf der Angebots- oder Bewerbungsfrist zu rügen. Andernfalls ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig.
3. Zweck der Rügeobliegenheit ist es, etwaige Vergaberechtsfehler im frühestmöglichen Stadium zu korrigieren und zu verhindern, dass am Vergabeverfahren beteiligte Bieter erkannte oder erkennbare Verstöße gegen das Vergaberecht sammeln und so lange mit einer Beanstandung warten, bis klar sei, dass ihre Spekulation, den Zuschlag zu erhalten, nicht aufgegangen ist.
4. Erkennbar ist ein Verstoß, der sich bei Beachtung der gebotenen Sorgfalt erschließt. Es ist dabei nicht auf einen Vergaberechtsexperten, sondern auf den fachkundigen Bieter mit den üblichen Kenntnissen aus dem durch die spezielle Ausschreibung angesprochenen Bieterkreis abzustellen.
VolltextVK Brandenburg, Beschluss vom 17.07.2015 - VK 8/14
1. Lassen sich die Vorstellungen des Bieters nicht mit den Formulierungen der Vergabeanforderungen in Einklang bringen, trifft den Bieter eine Nachfrageobliegenheit.
2. Eine Fehlinterpretation der Vergabeunterlagen geht zu Lasten des Bieters, wenn die Formulierungen in der Ausschreibung üblich sind.
VolltextVK Brandenburg, Beschluss vom 14.03.2014 - VK 2/14
Eine Einschränkung des Nachunternehmereinsatzes dahingehend, dass der Bieter die ausgeschriebenen Leistungen ganz oder teilweise in Eigenleistung zu erbringen hat, ist unzulässig.
VK Brandenburg, Beschluss vom 19.09.2013 - VK 17/13
Teilt der Auftraggeber in der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb mit, dass er bei der Wertung der Teilnehmeranträge "auf den Umsatz des Unternehmens bzw. der sich bewerbenden wirtschaftlich selbstständigen Einheit des Unternehmens, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre", abstellt, kommt es im Rahmen der Bewertung des Teilnahmeantrags auf den Umsatz der sich bewerbenden Unternehmenseinheit und nicht auf den Gesamtumsatz der Unternehmensgruppe an.
VolltextVK Brandenburg, Beschluss vom 06.08.2013 - VK 11/13
Der Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB steht entgegen der Auffassung der Antragstellerin nicht die Rechtsprechung des EuGH (IBR 2010, 159) entgegen. Anders als die britische Präklusionsvorschrift, die der EuGH für nicht mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar erklärt hat, regelt § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB nicht die Ausschlussfrist für das Nachprüfungsverfahren, sondern nur die Anforderungen an die Rügeobliegenheit als Zulässigkeitsvoraussetzung für den Nachprüfungsantrag.
VolltextVK Bund, Beschluss vom 01.07.2013 - VK 1-45/13
1. Verlangt der Auftraggeber zum Nachweis der Eignung, dass der Auftragnehmer bereits Leistungen "mit vergleichbarem Scope" erbracht hat, müssen die Bewerber in Bezug auf Leistungsumfang und Leistungsgegenstand zuvor keine identischen Leistungen ausgeführt haben. Vergleichbar ist eine Leistung vielmehr bereits dann, wenn sie nach den Vergleichbarkeitskriterien des öffentlichen Auftraggebers der ausgeschriebenen Leistung nahe kommt.
2. Bei der Prognoseentscheidung, ob ein Bieter auf der Grundlage der vorgelegten Eignungsunterlagen materiell geeignet ist, steht dem öffentlichen Auftraggeber ein Beurteilungsspielraum zu, der nur daraufhin überprüft werden kann, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten worden ist, ob der Auftraggeber die von ihm selbst aufgestellten Bewertungsvorgaben beachtet hat, der zugrunde gelegte Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt worden ist, keine sachwidrigen Erwägungen angestellt worden sind und nicht gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßen worden ist.
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