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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 294/09
BGH, Urteil vom 09.06.2010 - VIII ZR 294/09
Volltext29 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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IMR 2010, 317 | BGH - Unwirksamkeit der Fachhandwerkerklausel! |
17 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 23.11.2011 - VIII ZR 120/11
Zur Auslegung eines befristeten Kündigungsverzichts in einem Wohnraummietvertrag.*)
VolltextBGH, Urteil vom 04.05.2011 - VIII ZR 227/10
1. Die Auslegung eines Mietspiegels (§ 558a Abs. 2 Nr. 1, §§ 558c, 558d BGB) unterliegt der uneingeschränkten revisionsrechtlichen Nachprüfung.*)
2. Zur Auslegung des Mietspiegels 2007 der Stadt Regensburg.*)
VolltextOLG Düsseldorf, Urteil vom 09.12.2010 - 10 U 66/10
1. Die formularmäßige Klausel in einem Gaststättenpachtvertrag "Der Mieter ist verpflichtet, Schönheitsreparaturen laufend auf eigene Kosten fachgerecht durchführen zu lassen, sobald der Grad der Abnutzung dies nach der Art des Gewerbebetriebes bzw. der vertraglichen Nutzung erfordert", ist wegen Verstoßes gegen § 307 BGB unwirksam *)
2. Der Vermieter muss den ordnungsgemäßen Zustand der Mietsache bei Übergabe beweisen, weil der Mieter nur für solche Verschlechterungen einzustehen hat, die während der Mietzeit entstanden und nicht folge des vertragsgemäßen Gebrauchs sind.*)
VolltextBGH, Urteil vom 10.11.2010 - VIII ZR 306/09
Von einer Beschaffenheitsvereinbarung hinsichtlich der Wohnfläche ist nicht auszugehen, wenn ein Wohnraummietvertrag zwar eine Wohnflächenangabe enthält, diese Angabe jedoch mit der Einschränkung versehen ist, dass sie nicht zur Festlegung des Mietgegenstandes diene.*)
VolltextBGH, Urteil vom 13.07.2010 - VIII ZR 291/09
Dass der Sonnabend kein Werktag im Sinne des § 556b Abs. 1 BGB und entsprechender mietvertraglicher Vereinbarungen ist, gilt auch für Vereinbarungen, die vor dem Inkrafttreten des § 556b Abs. 1 BGB am 1. September 2001 getroffen worden sind (im Anschluss an das Senatsurteil vom 13. Juli 2010 - VIII ZR 129/09).*)
VolltextBGH, Urteil vom 09.06.2010 - VIII ZR 294/09
Eine in Formularmietverträgen über Wohnraum enthaltene Klausel, wonach es dem Mieter obliegt, die Schönheitsreparaturen "ausführen zu lassen", benachteiligt den Mieter unangemessen und ist deshalb unwirksam, wenn sie bei kundenfeindlichster Auslegung dem Mieter dadurch die Möglichkeit der kostensparenden Eigenleistung nimmt, dass sie als Fachhandwerkerklausel verstanden werden kann.*)
VolltextLG München I, Urteil vom 30.09.2009 - 15 S 6274/09
Die Schönheitsreparatur-AGB, wonach der Mieter die Pflicht übernimmt, die Schönheitsreparaturen "ausführen zu lassen" führt zur Gesamtunwirksamkeit der Abwälzungsklausel.
Volltext3 Nachrichten gefunden |
Mieterbund begrüßt BGH-Entscheidung
(10.06.2010) "Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist richtig und konsequent. Mieter die vertraglich verpflichtet sind, Schönheitsreparaturen durchzuführen, dürfen in Eigenregie renovieren oder zusammen mit Freunden und Bekannten. Das ist wirtschaftlich vernünftig und hält die Kosten im Rahmen," kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB) Lukas Siebenkotten das heutige (9. Juni 2010) Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 294/09).
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(09.06.2010) Der Bundesgerichtshof (BGH) hat heute entschieden, dass eine Klausel in einem Wohnraummietvertrag wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam ist, wenn dem Mieter durch die Klausel die Pflicht zur Vornahme von Schönheitsreparaturen auferlegt wird, ohne dass ihm die Möglichkeit zur Vornahme dieser Arbeiten in Eigenleistung offen steht.
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(07.05.2010) In den nächsten Monaten stehen insgesamt 13 Entscheidungen des VIII. Zivisenats des BGH im Wohnraummietrecht und 4 Entscheidungen des VII. Zivilsenats zum Architekten- und Bauvertragsrecht an.
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1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen) |
G. Im Nachgang: Grundsätze der Vertragsauslegung |