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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 27/10
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 25.01.2011 - VIII ZR 27/10
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IBRRS 2011, 0783; IMRRS 2011, 0577
![Leasing und Erbbaurecht Leasing und Erbbaurecht](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
BGH, Urteil vom 08.12.2010 - VIII ZR 27/10
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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3 Volltexturteile gefunden |
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 15.03.2011 - VIII ZR 243/10
Gibt der Vermieter einer Doppelhaushälfte in der Betriebskostenabrechnung nur die für die jeweilige Haushälfte angefallenen Kosten an, so stellt dies keinen formellen Mangel der Abrechnung dar. Die vom BGH für die Abrechnung einer in einem Mehrfamilienhaus gelegenen Wohnung entwickelten Grundsätze können auf Doppelhaushälften nicht ohne Weiteres übertragen werden. Der Vermieter ist daher nicht gehalten, zunächst die Kosten der beiden Doppelhaushälften zu addieren, um die so ermittelten Gesamtkosten dann wiederum auf die beiden Doppelhaushälften umzulegen.
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![Prozessuales Prozessuales](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 25.01.2011 - VIII ZR 27/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
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![Leasing und Erbbaurecht Leasing und Erbbaurecht](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
BGH, Urteil vom 08.12.2010 - VIII ZR 27/10
Der Zugang einer den formellen Anforderungen nicht genügenden Betriebskostenabrechnung setzt die Einwendungsfrist des § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB nicht in Gang. Dies hat zur Folge, dass der Einwendungsausschluss des § 556 Abs. 3 Satz 6 BGB hinsichtlich der Kostenpositionen nicht greift, bei denen es an einer in formeller Hinsicht ordnungsgemäßen Abrechnung fehlt.*)
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5 Abschnitte im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden |