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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 231/90
BGH, Urteil vom 26.06.1991 - VIII ZR 231/90
Volltext11 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
3 Volltexturteile gefunden |
OLG Naumburg, Urteil vom 23.03.2005 - 6 U 155/00
1. Wenn ein Bauingenieur Leistungen der Objektplanung und damit Architektenleistungen erbringen will, muss er eine fehlende Architekteneigenschaft von sich aus bei den Vertragsverhandlungen offenbaren.
2. Diese Offenbarungspflicht entfällt jedoch ausnahmsweise dann, wenn durch die fehlende Eintragung in die Architektenliste schützenswerte Interessen des Bauherrn nicht berührt sein können.
VolltextBGH, Urteil vom 05.12.1995 - X ZR 14/93
1. Zusicherung einer Eigenschaft im Werkvertragsrecht ist das vertraglich vom Unternehmer gegebene, ernsthafte Versprechen, das Werk mit einer bestimmten Eigenschaft herzustellen. Nicht erforderlich ist, daß der Unternehmer zum Ausdruck bringt, er werde für alle Folgen einstehen, wenn die Eigenschaft nicht erreicht werde.*)
2. Die Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer VII. 8 der Bedingungen des Verbandes deutscher Maschinen- und Anlagebau (VDMA) hält der Inhaltskontrolle nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 AGBG auch insoweit nicht stand, als Schadensersatzansprüche wegen Mangelfolgeschäden ausgeschlossen sind. Die für den Haftungsausschluß in den Dock- und Reparaturbedingungen einer Seeschiffswert entwickelten Grundsätze finden keine Anwendung (Abgrenzung zu BGHZ 106, 316).*)
BGH, Urteil vom 26.06.1991 - VIII ZR 231/90
1. Der endgültige und gleichzeitige Ausschluß von Wandelung und Minderung durch AGB ist auch im kaufmännischen Geschäftsverkehr unangemessen, selbst wenn dem Vertragspartner des Verwenders statt dessen ein Rücktrittsrecht eingeräumt ist. *)
2. Zur Unwirksamkeit einer inhaltlich und sprachlich teilbaren Klausel, die Wandelung und Minderung endgültig ausschließt, wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot.*)
Volltext2 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 639 BGB Haftungsausschluss (Krause-Allenstein) |
D. Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Haftungsausschluss |
1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
§ 10 VOB/B Haftung der Vertragsparteien (Schmitz-Gagnon) |
B. § 10 Abs. 1 - Die Haftung der Vertragsparteien untereinander |
IV. Haftungsbeschränkungen und -erweiterungen |
2 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |