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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZR 222/15


Bester Treffer:
IBRRS 2016, 3411; IMRRS 2016, 1913
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Miete rechtzeitig gezahlt? Auf den Überweisungszeitpunkt kommt es an!

BGH, Urteil vom 05.10.2016 - VIII ZR 222/15


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4 Beiträge gefunden
IBR 2017, 102 BGH - Miete rechtzeitig gezahlt? Auf den Überweisungszeitpunkt kommt es an!
IMR 2017, 96 LG Berlin - Kündigung unzulässig trotz fünf unpünktlich gezahlter Mieten!
IMR 2017, 55 LG Berlin - "Scheißdeutsche" ist kein Kündigungsgrund!
IMR 2017, 46 BGH - Miete rechtzeitig gezahlt? Auf den Überweisungszeitpunkt kommt es an!

2 Aufsätze gefunden
Die Verrechnung von Zahlungen im laufend fortgeschriebenen Mieterkonto
(Jacob Stierle)
Dokument öffnen IMR 2019, 173
Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlungen zulässig?
(Harald Büring)
Dokument öffnen IMR 2017, 87

11 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2016, 3411; IMRRS 2016, 1913
Mit Beitrag
WohnraummietrechtWohnraummietrecht
Miete rechtzeitig gezahlt? Auf den Überweisungszeitpunkt kommt es an!

BGH, Urteil vom 05.10.2016 - VIII ZR 222/15

1. Gemäß § 556b Abs. 1 BGB, der bestimmt, dass die Miete zu Beginn, spätestens bis zum dritten Werktag der vereinbarten Zeitabschnitte zu entrichten ist, kommt es für die Rechtzeitigkeit der Mietzahlung im Überweisungsverkehr nicht darauf an, dass die Miete bis zum dritten Werktag des vereinbarten Zeitabschnitts auf dem Konto des Vermieters eingegangen ist. Es genügt, dass der Mieter - bei ausreichend gedecktem Konto - seinem Zahlungsdienstleister den Zahlungsauftrag bis zum dritten Werktag des vereinbarten Zeitabschnitts erteilt.*)

2. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Wohnraummietvertrages, der bestimmt, dass die laufende Miete monatlich im Voraus, spätestens am dritten Werktag des Monats auf das Konto des Vermieters zu zahlen ist, ist die Klausel "Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Eingang des Geldes an. Aus mehrfach verspäteter Mietzahlung kann der Mieter keine Rechte herleiten; vielmehr kann dies im Einzelfall ein Grund für eine Kündigung des Mietverhältnisses sein." gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam, weil sie bei der gebotenen kundenfeindlichsten Auslegung das Risiko einer durch Zahlungsdienstleister verursachten Verzögerung des Zahlungsvorgangs entgegen der gesetzlichen Regelung dem Mieter auferlegt.*)




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6 Nachrichten gefunden
Mieter: Bis wann muss meine Miete beim Vermieter sein?
(12.10.2023) Zwar ist das Gehalt noch nicht auf dem Konto, der Vermieter will aber trotzdem Geld sehen. Bis wann muss man als Mieter die Miete überweisen? Und: Muss die Miete wirklich spätestens am dritten Werktag des Monats beim Vermieter sein?
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Wie kann ein Vermieter gegen Mietnomaden vorgehen?
(12.03.2021) Immer wieder kommt es vor, dass Menschen eine Wohnung anmieten, die von Anfang an keine Miete zahlen wollen. Dann stellen sich Vermieter die Frage, wie sie diese Personen schnell wieder loswerden können.
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Mietschulden: Wann darf der Vermieter dem Mieter kündigen?
(14.06.2019) Mietschulden sind einer der häufigsten Kündigungsgründe. Aber nicht jede verspätete Zahlung rechtfertigt gleich die Kündigung des Mietvertrages. Wann ist diese also gesetzlich erlaubt?
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Wie kann ein Vermieter gegen Mietnomaden vorgehen?
(09.08.2018) Es kommt immer wieder vor, dass sich Menschen in einer Wohnung einmieten, die von Anfang an keine Miete zahlen wollen. Vermieter stellen sich dann oft die Frage, wie sie diese Personen schnell wieder loswerden.
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Bis wann muss meine Miete beim Vermieter sein?
(07.02.2018) Eine nicht unwichtige Frage für alle Mieter: Bis wann muss die Miete beim Vermieter auf dem Konto sein, damit man mit der Mietzahlung nicht in Verzug kommt?
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Wie kann ein Vermieter gegen Mietnomaden vorgehen?
(25.10.2017) Es kommt immer wieder vor, dass sich Menschen in einer Wohnung einmieten, die von Anfang an keine Miete zahlen wollen. Für den Vermieter stellt sich die Frage, wie er diese Mieter schnell wieder los wird.
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1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 641 BGB Fälligkeit der Vergütung (Pause/ Vogel)
A. Gesetzliches Bauvertragsrecht
VI. Skonto und Nachlass

1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 16 VOB/B Zahlung (Rodemann)
E. § 16 Abs. 5 VOB/B
III. Verzug

1 Abschnitt im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden

h) Zinsen ( Rn. 390-408)


1 Abschnitt im "Sonntag/Rütten, Privates Baurecht" gefunden

IV. Zinsen und Zinseszinsen ( Rn. 135-145)



1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

a) Zahlung innerhalb der Skontofrist. (VOB/B § 16 Abs. 5 Rn. 27-31)