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BGH, Urteil vom 14.03.2007 - VIII ZR 184/06
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
17 Volltexturteile gefunden |
BGH, Beschluss vom 20.03.2012 - XI ZB 28/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 20.12.2011 - XI ZB 17/11
Zur Anrechnung einer außergerichtlich angefallenen Geschäftsgebühr gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG auf eine im Klageverfahren anfallende Verfahrensgebühr.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 25.09.2008 - VII ZB 93/07
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 25.07.2008 - IV ZB 16/08
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Beschluss vom 03.06.2008 - VI ZB 55/07
Die in Vorbem. 3 Abs. 4 Satz 1 VV zum RVG geregelte teilweise Anrechnung der Geschäftsgebühr auf eine später betreffend denselben Gegenstand angefallene Verfahrensgebühr gilt auch in dem zu einem selbständigen Beweisverfahren geführten Kostenfestsetzungsverfahren.
VolltextOLG Frankfurt, Beschluss vom 20.05.2008 - 6 W 61/08
1. Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Schutzschrift.*)
2. Die vorprozessual entstandene Geschäftsgebühr ist auf die Verfahrensgebühr auch dann teilweise anzurechnen, wenn es sich bei dem nachfolgenden Verfahren um ein Eilverfahren handelt.*)
VolltextBGH, Urteil vom 14.03.2007 - VIII ZR 184/06
1. Der Gegenstand der außergerichtlichen Tätigkeit eines Rechtsanwalts, der mit der Beratung des Vermieters über das Kündigungsrecht und dem Ausspruch der Kündigung beauftragt ist, betrifft das Räumungsverlangen des Vermieters und somit denselben Gegenstand wie eine spätere gerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts im Rahmen der Räumungsklage.*)
2. Die Geschäftsgebühr des Rechtsanwalts für die vorgerichtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit der Kündigung ist gemäß § 23 Abs. 1 Satz 3 RVG, § 41 Abs. 2 GKG nach dem einjährigen Bezug der Nettomiete zu berechnen und im Rahmen der Anlage 1 Teil 3, Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden Räumungsrechtsstreits anzurechnen.*)
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