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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VIII ZB 57/07


Bester Treffer:
IBRRS 2008, 0777; IMRRS 2008, 0544
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr

BGH, Beschluss vom 22.01.2008 - VIII ZB 57/07

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33 Treffer für den Bereich Zivilprozess und Schiedswesen.

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34 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2011, 1781; IMRRS 2011, 1278
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

BGH, Beschluss vom 03.02.2011 - I ZB 47/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2011, 0437; IMRRS 2011, 0326
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsbeschwerde, Kürzung der Verfahrensgebühr

BGH, Beschluss vom 11.01.2011 - VIII ZB 92/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 4572; IMRRS 2010, 3349
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kostenansatz voller Gebühr bei Kostenfestsetzungsverfahren

BGH, Beschluss vom 28.10.2010 - VII ZB 55/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 4597; IMRRS 2010, 3373
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kostenansatz voller Gebühr bei Kostenfestsetzungsverfahren

BGH, Beschluss vom 28.10.2010 - VII ZB 106/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 4555; IMRRS 2010, 3338
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anrechnung Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebühr in Altfällen

BGH, Beschluss vom 28.10.2010 - VII ZB 15/10

1. Auch in Altfällen ist eine Geschäftsgebühr nur unter den Voraussetzungen des § 15a Abs. 2 RVG auf die Verfahrensgebühr anzurechen (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2009 - XII ZB 175/07, FamRZ 2010, 456).*)

2. Die Rechtskraft einer Entscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren über einen Antrag, mit dem eine Verfahrensgebühr unter hälftiger Anrechnung der Geschäftsgebühr geltend gemacht worden ist, steht einer Nachfestsetzung der restlichen Verfahrensgebühr nicht entgegen.*)




IBRRS 2010, 4606; IMRRS 2010, 3381
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Rechtsbeschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

BGH, Beschluss vom 28.10.2010 - VII ZB 99/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 4654; IMRRS 2010, 3414
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kostenansatz voller Gebühr bei Kostenfestsetzungsverfahren

BGH, Beschluss vom 28.10.2010 - VII ZB 26/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 4303; IMRRS 2010, 3143
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolgreiche Rechtsbeschwerde, Verfahrensgebühr

BGH, Beschluss vom 06.10.2010 - VIII ZB 23/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3697; IMRRS 2010, 2710
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anrechnung des Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr

OLG Celle, Beschluss vom 29.09.2010 - 2 W 266/10

Ist Gegenstand eines Rechtsstreits als Nebenforderung die Zahlung einer Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV-RVG und schließen die Parteien sodann einen Vergleich, der sich nicht ausdrücklich zur Abgeltung der Geschäftsgebühr verhält und in dem sich der Beklagte "zur Erledigung der Klageforderung" zur Zahlung eines bestimmten Betrages verpflichtet, liegen die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 15a Abs. 2 RVG nicht vor, so dass eine Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die im gerichtlichen Verfahren angefallene Verfahrensgebühr nicht erfolgen kann.*)

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IBRRS 2010, 4145; IMRRS 2010, 3049
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Rechtsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 28.09.2010 - XI ZB 7/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3794; IMRRS 2010, 2784
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

BGH, Beschluss vom 14.09.2010 - VIII ZB 36/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3804; IMRRS 2010, 2793
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

BGH, Beschluss vom 14.09.2010 - VIII ZB 33/10

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 3786; IMRRS 2010, 2778
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
VIII. Senat: § 15a RVG gilt auch für Altfälle!

BGH, Beschluss vom 10.08.2010 - VIII ZB 15/10

Der VIII. Zivilsenat schließt sich zur Frage der Anrechnung einer vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens gemäß Vorbemerkung 3 Absatz 4 VV RVG der eine Anwendung des § 15a RVG befürwortenden Rechtsprechung anderer Zivilsenate (Beschlüsse vom 02.09.2009 - II ZB 35/07, IBR 2009, 687; 09.12.2009 - XII ZB 175/07, IMR 2010, 116; vom 03.02.2010 - XII ZB 177/09, IMR 2010, 1032 - nur online; vom 11. 03.2010 - IX ZB 82/08, ibr-online; vom 29.04.2010 - V ZB 38/10, IMR 2010, 1033 - nur online) zur Vermeidung eines der Sache nicht angemessenen Vorgehens nach § 132 GVG an.*)

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IBRRS 2010, 3713; IMRRS 2010, 2720
ProzessualesProzessuales
§ 15a RVG gilt nicht für Altfälle!

KG, Beschluss vom 30.07.2010 - 2 W 102/09

1. Der am 05.08.2009 in Kraft getretene § 15a RVG beinhaltete eine Gesetzesänderung im Sinn des § 60 Abs. 1 RVG und ist daher auf "Altfälle" nicht anwendbar, so dass es hinsichtlich der Anrechnungsregelung bei der bisherigen Rechtslage verbleibt (entgegen etwa BGH, IBR 2009, 687; Anm. d. Red: entgegen auch BGH, IMR 2010, 116 und BGH, IMR 2010, 1033 - nur online).

Den Gesetzesmaterialien lässt sich nicht entnehmen, dass der Gesetzgeber die bisher bestehende Anrechnungsregelung lediglich klarstellend korrigieren wollte. Dabei erscheint es zumindest zweifelhaft, ob der Gesetzgeber nach dem Grundsatz der Gewaltenteilung überhaupt befugt ist, unmittelbar in die Auslegung von Gesetzen einzugreifen und vielmehr nicht darauf beschränkt ist, erforderlichenfalls das Gesetz zu ändern. Jedenfalls gebietet es der Grundsatz der zu gewährleistenden Rechtssicherheit, dass eine gewollte Rückwirkung der Änderung ausdrücklich zum Ausdruck gebracht wird. Anderenfalls bleibt es bei der Regelung des § 60 Abs. 1 RVG.*)

2. Im Kostenfestsetzungsverfahren kann nicht überprüft werden, ob die einem Rechtsanwalt aus der Staatskasse gezahlte Vergütung hinsichtlich der Anrechnung der vorprozessualen Geschäftsgebühr zutreffend berechnet worden ist.*)

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IBRRS 2010, 1125; IMRRS 2010, 0755
ProzessualesProzessuales
§ 15a RVG gilt auch in Altfällen

BGH, Beschluss vom 11.03.2010 - IX ZB 82/08

§ 15a RVG gilt auch in Altfällen.

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IBRRS 2010, 1206; IMRRS 2010, 0810
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Kostenfestsetzungsverfahren: Anrechnung einer Geschäftsgebühr

BGH, Beschluss vom 10.12.2009 - VII ZB 41/09

Im Kostenfestsetzungsverfahren kommt die Anrechnung einer Geschäftsgebühr nach den Nummern 2300 bis 2303 RVG VV auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens nicht in Betracht, wenn beide Gebühren von verschiedenen Rechtsanwälten verdient worden sind.*)

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IBRRS 2009, 2855; IMRRS 2009, 1555
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Anwendung des § 15a RVG auf Altfälle?

OLG Celle, Beschluss vom 26.08.2009 - 2 W 240/09

Bei der Neuregelung des § 15a RVG handelt es sich um eine Gesetzesänderung, auf die die Übergangsregelung des § 60 Abs. 1 RVG Anwendung findet (entgegen OLG Stuttgart, Beschluss vom 11. August 2008, Az.: 8 W 339/09)*)

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IBRRS 2008, 4642; IMRRS 2008, 2440
ProzessualesProzessuales
Anrechnung der Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebühr

KG, Beschluss vom 20.10.2008 - 2 W 182/08

Eine vorprozessual entstandene Geschäftsgebühr ist auf die Verfahrensgebühr eines nachfolgenden gerichtlichen Verfahrens anteilig anzurechnen, wenn sie denselben Gegenstand betrifft. Dabei ist es grundsätzlich gleichgültig, welcher Art dieses Verfahren ist.*)

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IBRRS 2009, 3106; IMRRS 2009, 1694
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 25.09.2008 - VII ZB 93/07

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 4421; IMRRS 2008, 2270
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 25.07.2008 - IV ZB 16/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2009, 3120; IMRRS 2009, 1706
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 03.06.2008 - VIII ZB 3/08

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2008, 2090; IMRRS 2008, 1280
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Anrechnung der Geschäfts- auf Verfahrensgebühr

BGH, Beschluss vom 03.06.2008 - VI ZB 55/07

Die in Vorbem. 3 Abs. 4 Satz 1 VV zum RVG geregelte teilweise Anrechnung der Geschäftsgebühr auf eine später betreffend denselben Gegenstand angefallene Verfahrensgebühr gilt auch in dem zu einem selbständigen Beweisverfahren geführten Kostenfestsetzungsverfahren.

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IBRRS 2008, 2209; IMRRS 2008, 1305
ProzessualesProzessuales
Anrechnung der Geschäftsgebühr auch im Eilverfahren?

OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.05.2008 - 6 W 61/08

1. Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten einer Schutzschrift.*)

2. Die vorprozessual entstandene Geschäftsgebühr ist auf die Verfahrensgebühr auch dann teilweise anzurechnen, wenn es sich bei dem nachfolgenden Verfahren um ein Eilverfahren handelt.*)

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IBRRS 2008, 0777; IMRRS 2008, 0544
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr

BGH, Beschluss vom 22.01.2008 - VIII ZB 57/07

1. Es wird daran festgehalten, dass sich durch die anteilige Anrechnung einer vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG (Nr. 2400 VV RVG aF) auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens gemäß Teil 3 Vorbemerkung 3 Absatz 4 VV RVG nicht die bereits entstandene Geschäftsgebühr, sondern die in dem anschließenden gerichtlichen Verfahren nach Nr. 3100 VV RVG anfallende Verfahrensgebühr vermindert (Senatsurteile vom 7. März 2007 - VIII ZR 86/06, NJW 2007, 2049; vom 14. März 2007 - VIII ZR 184/06, NJW 2007, 2050; vom 11. Juli 2007 - VIII ZR 310/06, NJW 2007, 3500).*)

2. Für die Anrechnung ist es ohne Bedeutung, ob die Geschäftsgebühr auf materiell-rechtlicher Grundlage vom Prozessgegner zu erstatten und ob sie unstreitig, geltend gemacht, tituliert oder bereits beglichen ist.*)

3. Eine vorprozessual zur Anspruchsabwehr angefallene Geschäftsgebühr kann nicht Gegenstand einer Kostenfestsetzung nach §§ 103 ff. ZPO sein (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 27. April 2006 - VII ZB 116/05, NJW 2006, 2560 f.).*)

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