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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 399/97


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0705
BauvertragBauvertrag
Fehlende Prüffähigkeit der Schlußrechnung: Klageabweisung

BGH, Urteil vom 11.02.1999 - VII ZR 399/97


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14 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2021, 3172; IMRRS 2021, 1177; IVRRS 2021, 0499
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Vergütung für nicht erbrachte Leistungen als Gegenstand einer Feststellungsklage?

BGH, Urteil vom 02.09.2021 - VII ZR 124/20

Zur Zulässigkeit einer Feststellungsklage.*)

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IBRRS 2020, 1289; IMRRS 2020, 0557; IVRRS 2020, 0228
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Angelieferte, aber nicht eingebaute Bauteile sind keine erbrachten Leistungen!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.03.2020 - 22 U 222/19

1. Ein Urteil, mit dem die Aufrechnung des Werkunternehmers mit einer Restwerklohnforderung gegen die Klage des Auftraggebers auf Erstattung von überzahlten Abschlagszahlungen nur mangels (vorrangig zu prüfender) Prüfbarkeit seiner Schlussrechnung zurückgewiesen wird, entfaltet infolge der entsprechenden Ausführungen des Erstgerichts in den Urteilsgründen nur eingeschränkte Rechtskraft dahingehend, dass dem beklagten Werkunternehmer die spätere aktive Geltendmachung seiner (dann ggf. erstmals prüffähig abgerechneten und damit fälligen) Restwerklohnforderung vorbehalten bleibt.*)

2. Nur für den Fall, dass das Erstgericht einen Aufrechnungseinwand berücksichtigt, ihn aber - nach den Entscheidungsgründen - deswegen für erfolglos hält, weil das zugrunde liegende Vorbringen unsubstantiiert (i.S.v. unschlüssig bzw. unerheblich) bzw. unbegründet sei, kann die vom Erstgericht aberkannte Forderung wegen § 322 Abs. 2 ZPO nicht mehr anderweitig gerichtlich geltend gemacht werden.*)

3. Zu den erbrachten Werkleistungen bei einem vorzeitig beendeten Werkvertrag gehören grundsätzlich nur diejenigen Arbeiten, die sich im Zeitpunkt der Kündigung des Werkvertrags bereits im Bauwerk verkörpern. Demzufolge gehören zu den erbrachten Leistungen grundsätzlich nicht die bereits hergestellten bzw. gelieferten, aber noch nicht eingebauten Bauteile, unabhängig davon, ob sie bereits zur Baustelle geliefert wurden oder nicht.*)

4. Bei der Abrechnung eines vorzeitig beendeten (Detail-)Pauschalvertrags obliegt die Anwendung des materiellen Rechts (einschließlich der Grundsätze der diesbezüglichen Rechtsprechung des BGH) ausschließlich dem Gericht ("jura novit curia", vgl. § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG) und der Auftragnehmer hat - auch im Lichte der Dispositionsmaxime im Zivilprozess - keine "Ausschaltungs- /Ausschließungsbefugnis" dahingehend, das Gericht möge seinen Vergütungsanspruch nur (ausschnittsweise) beschränkt auf von ihm genannte Materialpreise prüfen und dürfe von ihm nicht die Vorlage einer Vor-/Ur- Gesamtkalkulation bzw. die Erstellung einer entsprechenden Nach- /Gesamtkalkulation fordern.*)

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IBRRS 2013, 4471; IMRRS 2013, 2099
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Gericht muss konkret auf fehlenden Sachvortrag hinweisen!

BGH, Urteil vom 18.04.2013 - I ZR 66/12

Ein richterlicher Hinweis erfüllt nur dann seinen Zweck, Unklarheiten, Unvollständigkeiten und Irrtümer auszuräumen, wenn er rechtzeitig erteilt wird und gezielt den fehlenden Sachvortrag anspricht, den das Gericht als entscheidungserheblich ansieht.*)

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IBRRS 2013, 1711; IMRRS 2013, 0995
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wie ist auf Abrechnung von Detail-Pauschalvertrag hinzuweisen?

BGH, Beschluss vom 21.03.2013 - VII ZR 58/12

1. Der Hinweis eines Gerichts, ein Detailpauschalvertrag könne nach Kündigung nicht nach Einheitspreisen abgerechnet werden, kann verwirrend sein.

2. Neuer Vortrag dazu, wie sich die Pauschalierung eines Einheitspreisangebots auf die Einheitspreise ausgewirkt hat, kann im Falle eines missverständlichen Hinweises nicht nach § 531 Abs. 2 ZPO ausgeschlossen werden.

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IBRRS 2012, 4191; IMRRS 2012, 3002
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Einstweilige Verfügung: Beglaubigte Abschrift wahrt die Frist!

OLG Köln, Urteil vom 28.09.2012 - 19 U 129/12

1. Die einstweile Verfügung zur Eintragung einer Vormerkung für eine Bauhandwerkersicherungshypothek wird durch die Eintragung im Grundbuch vollzogen.

2. Zur Wahrung der Zustellfrist (ZPO § 929 Abs. 2 und 3, § 936) genügt es, dem Verfügungsbeklagten eine beglaubigten Abschrift des Beschlusses zuzustellen.

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IBRRS 2007, 4808; IMRRS 2007, 2365
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Folgen der Werklohnforderungsfreigabe durch den Insolvenzverwalter

OLG Dresden, Urteil vom 27.01.2006 - 12 U 2705/99

1. Fällt ein Auftragnehmer, der eine Werklohnforderung einklagt, in förmliche Insolvenz, so lebt seine Prozessführungsbefugnis wieder auf, wenn der Insolvenzverwalter die streitbefangene Forderung freigibt.

2. Ein nach dieser Freigabe vom Auftragnehmer im Prozessweg erzieltes Vermögen fällt nicht in die Insolvenzmasse; die Forderung wird vielmehr freies Vermögen des Auftragnehmers.

3. Eine Nachfristsetzung des Auftragnehmers an den Auftraggeber, einen Sicherheitseinbehalt auf ein Sperrkonto einzubezahlen, die einschließlich Postlaufzeiten lediglich sieben Tage beträgt, mag unangemessen kurz sein, setzt aber jedenfalls eine angemessene Nachfrist in Gang.

4. Eine Schlussrechnung zu einem Pauschalpreisvertrag ist objektiv nicht prüfbar hinsichtlich "Mehrleistungen", wenn diese nach Aufmaß und Einheitspreisen abgerechnet werden. Vielmehr sind für die Bewertung der "Mehrleistungen" die ursprünglichen Preisermittlungsgrundlagen maßgebend.

5. Der Auftraggeber kann sich auf die mangelnde Prüfbarkeit einer Rechnung nicht berufen, wenn er nicht binnen der Prüffrist von zwei Monaten eine substantiierte Rüge erhoben hat. Eine solche Rüge muss die Teile der Rechnung und die Gründe bezeichnen, die nach Auffassung des Auftraggebers zum Mangel der fehlenden Prüfbarkeit führen.

6. Einigen sich der Auftragnehmer und der Auftraggeber nach Kündigung eines Pauschalpreisvertrags unter Bezugnahme auf ein Standardwerk zur Ermittlung des Werts baulicher Anlagen (hier: Ross/Brachmann) über die Art der Abrechnung, so ist die darauf basierende Abrechnung des Auftragnehmers prüfbar und, sofern inhaltlich zutreffend, begründet.

7. Die wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gemäß § 240 ZPO eintretende Unterbrechung des Rechtsstreits gegen einen einfachen Streitgenossen berührt das Verfahren der übrigen Streitgenossen nicht; dieses Verfahren kann regelmäßig durch Teilurteil abgeschlossen werden.

8. An die Annahme eines konkludent erklärten Verzichts auf eine Werklohnforderung sind strenge Anforderungen zu stellen.




IBRRS 2006, 0751; IMRRS 2006, 0456
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Sachvortrag verspätet, wenn Gericht Verspätung mitverursacht?

BGH, Beschluss vom 08.12.2005 - VII ZR 90/05

Grobe Nachlässigkeit wegen erst im zweiten Rechtszug hinreichend substantiierten Sachvortrags und damit Ausschluss nach § 528 Abs. 2 ZPO a.F. scheidet aus, wenn die Verspätung durch eine versäumte Ausübung der Hinweispflicht des Gerichts mit verursacht worden ist.

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IBRRS 2006, 0291; IMRRS 2006, 0168
ProzessualesProzessuales

BGH, Beschluss vom 08.12.2005 - VII ZR 67/05

Grobe Nachlässigkeit wegen erst im zweiten Rechtszug hinreichend substantiierten Sachvortrags und damit Ausschluss nach § 528 Abs. 2 ZPO a.F. scheidet aus, wenn die Verspätung durch eine versäumte Ausübung der Hinweispflicht des Gerichts mit verursacht worden ist.

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IBRRS 2005, 3311; IMRRS 2005, 1717
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Hinweispflicht auf öffentlich-rechtliche Vertretungsvorschriften

BGH, Urteil vom 22.09.2005 - VII ZR 34/04

1. Gerichtliche Hinweise, die in der mündlichen Verhandlung erteilt werden, sind in der Regel in das Verhandlungsprotokoll aufzunehmen.*)

2. Das Gericht erfüllt seine Hinweispflicht nicht, indem es vor der mündlichen Verhandlung allgemeine oder pauschale Hinweise erteilt. Vielmehr muss es die Parteien auf den fehlenden Sachvortrag, den es als entscheidungserheblich ansieht, unmissverständlich hinweisen und ihnen die Möglichkeit eröffnen, ihren Vortrag sachdienlich zu ergänzen.

3. Verletzt eine öffentlich-rechtliche Körperschaft bei Abschluss eines Bauvertrages ihre vorvertragliche Pflicht, weil sie nicht auf das Erfordernis der Gesamtvertretung hinweist, kann der dem Vertragspartner zustehende Anspruch auf Ersatz Vertrauensschadens die Höhe des Werklohns erreichen.*)




IBRRS 2005, 2433; IMRRS 2005, 1234
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Rückforderung einer Überzahlung

BGH, Beschluss vom 09.06.2005 - VII ZR 132/04

1. Der Besteller muss seinen Anspruch auf Rückzahlung einer Überzahlung auf eine Gesamtabrechnung nach der erfolgten Kündigung stützen.

2. Zu der Frage, ob nach der Kündigung eine selbstständige Abrechnung des Bestellers auf der Grundlage des Vertrages vorgenommen wurde.

3. Zu der Frage, wann neuer Vortrag in der Berufungsinstanz zuzulassen ist.

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16 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
F. Vertragspflichten des Bestellers
I. Vergütungspflicht
2. Inhalt des Vergütungsanspruchs
a) Einheitspreisvertrag
bb) Aufmaß
(3) Bedeutung des Aufmaßes

§ 632a BGB Abschlagszahlungen (von Rintelen)
B. Abs. 1: Anspruch auf Abschlagszahlungen
VIII. Prozessuales

§ 641 BGB Fälligkeit der Vergütung (Pause/ Vogel)
A. Gesetzliches Bauvertragsrecht
IV. Schlussrechnung
3. Prozessuale Besonderheiten

§ 648 BGB Kündigungsrecht des Bestellers (Schmitz)
H. Fälligkeit des finalen Werklohnanspruchs nach Kündigung
I. Abrechnung nach Kündigung
II. Abrechnung der nach Kündigung nicht mehr erbrachten Leistung nach § 648 Sätzen 2 und 3 BGB
1. Widerlegliche Vermutung des § 648 Satz 3 BGB; Darlegungs- und Beweislast bei Abrechnung nach § 648 Satz 2 BGB
b) Abrechnung gemäß § 648 Satz 2 BGB
2. Ersparte Aufwendungen
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13 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 8 VOB/B Kündigung durch den Auftraggeber (Jahn)
B. Kündigungsvoraussetzungen
I. Kündigungserklärung
C. § 8 Abs. 1 VOB/B - Freie Kündigung
IV. § 8 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B - Kündigungsfolgen
4. Zweiter Rechnungsteil: Abrechnung der nicht erbrachten Leistungen
aa) Ersparte Aufwendungen („Kosten“) als Abzugsposten der Vergütung für nicht erbrachte Leistungen

§ 14 VOB/B Abrechnung (Eimler)
B. Einzelheiten
I. Prüfbare Rechnung (Abs. 1)
1. formelle Anforderungen
4. Rechtsfolgen

§ 15 VOB/B Stundenlohnarbeiten (Eimler)
B. Einzelheiten
IV. Einreichung von Stundenlohnrechnungen (Abs. 4)

§ 16 VOB/B Zahlung (Rodemann)
A. § 16 Abs. 1 VOB/B
B. § 16 Abs. 2 VOB/B
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