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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 399/97
BGH, Urteil vom 11.02.1999 - VII ZR 399/97
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 26.01.2024 - V ZR 162/22
1. Hat eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer mit einem Werkunternehmer einen Vertrag zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums geschlossen, gehört es zu den Pflichten des Verwalters, Erhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum wie ein Bauherr zu überwachen. Bei der Bewirkung von Zahlungen ist er verpflichtet, wie ein Bauherr im Interesse der Wohnungseigentümer sorgfältig zu prüfen, ob bestimmte Leistungen erbracht und Abschlags- oder Schlusszahlungen gerechtfertigt sind (im Anschluss an Senat, Urteil vom 19.07.2019 - V ZR 75/18, Rz. 16, IBRRS 2019, 3884 = IMRRS 2019, 1412 = ZWE 2020, 44).*)
2. Zahlt der Verwalter im Zuge der Vornahme von Erhaltungsmaßnahmen pflichtwidrig Abschläge, kann für die Ermittlung des Schadens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nicht allein auf die durch die Abschlagszahlungen hervorgerufene Minderung des Gemeinschaftsvermögens abgestellt werden. In den Gesamtvermögensvergleich einzubeziehen ist vielmehr auch, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang die Werkleistungen vertragsgerecht erbracht worden sind. Die Beweislast dafür, dass den gezahlten Abschlägen keine werthaltigen Leistungen gegenüberstehen, trifft die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.*)
3. Eine Haftung des Verwalters wegen pflichtwidriger Abschlagszahlungen scheidet aus, solange eine vertragsgerechte Leistung noch im Wege der (Nach-)Erfüllung durch den Werkunternehmer herbeigeführt werden kann.*)
4. Ist dagegen die (Nach-)Erfüllung ausgeschlossen und das Vertragsverhältnis zwischen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und dem Werkunternehmer in ein Abrechnungsverhältnis übergegangen, haftet der Verwalter für die durch die pflichtwidrigen Abschlagszahlungen entstandenen Schäden neben dem Werkunternehmer. Der Verwalter ist in diesem Fall aber nur Zug um Zug gegen Abtretung der auf Geldzahlung gerichteten Ansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen den Werkunternehmer zu Schadensersatz verpflichtet.*)
BGH, Urteil vom 11.02.1999 - VII ZR 399/97
Abweisung der Klage wegen fehlender Prüffähigkeit der Schlußrechnung; Abrechnung von Abschlagszahlungen
a) Wird die Abweisung einer Klage auf Zahlung der sich aus § 8 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B ergebenden Vergütung auf eine nicht prüffähige Abrechnung und damit auf fehlende Fälligkeit gestützt, muß sie als zur Zeit unbegründet erfolgen; die Klage darf nicht wegen fehlender Substantiierung des Anspruchs als endgültig unbegründet abgewiesen werden (im Anschluß an BGH, Urteil vom 27. Oktober 1994 - VII ZR 217/93 = BGHZ 127, 254).*)
b) Eine Klage auf Zahlung der sich aus § 8 Nr. 1 Abs. 2 VOB/B ergebenden Vergütung kann nicht mangels Vorlage einer prüffähigen Rechnung abgewiesen werden, wenn der Auftragnehmer bestimmte kalkulatorische Aufwendungen als erspart mit der Behauptung abgezogen hat, weitere Aufwendungen seien nicht erspart, und der Auftraggeber lediglich den Umfang der benannten Aufwendungen bestreitet.*)
c) Welche Anforderungen an eine prüffähige Schlußrechnung zu stellen sind, hängt vom Einzelfall ab. Das Gericht hat den Auftragnehmer unmißverständlich darauf hinzuweisen, welche Anforderungen seiner Ansicht nach noch nicht erfüllt sind und dem Auftragnehmer Gelegenheit zu geben, dazu ergänzend vorzutragen. Allgemeine, pauschale oder mißverständliche Hinweise auf die fehlende Prüfbarkeit genügen nicht.*)
d) Aus einer Vereinbarung über Voraus- oder Abschlagszahlungen im Bauvertrag folgt die vertragliche Verpflichtung des Auftragnehmers, seine Leistungen abzurechnen. Der Auftraggeber hat einen vertraglichen Anspruch auf Auszahlung des Überschusses.*)
e) Rechnet der Auftragnehmer nicht ab, kann der Auftraggeber die Klage auf Zahlung eines Überschusses mit einer eigenen Berechnung begründen. Soweit dem Auftraggeber nähere Darlegung nicht möglich ist, kann er sich auf den Vortrag beschränken, der bei zumutbarer Ausschöpfung der ihm zur Verfügung stehenden Quellen seinem Kenntnisstand entspricht.*)
f) Kann der Auftragnehmer nach einer Kündigung des Bauvertrages noch nicht beurteilen, ob und inwieweit er seinen Subunternehmern eine Vergütung zahlen muß, kann er die für die Subunternehmer kalkulierte Vergütung als ersparte Aufwendung in seine Schlußrechnung einstellen und auf Feststellung klagen, daß der Auftraggeber verpflichtet ist, die sich aus der Abrechnung der Subunternehmer ergebende weitere Vergütung zu zahlen.*)
16 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen) |
F. Vertragspflichten des Bestellers |
I. Vergütungspflicht |
2. Inhalt des Vergütungsanspruchs |
a) Einheitspreisvertrag |
bb) Aufmaß |
(3) Bedeutung des Aufmaßes |
§ 632a BGB Abschlagszahlungen (von Rintelen) |
B. Abs. 1: Anspruch auf Abschlagszahlungen |
VIII. Prozessuales |
§ 641 BGB Fälligkeit der Vergütung (Pause/ Vogel) |
A. Gesetzliches Bauvertragsrecht |
IV. Schlussrechnung |
3. Prozessuale Besonderheiten |
§ 648 BGB Kündigungsrecht des Bestellers (Schmitz) |
H. Fälligkeit des finalen Werklohnanspruchs nach Kündigung |
I. Abrechnung nach Kündigung |
II. Abrechnung der nach Kündigung nicht mehr erbrachten Leistung nach § 648 Sätzen 2 und 3 BGB |
1. Widerlegliche Vermutung des § 648 Satz 3 BGB; Darlegungs- und Beweislast bei Abrechnung nach § 648 Satz 2 BGB |
b) Abrechnung gemäß § 648 Satz 2 BGB |
2. Ersparte Aufwendungen |
13 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
§ 8 VOB/B Kündigung durch den Auftraggeber (Jahn) |
B. Kündigungsvoraussetzungen |
I. Kündigungserklärung |
C. § 8 Abs. 1 VOB/B - Freie Kündigung |
IV. § 8 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B - Kündigungsfolgen |
4. Zweiter Rechnungsteil: Abrechnung der nicht erbrachten Leistungen |
aa) Ersparte Aufwendungen („Kosten“) als Abzugsposten der Vergütung für nicht erbrachte Leistungen |
§ 14 VOB/B Abrechnung (Eimler) |
B. Einzelheiten |
I. Prüfbare Rechnung (Abs. 1) |
1. formelle Anforderungen |
4. Rechtsfolgen |
§ 15 VOB/B Stundenlohnarbeiten (Eimler) |
B. Einzelheiten |
IV. Einreichung von Stundenlohnrechnungen (Abs. 4) |
§ 16 VOB/B Zahlung (Rodemann) |
A. § 16 Abs. 1 VOB/B |
B. § 16 Abs. 2 VOB/B |
4 Abschnitte im "Althaus/Heindl, Der öffentliche Bauauftrag" gefunden |
9. Prüfbare Schlussrechnung, Darlegungs- und Beweislast (§ 9 VOB/B Rn. 36-39)
d) Prüfbarkeit der Schlussrechnung (§ 2 Abs. 6 VOB/B Rn. 33-38)
F. Rückforderungsansprüche (Althaus) (§ 2 Abs. 6 VOB/B Rn. 325-334)
3. Anmerkungen zu den Zusätzlichen Vertragsbedingungen (§ 307 Abs. 1 und 2 BGB Rn. 175-196)
11 Abschnitte im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden |
b) Prüfbare Schlussabrechnung ( Rn. 546-548)
dd) Schriftsätzlicher Vortrag und Unterlagen - Hinweise des Gerichts ( Rn. 494-496)
(1) BGB-Bauvertrag / auch iSv § 650a BGB ( Rn. 466-468)
a) Grundsätzliches ( Rn. 698-700)
cc) Ersparte oder nicht ersparte Kostenbestandteile ( Rn. 593-602)
bb) Prüfbarkeit kein Selbstzweck ( Rn. 474-488)
c) Hauptfall: Stillschweigend vereinbarter Rückzahlungsanspruch ( Rn. 16-21)
(2) VOB/B-Bauvertrag ( Rn. 469-473)
d) Darlegungs- und Beweislast bei vertraglichen Rückzahlungsansprüchen ( Rn. 22-26)
ff) Darlegungs- und Beweislast ( Rn. 608-616)
16 Abschnitte im "Nicklisch/Weick/Jansen/Seibel, VOB/B-Kommentar" gefunden |
1. Überzahlung mit Voraus- und Abschlagszahlungen (VOB/B § 16 Rn. 139-141)
5. Pflicht zur Schlussrechnungslegung aus anderen Gründen (VOB/B § 14 Rn. 11-12)
b) Nicht mehr erbrachte Teilleistungen: Grundsätzlich voller Vergütungsanspruch (VOB/B § 8 Rn. 63)
aa) Ersparte Kosten (VOB/B § 8 Rn. 64-69)
I. Einführung (VOB/B § 14 Rn. 1-2)
1. Maßstab der Prüffähigkeit (VOB/B § 14 Rn. 18-20)
VII. Verhältnis zur Schlussrechnung (VOB/B § 16 Rn. 45-47)
VI. Prozessuales (VOB/B § 14 Rn. 56-63)
3. Rechnungen in Sonderfällen (VOB/B § 14 Rn. 24-28)
1. Sicherheit für die vertragsgemäße Ausführung (VOB/B § 17 Rn. 21-27)
25 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |
II. Richterliche Hinweispflicht (VOB/B § 14 Abs. 1 Rn. 115)
III. Abrechnung (VOB/B § 8 Abs. 7 Rn. 10-15)
H. Klage auf Rückzahlung überzahlter Beträge ohne Schlussrechnung (VOB/B § 14 Abs. 4 Rn. 30)
6. Ersparte Nachunternehmerkosten (VOB/B § 8 Abs. 1 Rn. 50)
I. Umfassende Abrechnung (VOB/B § 14 Abs. 3 Rn. 4-5)
IX. Prüfbare Schlussrechnung, Darlegungs- und Beweislast (VOB/B § 8 Abs. 1 Rn. 66-78)
1. Wirksame Kündigungserklärung (VOB/B § 8 Abs. 1 Rn. 6)
V. Abweisung als zurzeit unbegründet bei fehlender Prüfbarkeit (VOB/B § 14 Abs. 1 Rn. 120-123)
V. Abrechnungspflicht (VOB/B § 16 Abs. 2 Rn. 32-33)
40 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden |
e) Abschlags- und Vorauszahlungen ( Rn. 529)
e) Abschlags- und Vorauszahlungen ( Rn. 529)
f) Prozessuale Probleme im Zusammenhang mit Kostenermittlungen ( Rn. 334-336)
a) Anforderungen an die Prüf barkeit der Rechnung ( Rn. 537-538)
a) Anforderungen an die Prüf barkeit der Rechnung ( Rn. 537-538)
5. Hinweise des Gerichts ( Rn. 698-699)
cc) Rechtsfrage der Prüf barkeit; Hinweis des Gerichts ( Rn. 599-600)
II. Abrechnung nach freier Kündigung ( Rn. 71-81)
II. Abrechnung nach freier Kündigung ( Rn. 71-81)
b) Darlegungs-und Beweislast ( Rn. 651-654)
7 Abschnitte im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden |