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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 318/95
BGH, Urteil vom 26.09.1996 - VII ZR 318/95
BGH, Urteil vom 26.09.1990 - VII ZR 318/95
a) Wann eine Vertragsbedingung "für eine Vielzahl" von Verträgen i. S. des § 1 AGBG vorformuliert ist, muß im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände geprüft werden.
Die nur einmal wiederholte Anwendung einer Vertragsklausel rechtfertigt für sich allein nicht die Vermutung der Absicht, für viele Fälle vorzuformulieren.
b) Nach § 1 AGBG ergibt sich die Eigenschaft als Allgemeine Geschäftsbedingung aus der Vorformulierung für viele Verträge, nicht für die Ausschreibung gegenüber mehreren Bietern, die auf den Abschluß nur eines Vertrages abzielt.
c) Zur Abgrenzung der Leistungsbeschreibung i. S. von § 8 AGBG bei einem Generalunternehmervertrag über die schlüsselfertige Errichtung eines Gebäudes.
BauR 1997, 123
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
3 Volltexturteile gefunden |
LG Berlin, Urteil vom 31.01.2012 - 63 S 233/11
1. Das Verschuldenserfordernis im Sinne des § 339 BGB kann individualvertraglich abbedungen werden, weil es - in den Grenzen der §§ 138, 242 BGB - dann durch das Prinzip der Vertragsfreiheit gedeckt wird. In einseitig vom Verwender aufgestellten Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann eine von § 339 BGB abweichende verschuldensunabhängige Vertragsstrafe grundsätzlich nicht wirksam vereinbart werden.
2. Auch ein Mieter kann gegenüber dem Vermieter Verwender von AGB's sein.
VolltextOLG Saarbrücken, Urteil vom 05.04.2006 - 5 U 263/05-80
Werkvertragsrecht findet in Anlehnung an die zur Veräußerung eines Bauwerks mit Erstellungsverpflichtung aufgestellten Grundsätzen auch dann Anwendung, wenn eine Eigentumswohnung nicht unmittelbar vom Bauträger, sondern von einem Zwischenerwerber ("Durchgangserwerb") veräußert wird.*)
VolltextBGH, Urteil vom 26.09.1996 - VII ZR 318/95
a) Kann eine Vertragsbedingung "für eine Vielzahl" von Verträgen im Sinne des § 1 AGBG vorformuliert ist, muß im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände geprüft werden.
Die nur einmal wiederholte Anwendung einer Vertragsklausel rechtfertigt für sich allein nicht die Vermutung der Absicht, für viele Fälle vorzuformulieren.
b) Nach § 1 AGBG ergibt sich die Eigenschaft als Allgemeine Geschäftsbedingung aus der Vorformulierung für viele Verträge, nicht für die Ausschreibung gegenüber mehreren Bietern, die auf den Abschluß nur eines Vertrages abzielt.
c) Zur Abgrenzung der Leistungsbeschreibung im Sinne von § 8 AGBG bei einem Generalunternehmervertrag über die schlüsselfertige Errichtung eines Gebäudes.
3 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen) |
C. Abschluss des Werkvertrages |
IV. Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen |
1. Zum Begriff der „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ |
a) Vorformulierte Vertragsbedingungen |
E. Vertragspflichten des Unternehmers |
IV. Leistungsstörungen |
4. Vertragsstrafeversprechen |
b) Vereinbarung der Vertragsstrafe durch Allgemeine Geschäftsbedingungen |
bb) Inhaltskontrolle der Vertragsstrafe wegen Verzugs |
F. Vertragspflichten des Bestellers |
I. Vergütungspflicht |
8. Vergütungsrelevante Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bestellers |
4 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
Einleitung (Bolz/Rodemann) |
B. VOB/B und AGB-Recht (Rodemann) |
II. Wann liegen AGB vor? |
VI. Die Inhaltskontrolle von AGB |
1. Beschränkte Kontrolle bei Leistung/Gegenleistung |
§ 1 VOB/B Art und Umfang der Leistung (Bolz) |
B. § 1 Abs. 1 VOB/B: Bestimmung der auszuführenden Leistung |
III. Ermittlung der vereinbarten Leistung durch Auslegung |
5. Ausgewählte Praxisprobleme der Vertragsauslegung |
b) Schlüsselfertigkeitsklauseln |
4 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |
aa) Funktionale Leistungsbestimmung oder Globalpauschalvertrag. (VOB/B § 2 Abs. 1 Rn. 30-33)
II. Besondere Vertragsbedingungen (BVB) (VOB/B § 2 Abs. 1 Rn. 6)
1. Begriff der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ( Rn. 81-91)
b) Vergütungsregelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen. (VOB/B § 2 Abs. 1 Rn. 28-29)
2 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden |