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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 301/13
BGH, Urteil vom 19.01.2017 - VII ZR 301/13
VolltextEs gibt für Ihre Suchanfrage 108 Treffer in Alle Sachgebiete.
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 2024, 605 | KG - Erwerber können den Bauträger auf Fertigstellung verklagen! |
4 Volltexturteile gefunden |
KG, Urteil vom 16.07.2024 - 21 U 131/23
1. Stellt ein Bauträger eine in Eigentumswohnungen aufgeteilte Wohnanlage nicht fertig, können ihn die Erwerber der Wohnungen auf Herbeiführung dieses Erfolgs in Natur in Anspruch nehmen.*)
2. Für die Zulässigkeit und Bestimmtheit eines solchen Klageantrags genügt es, wenn das vom Bauträger geforderte Endergebnis durch Bezugnahme auf die Vertragsbestandteile, insbesondere die Baubeschreibung und die Teilungserklärung, definiert wird. Der aktuelle Bautenstand des Vorhabens muss jedenfalls im Erkenntnisverfahren nicht vorgetragen werden.*)
3. Eine Klage auf Fertigstellung in Natur muss nicht zwingend sämtliche noch fehlende Bauleistungen umfassen. Die Erwerber können auch eine Teilklage gegen den Bauträger erheben, die sich auf einzelne abtrennbare Leistungen beschränkt.*)
VolltextBGH, Urteil vom 06.06.2019 - VII ZR 103/16
Nimmt ein Besteller einen Unternehmer auf Schadensersatz wegen Mängeln des Bauwerks in Anspruch, so darf ein Grundurteil nur ergehen, wenn grundsätzlich alle Fragen, die zum Grund des Anspruchs gehören, erledigt sind. An dieser Voraussetzung für den Erlass eines Grundurteils fehlt es, wenn das Gericht keine Feststellungen zu Mängeln des Bauwerks getroffen hat (Anschluss an BGH, IBR 2016, 740).*)
VolltextOLG München, Beschluss vom 26.09.2017 - 13 W 1528/17
1. Werden Gegenansprüche behauptet und hilfsweise mit diesen aufgerechnet, führt ein geschlossener Vergleich mit Abgeltungsklausel dazu, dass diese Gegenforderungen durch den Vergleich mit erledigt werden.
2. Der Streitwert für den Vergleich erhöht sich um den Wert der Gegenforderungen.
VolltextBGH, Urteil vom 19.01.2017 - VII ZR 301/13
1. Der Besteller kann Mängelrechte nach § 634 BGB grundsätzlich erst nach Abnahme des Werks mit Erfolg geltend machen.*)
2. Der Besteller kann berechtigt sein, Mängelrechte nach § 634 Nr. 2 bis 4 BGB ohne Abnahme geltend zu machen, wenn er nicht mehr die (Nach-)Erfüllung des Vertrags verlangen kann und das Vertragsverhältnis in ein Abrechnungsverhältnis übergegangen ist. Allein das Verlangen eines Vorschusses für die Beseitigung eines Mangels im Wege der Selbstvornahme genügt dafür nicht. In diesem Fall entsteht ein Abrechnungsverhältnis dagegen, wenn der Besteller ausdrücklich oder konkludent zum Ausdruck bringt, unter keinen Umständen mehr mit dem Unternehmer, der ihm das Werk als fertig gestellt zur Abnahme angeboten hat, zusammenarbeiten zu wollen.*)
Volltext9 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 633 BGB Sach- und Rechtsmangel (Jurgeleit) |
B. Sachmangel |
I. Grundlegende Konzeption |
1. Abgrenzung zum Kauf |
§ 634 BGB Rechte des Bestellers bei Mängeln (Krause-Allenstein) |
B. Anwendbarkeit der §§ 634 ff. BGB vor und nach der Abnahme |
§ 634a BGB Verjährung der Mängelansprüche (Jurgeleit) |
N. Verjährung in Architekten- und Ingenieurverträgen |
§ 640 BGB Abnahme (Pause/ Vogel) |
A. Gesetzliches Werkvertragsrecht |
IV. Rechtswirkungen der Abnahme |
§ 641 BGB Fälligkeit der Vergütung (Pause/ Vogel) |
A. Gesetzliches Bauvertragsrecht |
II. Fälligkeit ohne Abnahme |
3. Abrechnungsverhältnis |
§ 650s BGB Teilabnahme (Zahn) |
B. Die Abnahme beim Architekten- und Ingenieurvertrag |
VI. Eintritt der Abnahmewirkungen ohne Abnahme |
20 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
§ 4 VOB/B Ausführung (Karczewski) |
G. § 4 Abs. 6 VOB/B: Beseitigung vertragswidriger Stoffe und Bauteile |
H. § 4 Abs. 7 VOB/B: Mängelrechte vor Abnahme |
I. § 4 Abs. 8 VOB/B: Pflicht des Auftragnehmers zur Selbstausführung der Leistung |
II. § 4 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B: Vereinbarung der VOB/B und C mit dem Nachunternehmer |
§ 6 VOB/B Behinderung und Unterbrechung der Ausführung (Popescu) |
B. § 6 Abs. 1 VOB/B |
C. § 6 Abs. 1 Satz 1 VOB/B |
III. Mindestanforderungen der Behinderungsanzeige |
3. Form und Inhalt der Behinderungsanzeige |
c) Inhaltliche Darstellungsanforderungen |
L. § 6 Abs. 6 Satz 1 VOB/B |
II. Rechtsfolge: Ersatz des nachweislich entstandenen Schadens |
1. Kausalitätsnachweis - Prozessuale Darlegungsanforderungen |
b) Bauablaufbezogene Darstellung |
cc) Stellungnahme und Bedeutung für die Praxisanwendung |
ff) Weitergehende Lösungsansätze |
(2) Prozessuale Besonderheiten bei Planungsverantwortlichkeit des Auftraggebers |
§ 8 VOB/B Kündigung durch den Auftraggeber (Jahn) |
F. § 8 Abs. 3 Nr. 2 - Kündigungsfolgen |
II. § 8 Abs. 3 Nr. 2 Satz 1 - Anspruch des Auftraggebers auf Erstattung der Mehrkosten aufgrund Ausführung durch Dritte (Selbstvornahme) |
M. § 8 Abs. 7 VOB/B - Aufmaß, Abnahme, Abrechnung |
II. Abnahme |
§ 12 VOB/B Abnahme (Friedhoff) |
D. Entbehrlichkeit der Abnahme; Abnahmesurrogate |
I. Entstehung des Abrechnungsverhältnisses |
1. Geltendmachung von Mängelrechten |
12 Abschnitte im "Motzke/Bauer/Seewald, Prozesse in Bausachen" gefunden |
(1) Abwicklungsverhältnis und Mängelrechte ( Rn. 142-144)
(1) Nacherfüllung vor Fertigstellung ( Rn. 311-316)
bb) Mängelrechte vor und nach Abnahme ( Rn. 469-471)
b) Abnahme nach vorzeitiger Vertragsbeendigung ( Rn. 83-87)
dd) Denkbare Anspruchsgrundlagen: Pflichtverletzung ( Rn. 92)
aa) Fälligkeit der Vergütung ( Rn. 107-108)
b) Bevorschussung oder Erstattung der Kosten einer Ersatzvornahme ( Rn. 329-335)
19 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden |
a) Mängelrechte vor der Abnahme ( Rn. 291)
VI. Verjährung der Mängelansprüche ( Rn. 37-42)
III. Vergütungsgefahr ( Rn. 23)
C. Rechtswirkungen der Abnahme ( Rn. 16)
3. Abrechnungsverhältnis ( Rn. 489-493)
3. Abrechnungsverhältnis ( Rn. 489-493)
VIII. Weitere Erfüllungswirkungen ( Rn. 44-47)
I. Fälligkeitsvoraussetzung ( Rn. 17-21)
3 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |
19 Abschnitte im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden |
1. Mängelrechte vor Abnahme (BGB § 650q Rn. 150-162)
2. Beginn der Verjährung (BGB § 650q Rn. 329-334)
2. Leistungsbegriff (BGB § 650p Rn. 121-124b)
A. Bedeutung und Anwendungsbereich (BGB § 650q Rn. 1-7)
II. Verortung in Untertitel 2 als werkvertragsähnlicher Vertrag ( Rn. 9-13)
1. Nacherfüllungsanspruch erst nach Abnahme (BGB § 650t Rn. 10-10b)
B. Verjährungsrechtliche Ausgangslage (BGB § 650s Rn. 5-6)
5. Objektüberwachung (BGB § 650q Rn. 104)
V. Keine erfolglose Nacherfüllungsfrist (BGB § 650t Rn. 15-19)
(2) Bewertung und Konsequenzen ( Rn. 65-71)