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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 298/88
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Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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3 Volltexturteile gefunden |
![Immobilien Immobilien](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BGH, Beschluss vom 05.10.2006 - V ZB 2/06
1. Das Ablösungsrecht nach § 268 BGB steht dem Gläubiger eines Grundpfandrechts an dem Grundstück des Schuldners auch dann zu, wenn das Grundpfandrecht erst nach der Anordnung der Zwangsversteigerung entstanden ist.*)
2. Die einstweilige Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens aufgrund einer Bewilligung desjenigen, der den betreibenden Gläubiger befriedigt hat (§ 268 BGB), setzt den Nachweis der Ablösung gegenüber dem Vollstreckungsgericht voraus; er kann durch die Vorlage von per Telefax übermittelten Urkunden geführt werden, eine Umschreibung der Vollstreckungsklausel auf den Ablösenden ist nicht erforderlich.*)
3. Ein Verstoß des Vollstreckungsgerichts gegen die ihm im Zwangsversteigerungsverfahren obliegende Pflicht zur umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Klärung aller für die Zuschlagsentscheidung erheblichen Gesichtspunkte führt zur Versagung des Zuschlags.*)
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![Leasing und Erbbaurecht Leasing und Erbbaurecht](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BGH, Urteil vom 19.12.1990 - VIII ARZ 5/90
Verjährung einer Heizkostennachforderung
Für den Beginn der Verjährung einer Heizkostennachforderung des Vermieters gegen seinen Wohnungsmieter ist der Zeitpunkt maßgebend, zu dem dem Mieter die Abrechnung über die Heizkosten zugeht.
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![Bauträger Bauträger](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BGH, Urteil vom 28.09.1989 - VII ZR 298/88
»Der Anspruch eines mit der Erschließung eines Baugeländes betrauten Baubetreuers gegen die Grundstückserwerber auf Erstattung von Erschließungskosten ist gemäß § 198 Satz 1 BGB erst "entstanden", wenn die Kosten der Erschließung abschließend abgerechnet und auf die Grundstückserwerber umgelegt werden können Fortführung von BGHZ l02, 167.«
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