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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 242/13
![Architekten und Ingenieure Architekten und Ingenieure](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
BGH, Urteil vom 16.02.2017 - VII ZR 242/13
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Es gibt für Ihre Suchanfrage 22 Treffer in Alle Sachgebiete.
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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3 Volltexturteile gefunden |
![Prozessuales Prozessuales](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
BGH, Urteil vom 28.10.2021 - VII ZR 44/18
Zur Zulässigkeit eines Teil-Vorbehaltsurteils bei Aufrechnung mit einem Schadensersatzanspruch des Bestellers gegenüber dem Werklohnanspruch des Architekten.*)
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![Prozessuales Prozessuales](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
BGH, Urteil vom 21.02.2019 - VII ZR 105/18
1. Zum Streitgegenstand bei einer Klage gegen einen Ingenieur auf Schadensersatz wegen eines Planungsmangels, der zu einem Bauwerksmangel geführt haben soll.*)
2. Ein Ergänzungsurteil, mit dem ein erstinstanzliches Gericht während des laufenden Berufungsverfahrens sein Urteil zu Lasten des Berufungsführers abändert, obwohl weder die Voraussetzungen des § 321 ZPO noch eine sonstige verfahrensrechtliche Grundlage hierfür vorliegen, entfaltet keine Bindungswirkung für das Berufungsgericht, ohne dass es seinerseits angefochten werden muss.*)
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![Architekten und Ingenieure Architekten und Ingenieure](/include/css/ibr-online/zielgrp9/9gr.jpg)
BGH, Urteil vom 16.02.2017 - VII ZR 242/13
Die von einem Architekten als Allgemeine Geschäftsbedingung gestellte Vertragsbestimmung in einem Architektenvertrag: "Wird der Architekt wegen eines Schadens am Bauwerk auf Schadensersatz in Geld in Anspruch genommen, kann er vom Bauherrn verlangen, dass ihm die Beseitigung des Schadens übertragen wird." ist wegen Verstoßes gegen § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 09.04.1981 - VII ZR 263/79, BauR 1981, 395).*)
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3 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
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§ 636 BGB Besondere Bestimmungen für Rücktritt und Schadensersatz (Krause-Allenstein) |
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§ 639 BGB Haftungsausschluss (Krause-Allenstein) |
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§ 650p BGB Vertragstypische Pflichten aus Architekten- und Ingenieurverträgen (Zahn) |
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C. § 650p Abs. 1 |
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V. Geschuldete Leistungen / Vertragspflichten |
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5. Rechtsfolgen nicht erbrachter Grundleistungen |
2 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |
8 Abschnitte im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden |
d) Mängelhaftung (BGB § 650q Rn. 708-709)
a) Entsprechende Anwendung (BGB § 650q Rn. 856-857)
5. Leistungsverweigerungsrechte des Planers (BGB § 650q Rn. 390-393)
d) Beispiele wirksamer/unwirksamer Klauseln in AGB und Individualverträgen: (BGB § 650q Rn. 452)
ee) Umfang des Schadensersatzanspruchs gegenüber dem Planer (BGB § 650q Rn. 191-207)