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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 205/07


Beste Treffer:
IBRRS 2009, 3033
BauvertragBauvertrag
Bis wann können Abschlagszahlungen geltend gemacht werden?

BGH, Urteil vom 20.08.2009 - VII ZR 205/07



IBRRS 2009, 2564; IMRRS 2009, 1403
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 24.07.2008 - VII ZR 205/07

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4 Beiträge gefunden
IBR 2010, 489 BGH - Eintritt der Fälligkeit auch bei endgültiger, unberechtigter Abnahmeverweigerung!
IBR 2009, 1352 BGH - Unwirksame Beschränkung der Zulassung der Revision
IBR 2009, 1350 BGH - Wirksame Beschränkung der Zulassung der Revision
IBR 2009, 1252 BGH - Wegfall der Rechtshängigkeit bei fehlender gerichtlicher Entscheidung!

10 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2023, 3527; IMRRS 2023, 1620; IVRRS 2023, 0623
ProzessualesProzessuales
Mahnbescheid wegen Vergütung unterbricht Verjährung von Schadensersatzanspruch nicht!

OLG Stuttgart, Urteil vom 12.12.2023 - 6 U 451/21

1. Ein Leasinggeber, der durch Rücknahme und Verwertung des Leasingguts und zudem im ersten Rechtszug durch sein Prozessverhalten zu erkennen gibt, von der Wirksamkeit des Rücktritts des Leasingnehmers vom Kaufvertrag über das mangelhafte Leasinggut auszugehen, kann im Berufungsverfahren nicht mit Erfolg argumentieren, der Leasingnehmer müsse den Leasingvertrag weiter erfüllen, bis er entweder von dem (inzwischen zahlungsunfähigen und nicht mehr greifbaren) Verkäufer die Zustimmung zum Rücktritt beibringe oder jenen erfolgreich verklage.*)

2. Macht ein Kläger im Mahnverfahren zunächst nur vertragliche Erfüllungsansprüche (hier: Leasingraten) geltend und erweitert später im Rechtsstreit die Klage auf einen Schadenersatzanspruch (hier: wegen Abgabe einer falschen Übernahmebestätigung), dann tritt die Verjährungshemmung zunächst nur bezüglich der ersten Forderung ein.*)

3. Eine AGB-Klausel des Leasinggebers, wonach der Leasingnehmer dem Leasinggeber nach Rückgängigmachung des Kaufvertrags für die Erfüllung des Zahlungsanspruchs gegen den Verkäufer hafte, ist unwirksam.*)

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IBRRS 2017, 2001; IMRRS 2017, 0830; IVRRS 2017, 0315
ProzessualesProzessuales
Bewusste Entscheidung über die Nichtbescheidung kann nur mit Berufung angegriffen werden

BGH, Beschluss vom 25.04.2017 - VIII ZR 208/16

Die bewusste Entscheidung eines Gerichts, über einen seiner Auffassung nach nicht oder nicht mehr anhängigen Anspruch nicht zu entscheiden, kann (nur) mit einem Rechtsmittel angefochten werden, während das Urteilsergänzungsverfahren nach § 321 ZPO lediglich auf die Schließung einer - auch nur vermeintlichen - Entscheidungslücke gerichtet und deshalb unzulässig ist, wenn es nur die Korrektur einer inhaltlich falschen Entscheidung zum Ziel hat.

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IBRRS 2015, 1827; IMRRS 2015, 0695
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Abschlagszahlungsklage in der Berufung auf höhere Schlusszahlungsklage umgestellt: Klageerweiterung!

BGH, Urteil vom 07.05.2015 - VII ZR 145/12

Stellt der in erster Instanz erfolgreiche Kläger in der Berufungsinstanz seine Abschlagszahlungsklage aufgrund bereits erstinstanzlich eingetretener Schlussrechnungsreife gemäß § 264 Nr. 3 ZPO auf eine höhere Schlusszahlungsklage um, liegt hinsichtlich der Erhöhung eine Klageerweiterung gemäß § 264 Nr. 2 ZPO vor, die mit der Anschlussberufung innerhalb der Frist des § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO geltend gemacht werden muss.*)

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IBRRS 2013, 2898; IMRRS 2013, 1545
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Leistungsänderung liegt nicht vor: Teilurteil zulässig?

BGH, Urteil vom 20.06.2013 - VII ZR 103/12

1. Auch bei grundsätzlicher Teilbarkeit des Streitgegenstandes darf ein Teilurteil nur ergehen, wenn die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen ausgeschlossen ist (st. Rspr. vgl. BGH, Urteil vom 11.05.2011 - VIII ZR 42/10, IBR 2011, 1116 - nur online).*)

2. Ein Teilurteil, mit dem der Mehrvergütungsanspruch wegen Leistungsänderung mit der Begründung abgewiesen wird, eine Leistungsänderung liege nicht vor, ist unzulässig, wenn sich die Frage der Leistungsänderung im verbliebenen Teil des Rechtsstreits in dem Zusammenhang stellt, ob eine durch die Leistungsänderung verursachte Verzögerung vom Auftragnehmer zu vertreten ist.*)

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IBRRS 2011, 2388; IMRRS 2011, 1737
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Erfolglose Nichtzulassungsbeschwerde

BGH, Beschluss vom 01.06.2011 - I ZR 199/09

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2010, 2471; IMRRS 2010, 1816
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BauvertragBauvertrag
Endgültige, unberechtigte Abnahmeverweigerung: Fälligkeitseintritt!

BGH, Beschluss vom 18.05.2010 - VII ZR 158/09

1. Der Werklohn wird auch dann fällig, wenn der Besteller die Abnahme zu Unrecht endgültig verweigert. Bei endgültiger Abnahmeverweigerung gilt dies auch dann, wenn der Besteller trotz der Regelung des § 640 Abs. 1 Satz 3 BGB keine angemessene Frist zur Abnahme gesetzt hat

2. Es stellt eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör dar, wenn das Gericht Beweisantritten zur Abnahme unter Hinweis auf tatsächlich nicht bestehende Widersprüche des Klägervortrags sowie zu der Behauptung, das geschuldete Werk sei vollständig und mangelfrei erbracht, nicht nachgeht, sondern die Werklohnklage mangels Fälligkeit abweist.

BGH, Beschluss vom 18.05.2010 - VII ZR 158/09

vorhergend:

OLG München, 30.06.2009 - 13 U 2415/09 LG Traunstein, 11.02.2009 - 6 O 981/08

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IBRRS 2010, 1795; IMRRS 2010, 1268
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Verfahrensrecht - Vorgreiflichkeit bei zwei Teilforderungen in zwei Prozessen

KG, Urteil vom 30.04.2010 - 6 W 1/10

Werden eine erstrangige und eine zweitrangige Teilforderung aus demselben Schlussrechnungssaldo in zwei verschiedenen Prozessen geltend gemacht, handelt es sich bei der Frage des Bestehens bzw. Nichtbestehens der erstrangigen Teilforderung um ein gegenüber der zweitrangigen Teilforderung vorgreifliches Rechtsverhältnis i. S. v. § 148 ZPO, das die Anordnung der Aussetzung der Verhandlung über die zweitrangige Teilforderung bis zur Erledigung des anderen Rechtsstreits rechtfertigt.

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IBRRS 2009, 3033
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Bis wann können Abschlagszahlungen geltend gemacht werden?

BGH, Urteil vom 20.08.2009 - VII ZR 205/07

1. Der Anspruch auf Abschlagszahlung kann dann nicht mehr geltend gemacht werden, wenn die Bauleistung abgenommen ist und der Auftragnehmer die Schlussrechnung gestellt hat (Bestätigung von BGH, Urteil vom 15. April 2004 - VII ZR 471/01, IBR 2004, 361 = BauR 2004, 1146 = NZBau 2004, 386 = ZfBR 2004, 552).*)

2. Gleiches gilt, wenn die Abnahme erfolgt ist, die Leistung des Auftragnehmers fertig gestellt ist und die Frist abgelaufen ist, binnen derer der Auftragnehmer gemäß § 14 Nr. 3 VOB/B die Schlussrechnung einzureichen hat. Daran ändert nichts, dass eine Klage auf Abschlagszahlung bereits erhoben worden ist. Diese Klage kann, auf eine Schlussrechnung gestützt, fortgeführt werden.*)

3. Eine Fertigstellung im Sinne von § 14 Nr. 3 VOB/B liegt vor, wenn der Auftragnehmer die vertraglichen Leistungen erbracht hat. Die Abnahme indiziert die Fertigstellung regelmäßig auch dann, wenn Restleistungen fehlen. Fehlen wesentliche Restleistungen, kann sich aus deren Gewicht und den Bauumständen ergeben, dass die Leistung noch nicht fertig gestellt ist.*)

4. Die Abschlagsforderung ist grundsätzlich aus der Differenz zwischen der Vergütung für die erbrachten, nachgewiesenen Leistungen und bereits geleisteten Zahlungen zu berechnen. Eine isolierte Durchsetzung der Vergütung für einzelne Positionen kommt nur in Betracht, wenn in deren Höhe ein positiver Saldo festgestellt werden kann (im Anschluss an BGH, Urteil vom 9. Januar 1997 - VII ZR 69/96, IBR 1997, 182 = BauR 1997, 468 = ZfBR 1997, 186).*)

5. Eine Forderung aus § 2 Nr. 5 VOB/B kann grundsätzlich nicht in der Weise berechnet werden, dass lediglich bestimmte Mehrkosten geltend gemacht werden, ohne den sich aus einer Änderung des Bauentwurfs oder einer anderen Anordnung des Auftraggebers ergebenden neuen Preis darzulegen, der unter Berücksichtigung sämtlicher Mehr- und Minderkosten zu ermitteln ist.*)

6. Sind in einem der Ausschreibung beiliegenden Bodengutachten bestimmte Bodenverhältnisse beschrieben, werden diese regelmäßig zum Leistungsinhalt erhoben, wenn sie für die Leistung des Auftragnehmers und damit auch für die Kalkulation seines Preises erheblich sind. Ordnet der Auftraggeber die Leistung für tatsächlich davon abweichende Bodenverhältnisse an, liegt darin eine Änderung des Bauentwurfs, die zu einem Anspruch auf eine veränderte Vergütung gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B führen kann.*)

7. Gibt der Auftragnehmer ein funktionales Angebot für eine von dem Vertrag abweichende Ausführung von Gründungsarbeiten ab, für die eine von ihm einzuholende öffentlich-rechtliche Zustimmung im Einzelfall (Z.i.E.) notwendig ist, kann dessen Annahme durch den Auftraggeber unter dem Vorbehalt, dass die Z.i.E. erteilt wird, nicht dahin ausgelegt werden, der Auftraggeber wolle das funktionale Angebot in ein detailliertes Angebot in der Weise ändern, dass die Auflagen der zunächst erteilten Z.i.E. den Vertragsinhalt bestimmen und die sich aus weiteren Auflagen ergebenden Mehrkosten von ihm zu übernehmen sind (hier: Nachtrag zur Z.i.E. für das Pfahlsystem Soil-Jet-Gewi einschließlich Verbundkonstruktion am Pfahlkopf mit einer HDI-Sohle).*)

8. Entscheidet ein erstinstanzliches Gericht bewusst, eine bestimmte Forderung sei nicht anhängig gemacht worden, wird die möglicherweise gleichwohl gegebene Anhängigkeit hinfällig, wenn das Urteil insoweit nicht angefochten wird. Der Kläger kann die Sache erneut anhängig machen.*)




IBRRS 2009, 2564; IMRRS 2009, 1403
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht

BGH, Beschluss vom 24.07.2008 - VII ZR 205/07

(ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2007, 4788
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Klage auf Abschlagszahlungen trotz Schlussrechnungsreife?

OLG Celle, Urteil vom 31.10.2007 - 14 U 95/07

1. Anders als bei einer Schlussrechnung ist bei einer Abschlagsrechnung die Klage auch aus einzelnen Positionen zumindest dann zulässig, wenn eine Schlussrechnung noch nicht gestellt ist.

2. Ist bereits vor Schlussrechnungsreife eine Abschlagsforderung eingeklagt worden, bleibt die Klage trotz Schlussrechnungsreife zulässig. Das Gebot der Abrechnungsklarheit fordert lediglich, dass nicht aus einer vorläufigen Leistungsaufstellung für ein vorläufiges Zahlungsbegehren und einer abschließenden Schlussrechnung mit dem Ziel der Durchsetzung einer Schlusszahlung zugleich vorgegangen wird.

3. Zu der Frage, wann ein Mehrvergütungsanspruch des Auftragnehmers bestehen kann.

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16 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
F. Vertragspflichten des Bestellers
I. Vergütungspflicht
2. Inhalt des Vergütungsanspruchs
G. Im Nachgang: Grundsätze der Vertragsauslegung
IV. Auslegung von Risikoübernahmen im Bauvertrag

§ 632a BGB Abschlagszahlungen (von Rintelen)
B. Abs. 1: Anspruch auf Abschlagszahlungen
I. Abschlagszahlungen auf Werklohn
IV. Berechnung der Abschlagszahlung
VII. Übergang zur Schlussabrechnung
2. Auswirkungen der Schlussrechnungsreife auf Abschlagszahlungen
VIII. Prozessuales

§ 640 BGB Abnahme (Pause/ Vogel)
A. Gesetzliches Werkvertragsrecht
V. Anspruch auf Abnahme
 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 [11 bis 16

9 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 1 VOB/B Art und Umfang der Leistung (Bolz)
B. § 1 Abs. 1 VOB/B: Bestimmung der auszuführenden Leistung
III. Ermittlung der vereinbarten Leistung durch Auslegung
5. Ausgewählte Praxisprobleme der Vertragsauslegung
c) Baugrundrisiken
D. § 1 Abs. 3 VOB/B: Anordnung einer Änderung des Bauentwurfs
VI. AGB-Problematik

§ 2 VOB/B Vergütung (Bolz)
C. § 2 Abs. 2 VOB/B: Berechnung der Vergütung

§ 14 VOB/B Abrechnung (Eimler)
A. Überblick
B. Einzelheiten
III. Frist zur Vorlage der Schlussrechnung (Abs. 3)

§ 16 VOB/B Zahlung (Rodemann)
A. § 16 Abs. 1 VOB/B
II. Voraussetzungen des Anspruchs auf Abschlagszahlung






6 Abschnitte im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

4. Verhältnis zur Schlussrechnung und Verjährung (BGB § 650q Rn. 54)

b) Streitigkeiten über die Vergütungsanpassung (BGB § 650q Rn. 765-771)