Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

Gesamtsuche
[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Gesamtsuche

[Suchtipps]

Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 194/13


Bester Treffer:
IBRRS 2017, 1646
BauvertragBauvertrag
Auftraggeber muss nicht für Witterungsschutz sorgen!

BGH, Urteil vom 20.04.2017 - VII ZR 194/13

Dokument öffnen Volltext
68 Treffer für den Bereich Architekten- und Ingenieurrecht.

Es gibt für Ihre Suchanfrage 75 Treffer in Alle Sachgebiete.
 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 
Im Grundabo enthalten  Zusätzlich buchbar 

Kostenloses ProbeaboOK
5 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2024, 0966
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Auch der Architekt muss eine konkrete bauablaufbezoge Darstellung vorlegen!

OLG Köln, Beschluss vom 22.12.2021 - 16 U 182/20

1. Bei schwer wiegenden, unvorhersehbaren und nicht vom Architekten zu vertretenden Bauzeitverzögerungen besteht ein Anspruch auf Anpassung des Architektenhonorars nach den Grundsätzen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage (hier verneint).

2. Die konkrete bauablaufbezogene Darstellung der jeweiligen Verzögerungen unter Gegenüberstellung der Ist- und Soll-Abläufe ist auch Voraussetzung für die schlüssige Darlegung eines Honoraranpassungsanspruchs wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2021, 3126
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Kann ein Umbauzuschlag von 0% vereinbart werden?

OLG Celle, Urteil vom 06.10.2021 - 14 U 39/21

1. Eine schriftliche Vereinbarung, nach der zwischen den Parteien ein Umbauzuschlag von 0% vereinbart worden ist, steht den Fiktionen von § 35 Abs. 1 Satz 2 HOAI 2009 und § 6 Abs. 2 Satz 4 HOAI 2013 nicht entgegen, so dass der Auftragnehmer auch nachträglich keinen weiteren Umbauzuschlag fordern kann.*)

2. Mehrkosten aufgrund von Bauzeitverlängerungen sind konkret darzulegen. Schätzungen auf der Basis von Durchschnittswerten sind nicht ausreichend.*)

3. Ein wichtiger zur außerordentlichen Kündigung berechtigender Grund liegt vor, wenn das Erbringen von vertraglich geschuldeten Leistungen von einer weiteren Vertragsergänzung abhängig gemacht wird.*)




IBRRS 2017, 1646
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Auftraggeber muss nicht für Witterungsschutz sorgen!

BGH, Urteil vom 20.04.2017 - VII ZR 194/13

Es ist vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen keine dem Auftraggeber obliegende erforderliche Mitwirkungshandlung im Sinne des § 642 BGB, während der Dauer des Herstellungsprozesses außergewöhnlich ungünstige Witterungseinflüsse auf das Baugrundstück in Form von Frost, Eis und Schnee, mit denen nicht gerechnet werden musste, abzuwehren.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2013, 3973
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
§ 642 BGB: Besteller muss nicht für gutes Wetter sorgen!

OLG Brandenburg, Urteil vom 26.06.2013 - 11 U 36/12

1. § 642 BGB regelt einen verschuldensunabhängigen Entschädigungsanspruch. Er knüpft an die Obliegenheit des Bestellers an, bei der Herstellung des Werks mitzuwirken. Unterlässt der Besteller diese Mitwirkungshandlung und gerät er in Gläubigerverzug, kann dem Unternehmer über den Ersatz der Mehraufwendungen hinaus ein Anspruch auf angemessene Entschädigung zustehen.

2. Eine Mitwirkungsobliegenheit des Bestellers kommt auch bei ungünstigen Witterungseinflüssen in Betracht, etwa dann, wenn die Baugrube voll Regenwasser steht. Dann muss sie unter Umständen - und zwar in der Regel vom Besteller - ausgepumpt werden.

3. Es besteht keine Obliegenheit des Bestellers, dem Unternehmer ein für die Bauausführung auskömmliches Wetter zur Verfügung zu stellen. Der Besteller kommt deshalb nicht in Annahmeverzug, wenn der Unternehmer aufgrund unvorhergesehener Witterungsverhältnisse vorübergehend nicht leistungsfähig ist.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2012, 0309
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag
Wetterbedingter Baustillstand: Keine Entschädigung nach § 642 BGB!

LG Cottbus, Urteil vom 08.12.2011 - 6 O 68/11

1. Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers i.S. von § 642 BGB sind Handlungen oder das Unterlassen von Handlungen, von denen der Beginn oder die Durchführung der Werkleistung abhängig ist. Dazu zählt die Zurverfügungstellung des Baugrundstückes in einem zur Aufnahme der Bauleistung geeignetem und bereitem Zustand.

2. Das Wetter kann der Auftraggeber nicht beeinflussen. Die Bereitstellung eines bestimmten Wetters ist deshalb keine Mitwirkungshandlung des Auftraggebers.

Dokument öffnen Volltext



1 Blog-Eintrag gefunden
Kann eine HOAI-Honorarvereinbarung nachträglich korrigiert werden?
Von Thomas Ryll

Vereinbaren die Parteien ein HOAI-Berechnungshonorar, treffen sie regelmäßig auch Festlegungen zu einzelnen Honorarparametern. Solche Festlegungen können sich nachträglich als unzutreffend erweisen. So kann das Objekt tatsächlich in eine höhere Honorarzone einzuordnen sein als ursprünglich angenommen und im Vertrag vereinbart. Einige Stimmen in der Literatur plädieren für eine Korrektur der Honorarvereinbarung im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung, auch und insbesondere im Anwendungsbereich der "unverbindlichen" HOAI 2021 (Korbion/Mantscheff/Vygen/Rodemann, 14. Aufl., HOAI § 7, Rn. 31 ff.; Kemper, FS Locher, S. 171 ff.). Ein gangbarer Weg?
[mehr ...]
Dokument öffnen Blog-Eintrag (Dokument öffnen 2 Leseranmerkungen)

9 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
C. Abschluss des Werkvertrages
II. Antrag auf Abschluss des Bauvertrags = Angebot
F. Vertragspflichten des Bestellers
I. Vergütungspflicht
6. Preisveränderungen
b) Vergütungsänderungen wegen Störung der Geschäftsgrundlage

§ 642 BGB Mitwirkung des Bestellers (Retzlaff)
B. Anspruchsvoraussetzung: Annahmeverzug
II. Mitwirkungshandlung

12 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 3 VOB/B Ausführungsunterlagen (Karczewski)
B. Rechtsnatur der Aufgaben

§ 4 VOB/B Ausführung (Karczewski)
B. § 4 Abs. 1 VOB/B: Mitwirkung, Überwachung, Anordnung und Bedenken
I. § 4 Abs. 1 Nr. 1 VOB/B: spezielle Mitwirkungshandlungen
2. Inhalt der Regelung
a) Aufrechterhaltung der allgemeinen Ordnung auf der Baustelle

§ 6 VOB/B Behinderung und Unterbrechung der Ausführung (Popescu)
C. § 6 Abs. 1 Satz 1 VOB/B
I. Definition und Tatbestand der Behinderung
3. Vertragsbezogene Tatsache und ihre hindernde Wirkung
F. § 6 Abs. 2 VOB/B
I. Überblick
G. Verlängerungsrelevante Umstände
III. Höhere Gewalt und andere unabwendbare Ereignisse
IV. Witterungseinflüsse nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 VOB/B
6. Kritik
H. § 6 Abs. 3 VOB/B
II. § 6 Abs. 3 Satz 1 VOB/B
K. § 6 Abs. 6 VOB/B
III. Abgrenzungs- und Konkurrenzverhältnisse
L. § 6 Abs. 6 Satz 1 VOB/B
I. Tatbestandsvoraussetzungen
2. Vertreten
 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 [11 bis 12






2 Abschnitte im "Fuchs/Berger/Seifert, Beck'scher HOAI- und Architektenrechtskommentar" gefunden

c) Typische Mitwirkungshandlungen beim Planervertrag (BGB § 650q Rn. 506-512)