Gesamtsuche
[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 152/18
2 Treffer für den Bereich Immobilienrecht – Kauf | Miete | WEG.Es gibt für Ihre Suchanfrage 3 Treffer in Alle Sachgebiete.
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
---|---|---|---|---|---|
|
|
ibr-online. Die Datenbank für
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Kostenloses Probeabo

1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2018, 2749
Bauvertrag
Volltext
Mit Beitrag

Wer einmal plant, plant immer: Bauunternehmer muss keine Planungsmängel beseitigen!
OLG Schleswig, Urteil vom 18.07.2018 - 12 U 8/18
1. Auch mündliche Bedenkenhinweise führen im VOB-Vertrag dazu, dass der Auftragnehmer von seiner Haftung für Mängel frei wird.
2. Der Auftragnehmer muss den Auftraggeber nicht ausdrücklich darauf hinweisen, dass die geplante Ausführung nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Es genügt, wenn er den Auftraggeber in die Lage versetzt, die Tragweite der Nichtbefolgung des Hinweises zu erkennen.
3. Der Auftragnehmer hat in seinem Bedenkenhinweis nur auf die nachteiligen Folgen der geplanten Ausführung hinzuweisen. Möglichkeiten der Abhilfe muss er nicht aufzeigen.

2 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
![]() |
§ 4 VOB/B Ausführung (Karczewski) |
![]() |
D. § 4 Abs. 3 VOB/B: Bedenkenhinweis des Auftragnehmers |
![]() |
III. Inhalt der Regelung |
![]() |
3. Bedenkenhinweis |