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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 350/96
BGH, Urteil vom 16.07.1998 - VII ZR 350/96
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Volltexturteile gefunden |
BGH, Beschluss vom 18.12.2008 - VII ZR 200/06
Haben die Parteien zuvor jahrelang über andere Punkte gestritten und haben zuvor erstattete Gutachten einen unmittelbar vor der letzten mündlichen Verhandlung neu eingeführten Streitpunkt nicht problematisiert, kann das Gericht von den Parteien eine umfassende sofortige Äußerung auf diesen veränderten Gesichtspunkt nicht erwarten.*)
VolltextBGH, Urteil vom 16.07.1998 - VII ZR 350/96
Erfolgshaftung des Werkunternehmers; Mangelhaftigkeit eines Werks wegen Einhaltung der vereinbarten AusführungsartErfolgshaftung des Werkunternehmers; Mangelhaftigkeit eines Werks wegen Einhaltung der vereinbarten Ausführungsart
a) Der Auftragnehmer schuldet im Rahmen der getroffenen Vereinbarung ein Werk, das die Beschaffenheit aufweist, die für den vertraglich vorausgesetzten oder gewöhnlichen Gebrauch erforderlich ist.
b) An dieser Erfolgshaftung ändert sich grundsätzlich nichts, wenn die Parteien eine bestimmte Ausführungsart vereinbart haben, mit der die geschuldete Funktionstauglichkeit des Werkes nicht erreicht werden kann.
c) Der für die bestimmte Ausführungsart vereinbarte Werklohn umfaßt, sofern die Kalkulation des Werklohnes nicht allein auf den Vorstellungen des Auftragnehmers beruht, nur diese Ausführungsart, so daß der Auftraggeber Zusatzarbeiten, die für den geschuldeten Erfolg erforderlich sind, gesondert vergüten muß.
d) Ist das Werk deshalb mangelhaft, weil der Auftragnehmer die vereinbarte Ausführungsart ausgeführt hat, können die ihm zustehenden Zusatzvergütungen im Rahmen der Gewährleistung als "Sowieso-Kosten" berücksichtigt werden.
5 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen) |
E. Vertragspflichten des Unternehmers |
III. Weitere Pflichten des Unternehmers |
3. Beratungspflichten |
§ 633 BGB Sach- und Rechtsmangel (Jurgeleit) |
B. Sachmangel |
II. Vereinbarte Beschaffenheit |
3. Die Beschaffenheitsvereinbarung zur Funktion des Werkes |
§ 634 BGB Rechte des Bestellers bei Mängeln (Krause-Allenstein) |
D. Haftungsbefreiung des Unternehmers |
§ 650p BGB Vertragstypische Pflichten aus Architekten- und Ingenieurverträgen (Zahn) |
C. § 650p Abs. 1 |
IV. Planungs- und Überwachungsziele /Leistungen |
3. Beschaffenheiten des Planungsobjekts als Planungs- und Überwachungsziel |
b) Abänderung der Beschaffenheitsvereinbarung |
5 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
§ 1 VOB/B Art und Umfang der Leistung (Bolz) |
B. § 1 Abs. 1 VOB/B: Bestimmung der auszuführenden Leistung |
I. Leistungsbegriff |
D. § 1 Abs. 3 VOB/B: Anordnung einer Änderung des Bauentwurfs |
III. Änderung des Bauentwurfs |
§ 2 VOB/B Vergütung (Bolz) |
B. § 2 Abs. 1 VOB/B: Leistung und Vergütung |
§ 13 VOB/B Mängelansprüche (Jurgeleit) |
B. § 13 Abs. 1 VOB/B - Mangel |
II. § 13 Abs. 1 S. 1 und 2 VOB/B |
4. Art der Herstellung |
9 Abschnitte im "Althaus/Heindl, Der öffentliche Bauauftrag" gefunden |
5. Planungsleistungen des Auftragnehmers (§ 1 Abs. 3 VOB/B Rn. 121-123)
1. Abgeltungscharakter der vertraglichen Preise (§ 2 Abs. 6 VOB/B Rn. 1-3)
3. Vereinbarter Verwendungszweck (§ 4 Abs. 7 VOB/B Rn. 17-19)
1. Allgemeines (§ 1 Abs. 3 VOB/B Rn. 124-126)
1. Mangelbegriff und Erfolgshaftung (§ 4 Abs. 7 VOB/B Rn. 1-2)
a) Allgemeines (§ 1 Abs. 3 VOB/B Rn. 5)
7. Rechtsfolgen unterlassener Bedenkenhinweise (§ 1 Abs. 3 VOB/B Rn. 142-143)
3. Fehler in der Beschreibung der vertraglichen Leistung (§ 1 Abs. 3 VOB/B Rn. 113-119)
7. Einschränkungen der Anordnungsbefugnis (§ 1 Abs. 3 VOB/B Rn. 179-187)
11 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden |
4. Vereinbarung unterhalb der DIN-Normen ( Rn. 43)
3 Ausführung ( Rn. 42-DIN 18301 DIN 18301 42)
3 Ausführung ( Rn. 42-VOB/C DIN 18301 42)
III. Grundsätze der Vertragsauslegung ( Rn. 51-53)
e) Klarstellung der Konsoltraggerüstentscheidung. ( Rn. 24-27a)
2. § 307 Abs. 1 und Abs. 2 BGB ( Rn. 37-43)
11 Abschnitte im "Althaus/Bartsch/Kattenbusch, Nachträge im Bauvertragsrecht" gefunden |
5. Leistungsbeschreibung auf Basis der Planung des Auftragnehmers ( Rn. 345)
a) Fehlerhaft festgelegte Arbeitsschritte ( Rn. 329-330)
1. Begriff der Anordnung nach § 650b Abs. 2 VOB/B ( Rn. 408)
I. Gesetzliches Bauvertragsrecht ( Rn. 1-4)
d) Sondervorschläge ( Rn. 356-360)
6. Planung durch den Auftragnehmer ( Rn. 40-46)
7. Rechtsfolgen unterlassener Bedenkenhinweise ( Rn. 402-406)
8 Abschnitte im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden |
1. Leistungsumfang und Verschaffungspflicht ( Rn. 369)
b) Funktionaler Herstellungsbegriff ( Rn. 27-28)
b) Funktionaler Herstellungsbegriff ( Rn. 27-28)
d) Auswirkung und Bedeutung des funktionalen Herstellungsbegriffs ( Rn. 35-43)
d) Auswirkung und Bedeutung des funktionalen Herstellungsbegriffs ( Rn. 35-43)
12 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |
bb) Funktionaler Mangelbegriff der Rechtsprechung; Kritik. (VOB/B § 13 Abs. 1 Rn. 19-19b)
f) Die Leistungsbeschreibung und die anerkannten Regeln der Technik. (VOB/B § 1 Abs. 1 Rn. 44-46)
G. Kritik am funktionalen Mangelbegriff (VOB/B § 1 Abs. 4 Rn. 40-46a)
1. Buchstabe a: Verstoß gegen anerkannte Regeln der Technik (VOB/B § 13 Abs. 7 Rn. 169-170)
b) Vergütungsregelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen. (VOB/B § 2 Abs. 1 Rn. 28-29)
VI. Vorbehalt der Verantwortung des Auftraggebers/Verletzungsfolgen (VOB/B § 4 Abs. 3 Rn. 62-68)
cc) Kommentarliteratur; wissenschaftliche Stellungnahmen. (VOB/B § 13 Abs. 1 Rn. 20-20b)
3. Sanierungsaufgaben (Bauen im Bestand) (VOB/B § 13 Abs. 1 Rn. 107-114)