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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 350/96


Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0666
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 16.07.1998 - VII ZR 350/96


79 Treffer für den Bereich Zivilprozess und Schiedswesen.

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2009, 0945; IMRRS 2009, 0578
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Überraschendes Gutachten unmittelbar vor Verhandlungstermin

BGH, Beschluss vom 18.12.2008 - VII ZR 200/06

Haben die Parteien zuvor jahrelang über andere Punkte gestritten und haben zuvor erstattete Gutachten einen unmittelbar vor der letzten mündlichen Verhandlung neu eingeführten Streitpunkt nicht problematisiert, kann das Gericht von den Parteien eine umfassende sofortige Äußerung auf diesen veränderten Gesichtspunkt nicht erwarten.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2000, 0666
Mit Beitrag
BauvertragBauvertrag

BGH, Urteil vom 16.07.1998 - VII ZR 350/96

Erfolgshaftung des Werkunternehmers; Mangelhaftigkeit eines Werks wegen Einhaltung der vereinbarten AusführungsartErfolgshaftung des Werkunternehmers; Mangelhaftigkeit eines Werks wegen Einhaltung der vereinbarten Ausführungsart

a) Der Auftragnehmer schuldet im Rahmen der getroffenen Vereinbarung ein Werk, das die Beschaffenheit aufweist, die für den vertraglich vorausgesetzten oder gewöhnlichen Gebrauch erforderlich ist.

b) An dieser Erfolgshaftung ändert sich grundsätzlich nichts, wenn die Parteien eine bestimmte Ausführungsart vereinbart haben, mit der die geschuldete Funktionstauglichkeit des Werkes nicht erreicht werden kann.

c) Der für die bestimmte Ausführungsart vereinbarte Werklohn umfaßt, sofern die Kalkulation des Werklohnes nicht allein auf den Vorstellungen des Auftragnehmers beruht, nur diese Ausführungsart, so daß der Auftraggeber Zusatzarbeiten, die für den geschuldeten Erfolg erforderlich sind, gesondert vergüten muß.

d) Ist das Werk deshalb mangelhaft, weil der Auftragnehmer die vereinbarte Ausführungsart ausgeführt hat, können die ihm zustehenden Zusatzvergütungen im Rahmen der Gewährleistung als "Sowieso-Kosten" berücksichtigt werden.





5 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
E. Vertragspflichten des Unternehmers
III. Weitere Pflichten des Unternehmers
3. Beratungspflichten

§ 633 BGB Sach- und Rechtsmangel (Jurgeleit)
B. Sachmangel
II. Vereinbarte Beschaffenheit
3. Die Beschaffenheitsvereinbarung zur Funktion des Werkes

§ 634 BGB Rechte des Bestellers bei Mängeln (Krause-Allenstein)
D. Haftungsbefreiung des Unternehmers

§ 650p BGB Vertragstypische Pflichten aus Architekten- und Ingenieurverträgen (Zahn)
C. § 650p Abs. 1
IV. Planungs- und Überwachungsziele /Leistungen
3. Beschaffenheiten des Planungsobjekts als Planungs- und Überwachungsziel
b) Abänderung der Beschaffenheitsvereinbarung

5 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
§ 1 VOB/B Art und Umfang der Leistung (Bolz)
B. § 1 Abs. 1 VOB/B: Bestimmung der auszuführenden Leistung
I. Leistungsbegriff
D. § 1 Abs. 3 VOB/B: Anordnung einer Änderung des Bauentwurfs
III. Änderung des Bauentwurfs

§ 2 VOB/B Vergütung (Bolz)
B. § 2 Abs. 1 VOB/B: Leistung und Vergütung

§ 13 VOB/B Mängelansprüche (Jurgeleit)
B. § 13 Abs. 1 VOB/B - Mangel
II. § 13 Abs. 1 S. 1 und 2 VOB/B
4. Art der Herstellung



1 Abschnitt im "Sonntag/Rütten, Privates Baurecht" gefunden

VII. Sonderfall: Verantwortlichkeit von beiden, Sowieso-Kosten ( Rn. 408-414)