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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 25/06
![Architekten und Ingenieure Architekten und Ingenieure](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BGH, Urteil vom 11.10.2007 - VII ZR 25/06
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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2 Volltexturteile gefunden |
![Immobilienmakler Immobilienmakler](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BGH, Urteil vom 12.05.2016 - I ZR 5/15
1. Die Bestimmung des § 655 BGB ist nicht über ihren Wortlaut hinaus auf andere Arten von Maklerverträgen anzuwenden.*)
2. Ist die Zahlung einer unüblich hohen Maklerprovision im Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Käufer vereinbart und ist der Vorkaufsberechtigte im Fall der Ausübung des Vorkaufsrechts deshalb nicht verpflichtet, die Maklerprovision in der vereinbarten Höhe nach § 464 Abs. 2 BGB zu erstatten, besteht für den Vorkaufsberechtigten auch keine Verpflichtung, eine auf die übliche Höhe reduzierte Maklerprovision zu zahlen.*)
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![Architekten und Ingenieure Architekten und Ingenieure](/include/css/ibr-online/zielgrp5/5gr.jpg)
BGH, Urteil vom 11.10.2007 - VII ZR 25/06
Eine schriftliche Honorarvereinbarung, die die Höchstsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) überschreitet, ist nicht insgesamt nichtig. Sie ist insoweit aufrechtzuerhalten, als die nach der HOAI zulässige Höchstvergütung nicht überschritten wird (in Anschluss an BGH, Urteil vom 9. November 1989 - VII ZR 252/88, BauR 1990, 239 = ZfBR 1990, 72).*)
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1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
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§ 650q BGB Anwendbare Vorschriften (Zahn) |
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B. § 650q Abs. 1 Anwendbare Vorschriften |
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I. Vorschriften aus Kapitel 1 Untertitel 1- Werkvertrag |
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2. § 632 BGB - Vergütung |