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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VII ZR 192/98
Bester Treffer:
IBRRS 2000, 0885
Architekten und Ingenieure
Schwarzzahlungen an Architekten: Vertrag insgesamt nichtig?
BGH, Urteil vom 21.12.2000 - VII ZR 192/98
34 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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1 Beitrag gefunden |
IBR 2001, 128 | BGH - Gesamtschuld zwischen bauleitendem Architekten und Bauhandwerker! |
12 Volltexturteile gefunden |
IBRRS 2002, 0819
Mit Beitrag
Bauvertrag
Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik: Mangel?
OLG Schleswig, Urteil vom 07.03.2002 - 7 U 38/98
1.) Auch beim BGB-Werkvertrag liegt ein Mangel vor, wenn die Werkleistung nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht.
2.) Bei Mängeln im Gebäudeabdichtungssystem kann sich der Auftragnehmer nicht auf die Unverhältnismäßigkeit der Mängelbeseitigung stützen.
Volltext
IBRRS 2000, 0885
Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Schwarzzahlungen an Architekten: Vertrag insgesamt nichtig?
BGH, Urteil vom 21.12.2000 - VII ZR 192/98
Rechtsfolgen der Vereinbarung von Arbeiten ohne Rechnungsstellung
Allein der Umstand, daß ein Architekt oder Handwerker ohne Rechnungsstellung bezahlt werden soll, führt nicht zur Nichtigkeit des Vertrags.*)
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1 Nachricht gefunden |
Ingenieurhaftung trotz Abrede „Ohne Rechnung“
(06.06.2008) Ob ein Werkvertrag aufgrund einer Ohne-Rechnung-Abrede insgesamt nichtig ist, richtet sich nach § 139 BGB (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 21.12.2000 - VII ZR 192/98, IBR 2001, 120). Hat ein Ingenieur seine Vermessungsleistungen mangelhaft erbracht und hat sich dieser Mangel im Bauwerk bereits verkörpert, handelt er regelmäßig treuwidrig, wenn er sich zur Abwehr von Schadensersatzansprüchen des Bestellers darauf beruft, die Gesetzwidrigkeit der Ohne-Rechnung-Abrede führe zur Gesamtnichtigkeit des Werkvertrags. So der BGH in seinem Urteil vom 24.04.2008.
IBR 2008, 397 BGH, 24.04.2008 - VII ZR 140/07
(06.06.2008) Ob ein Werkvertrag aufgrund einer Ohne-Rechnung-Abrede insgesamt nichtig ist, richtet sich nach § 139 BGB (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 21.12.2000 - VII ZR 192/98, IBR 2001, 120). Hat ein Ingenieur seine Vermessungsleistungen mangelhaft erbracht und hat sich dieser Mangel im Bauwerk bereits verkörpert, handelt er regelmäßig treuwidrig, wenn er sich zur Abwehr von Schadensersatzansprüchen des Bestellers darauf beruft, die Gesetzwidrigkeit der Ohne-Rechnung-Abrede führe zur Gesamtnichtigkeit des Werkvertrags. So der BGH in seinem Urteil vom 24.04.2008.
IBR 2008, 397 BGH, 24.04.2008 - VII ZR 140/07
1 Abschnitt im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 635 BGB Nacherfüllung (Krause-Allenstein) |
A. Nacherfüllungsanspruch |
1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
§ 13 VOB/B Mängelansprüche (Jurgeleit) |
F. § 13 Abs. 5 VOB/B - Anspruch auf Mängelbeseitigung und Selbstvornahme |
II. Mängelrüge, § 13 Abs. 5 S. 1 VOB/B |
3 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |