Gesamtsuche
[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: VI ZR 150/02
BGH, Urteil vom 27.01.2004 - VI ZR 150/02
Volltext6 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||
---|---|---|---|
|
|
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
1 Beitrag gefunden |
IBR 2004, 1143 | BGH - Beantragte Ladung eines Sachverständigen zur Erläuterung seines Gutachtens |
4 Volltexturteile gefunden |
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.09.2008 - 5 W 45/08
1. Ordnet das Gericht im Rahmen des selbständigen Beweisverfahrens die mündliche Anhörung des Sachverständigen zu den von den Parteien gegen das schriftlich gefertigte Gutachten erhobenen Einwänden an, ist eine Beschwerde gegen diese Entscheidung mit Begründung, das Gericht habe fehlerhaft den Antrag auf Einholung eines Obergutachtens übergangen, jedenfalls dann nicht zulässig, wenn die Anhörung des Sachverständigen auch der Vorbereitung der Entscheidung über die Einholung eines Obergutachtens dient.*)
2. Ob die ablehnende Entscheidung über die beantragte Einholung eines erneuten Sachverständigengutachtens überhaupt beschwerdefähig ist (so die herrschende Meinung), kann offenbleiben.*)
VolltextOLG Rostock, Beschluss vom 17.03.2008 - 3 W 28/08
Entscheidet das Gericht in einem selbständigen Beweisverfahren, kein neues Gutachten einzuholen, so ist gegen diese Entscheidung keine Beschwerde möglich.
VolltextBGH, Beschluss vom 13.09.2005 - VI ZB 84/04
Die mündliche Erläuterung des Gutachtens durch den Sachverständigen und dessen Anhörung sind auch im selbständigen Beweisverfahren nach § 485 Abs. 2 ZPO zulässig.*)
VolltextBGH, Urteil vom 27.01.2004 - VI ZR 150/02
Zur Verpflichtung des Tatrichters, einem Antrag der Partei, den gerichtlichen Sachverständigen zur Erläuterung seines schriftlichen Gutachtens zu laden, stattzugeben und das Gutachten des gerichtlich bestellten Sachverständigen sorgfältig und kritisch zu würdigen.*)
Volltext