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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 85/09


Bester Treffer:
IBRRS 2010, 2476; IMRRS 2010, 1819
BauträgerBauträger
Angebotsbindefrist beim Kauf von Eigentumswohnungen

BGH, Urteil vom 11.06.2010 - V ZR 85/09


58 Treffer für den Bereich Immobilienrecht – Kauf | Miete | WEG.

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4 Beiträge gefunden
IMR 2016, 193 BGH - Zu lange mit der Unterschrift gewartet: Mietvertrag ist nicht zu Stande gekommen!
IMR 2010, 486 BGH - Wann liegt schlüssige Annahmeerklärung vor?
IMR 2010, 485 BGH - Überlange Annahmefrist in AGB des Verkäufers: Schadensersatzpflicht?
IMR 2010, 342 BGH - Vorsicht bei der Fristbemessung zur Annahme eines Angebots!

26 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2014, 0130; IMRRS 2014, 0058
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Annahme von Kaufangebot bei Fortgeltungsklausel: Wann verspätet?

BGH, Urteil vom 08.11.2013 - V ZR 145/12

1. Eine unwirksame Fortgeltungsklausel verhindert nach verspäteter Annahme des Kaufangebots den Vertragsschluss.

2. Eine Annahme durch Schweigen kommt bei beurkundungsbedürftigen Grundstücksgeschäften nicht in Betracht

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IBRRS 2013, 5236; IMRRS 2013, 2384
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Wirksamkeit einer unbefristeten Fortgeltungsklausel?

BGH, Urteil vom 25.10.2013 - V ZR 12/12

Eine unbefristete Fortgeltungsklausel hält der AGB-rechtlichen Wirksamkeitskontrolle nicht stand, da sie gegen das Verbot verstößt, dass sich der Verwender unangemessen lange oder nicht hinreichend bestimmte Fristen für die Annahme eines Angebots vorbehält.

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IBRRS 2013, 4253; IMRRS 2013, 2049
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
44-jährige Bindungsdauer zum Ankauf eines Erbbaugrundstücks?

BGH, Urteil vom 01.03.2013 - V ZR 31/12

1. Eine schuldrechtliche Vereinbarung, mit der sich der Erbbauberechtigte zum Ankauf des Erbbaugrundstücks auf Verlangen des Grundstückseigentümers verpflichtet, ist grundsätzlich zulässig, soweit sich nicht aus den Besonderheiten des Einzelfalls etwas anderes ergibt. Anstößig ist jedoch eine übermäßig lange oder sich gar auf die gesamte Laufzeit des Erbbaurechts erstreckende Bindungsdauer des Kaufzwangs.

2. Die Bindungsdauer von 44 Jahren an das Angebot zum Ankauf des Erbbaugrundstücks ist bei einem für 99 Jahre bestellten Erbbaurecht für sich genommen nicht sittenwidrig.

3. Allerdings hält eine solche Angebotsklausel einer AGB-rechtlichen Inhaltskontrolle nicht stand.

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IBRRS 2013, 0967; IMRRS 2013, 0610
ImmobilienImmobilien
Großer Schadensersatz

BGH, Urteil vom 25.01.2013 - V ZR 118/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 0707; IMRRS 2013, 0462
ImmobilienImmobilien
Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 99/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 0709; IMRRS 2013, 0463
ImmobilienImmobilien
Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 24/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 1019; IMRRS 2013, 0638
ImmobilienImmobilien
Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 80/12

1. Auch in Ansehung des Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 93/13/EWG kann eine infolge der Unwirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Preisänderungsklausel nach § 307 BGB entstehende planwidrige Regelungslücke in einem Energieversorgungsvertrag mit einem (Norm-)Sonderkunden im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung (§§ 157, 133 BGB) dahingehend geschlossen werden, dass der Kunde die Unwirksamkeit derjenigen Preiserhöhungen, die zu einem den vereinbarten Anfangspreis übersteigenden Preis führen, nicht geltend machen kann, wenn er sie nicht innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach Zugang der jeweiligen Jahresrechnung, in der die Preiserhöhung erstmals berücksichtigt worden ist, beanstandet hat (Fortführung der Senatsurteile vom 14. März 2012 - VIII ZR 113/11, NJW 2012, 1865, Rn. 19 ff., zur Veröffentlichung in BGHZ 192, 372 bestimmt, und VIII ZR 93/11, ZNER 2012, 265, Rn. 24 ff.).*)

2. Ist die in einem Energieversorgungsvertrag mit einem (Norm-)Sonderkunden formularmäßig vereinbarte Preisänderungsklausel nach § 307 BGB unwirksam, verbleiben das Kalkulations- und damit auch das Kostensteigerungsrisiko grundsätzlich bei dem Energieversorgungsunternehmen (Fortführung des Senatsurteils vom 25. Oktober 1989 - VIII ZR 105/88, BGHZ 109, 139, 145). Dessen Verpflichtung zur Herausgabe der von dem Kunden rechtsgrundlos gezahlten Erhöhungsbeträge ist daher nicht gemäß § 818 Abs. 3 BGB ausgeschlossen.*)

3. Die Verjährung von Rückzahlungsansprüchen wegen Gaspreisüberzahlungen beginnt nicht bereits mit den jeweils geleisteten Abschlagszahlungen, sondern erst mit der anschließenden Erteilung der Jahresabrechnung zu laufen (Bestätigung des Senatsurteils vom 23. Mai 2012 - VIII ZR 210/11, NJW 2012, 2647 Rn. 9 ff.).*)

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IBRRS 2013, 0712; IMRRS 2013, 0466
ImmobilienImmobilien
Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 61/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 0716; IMRRS 2013, 0470
ImmobilienImmobilien
Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 60/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 0718; IMRRS 2013, 0472
ImmobilienImmobilien
Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 345/11

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 0719; IMRRS 2013, 0473
ImmobilienImmobilien
Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 23/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 0720; IMRRS 2013, 0474
ImmobilienImmobilien
Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 79/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 0721; IMRRS 2013, 0475
ImmobilienImmobilien
Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 100/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 0722; IMRRS 2013, 0476
ImmobilienImmobilien
Gaslieferung: Unwirksamkeit einer Preisänderungsklausel

BGH, Urteil vom 23.01.2013 - VIII ZR 59/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2012, 1152; IMRRS 2012, 0838
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Annahme ohne zeitliche Begrenzung möglich: Klausel unwirksam?

OLG Dresden, Urteil vom 20.12.2011 - 14 U 1259/11

1. Eine formularmäßige Vertragsbestimmung ist unangemessen, wenn der Verwender durch einseitige Vertragsgestaltung missbräuchlich eigene Interessen auf Kosten seines Vertragspartners durchzusetzen versucht, ohne von vorneherein auch dessen Belange hinreichend zu berücksichtigen und ihm einen angemessenen Ausgleich zuzugestehen. Die Angemessenheit der Fortgeltungsklausel ist demnach anhand einer Interessenabwägung nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB zu ermitteln.

2. Ein aktives Verhalten des Verbrauchers zur Beseitigung eines nicht mehr gewünschten Vertrages ist grundsätzlich zumutbar, wie etwa die Widerrufsrechte aus §§ 312, 312 d, 495 BGB bei Verträgen zeigen, die sogar von einer besonderen Schutzbedürftigkeit des Verbrauchers ausgehen. Gleiches gilt beispielsweise für Verlängerungsklauseln, die daran anknüpfen, dass der Kunde nicht rechtzeitig kündigt. Der Schutz vor unangemessener Benachteiligung erstreckt sich nicht auf jede Mühewaltung. Auch existiert ein gesetzliches Leitbild, das Modifikationen der Wirksamkeit und der Dauer eines Angebots entgegenstünde, nicht.

3. Die zeitlich unbeschränkte Annahmefähigkeit des Angebots (§ 242 BGB ist natürlich zu beachten) führt nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung des Verbrauchers. Unbefristete Schwebezustände sind dem Gesetz nicht fremd, z.B. nach § 108 Abs. 1, 2 BGB.

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IBRRS 2010, 2476; IMRRS 2010, 1819
Mit Beitrag
BauträgerBauträger
Angebotsbindefrist beim Kauf von Eigentumswohnungen

BGH, Urteil vom 11.06.2010 - V ZR 85/09

1. Bei finanzierten und beurkundungsbedürftigen Verträgen, deren Abschluss eine Bonitätsprüfung vorausgeht, kann der Eingang der Annahmeerklärung regelmäßig innerhalb eines Zeitraumes von vier Wochen erwartet werden (BGB § 147 Abs. 2).

2. Die Qualifizierung eines Verhaltens als schlüssige Annahmeerklärung setzt grundsätzlich das Bewusstsein voraus, dass für das Zustandekommen des Vertrages zumindest möglicherweise noch eine Erklärung erforderlich ist.

3. Zwar kann die Verwendung unwirksamer Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einer Haftung nach den Grundsätzen eines Verschuldens bei Vertragsschluss führen; von dem Schutzzweck der Regelung des § 308 Nr. 1 BGB erfasst sind jedoch nur solche Schäden, die gerade und lediglich durch die überlange Bin-dung des Vertragspartners verursacht worden sind.

4. Das Verstreichenlassen einer im selbständigen Beweisverfahren nach §§ 492 Abs. 1, 411 Abs. 4 Satz 2 ZPO gesetzten Frist führt nicht zu einer Umkehr der Beweislast.




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3 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden
§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
C. Abschluss des Werkvertrages
III. Annahme des Antrags auf Abschluss des Bauvertrags

§ 650u BGB Bauträgervertrag; anwendbare Vorschriften (Pause/ Vogel)
C. Abschluss des Bauträgervertrages
II. Wirksamkeitshindernisse
D. Anwendung des Werkvertragsrechts
IV. Abnahme, § 640 BGB
3. 3. Teilabnahme - Abnahme des Gemeinschaftseigentums

1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B
Einleitung (Bolz/Rodemann)
A. Allgemeines und Vertragsabschluss (Bolz)
II. Vertragsschluss
2. Angebot und Annahme

2 Abschnitte im "Seibel, ibr-online-Kommentar Selbständiges Beweisverfahren" gefunden

I. Meinungsstand (ZPO § 493 Rn. 15-21)

II. Eigene Stellungnahme (ZPO § 493 Rn. 22-40)






1 Abschnitt im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden

1. Angebot ( Rn. 46-57)