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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: V ZR 377/98
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 30.05.2003 - V ZR 37/02
a) Wird durch den Bruch einer von den Stadtwerken privatrechtlich betriebenen Wasserversorgungsleitung das benachbarte Grundstück überschwemmt, so haben die Stadtwerke für die Schäden des Eigentümers oder Grundstücksnutzers einen angemessenen Ausgleich in Geld zu leisten (Bestätigung der bisherigen Senatsrechtsprechung).*)
b) Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch wird durch die Anlagenhaftung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 HaftpflG nicht ausgeschlossen.*)
VolltextBGH, Urteil vom 11.06.1999 - V ZR 377/98
Haftung des Hauseigentümers für einen technischen Defekt an elektrischen Leitungen oder Geräten; Anspruch des Grundstücksnachbarn aufgrund eines verschuldensunabhängigen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs analog § 906 BGB; Eintrittspflicht einer Haftpflichtversicherung
a) Störer ist auch der Eigentümer eines Hauses, das infolge eines technischen Defektes an elektrischen Leitungen oder Geräten in Brand gerät und das Nachbargrundstück beschädigt.
b) Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch entsprechend § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB steht jedenfalls dann einem Schadensersatzanspruch im Sinne des § 1 AHB gleich, wenn die Einwirkung zu einer Substanzschädigung geführt hat.
Volltext1 Nachricht gefunden |
Wie der Bundesgerichtshof eine Gefährdungshaftung fast aus dem Nichts geschaffen hat
(07.11.2018) Der Bundesgerichtshof (BGH, Urteil vom 09.022018, Az. V ZR 311/16) entschied, dass ein Grundstückseigentümer, der einen Handwerker Reparaturarbeiten am Haus vornehmen lässt, gegenüber dem Nachbarn verantwortlich ist - also haftet. Im vorliegenden Fall war das Haus nach Dachdeckerarbeiten durch ein Glutnest abgebrannt und hatte das Nachbargrundstück beschädigt.
mehr… IBR 2018, 358 BGH, 09.02.2018 - V ZR 311/16
1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
§ 10 VOB/B Haftung der Vertragsparteien (Schmitz-Gagnon) |
C. § 10 Abs. 2 - 6: Haftung der Vertragsparteien gegenüber Dritten |
IV. Alleinhaftung des Auftragnehmers, § 10 Abs. 2 Nr. 2 |
3 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden |