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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: Karczewski
298 Treffer für den Bereich Architekten- und Ingenieurrecht.Es gibt für Ihre Suchanfrage 311 Treffer in Alle Sachgebiete.
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
80 Beiträge gefunden |
IBR 2014, 1361 | LG Hamburg - Baubegleitende Qualitätskontrolle: Wann verjähren die Mängelansprüche? |
IBR 2012, 446 | OLG Düsseldorf - VOB-Vertrag: Auftraggeber muss behördliche Genehmigungen beibringen! |
IBR 2011, 633 | OLG Düsseldorf - Werkleistung unbrauchbar: Minderung der Vergütung auf Null! |
IBR 2011, 511 | OLG München - Schadensersatz wegen Mängeln: Verbot der Überkompensation! |
IBR 2011, 460 | OLG München - Planungsfehler und unterlassener Hinweis: Teilung der Nachbesserungskosten 50:50! |
IBR 2011, 129 | BGH - Minderung zwischen GU und NU auch ohne Mängelrüge des Bauherrn? |
IBR 2010, 1304 | OLG Koblenz - Haftungsbeschränkung eines beim Bauträger angestellten Bauleiters |
IBR 2010, 491 | OLG Hamm - Dachausbau mit Sparrendach statt Pfettendach: Rücktritt vom Vertrag? |
IBR 2009, 1166 | OLG Düsseldorf/BGH - Bauverzögerung: Pachtzinsausfall als Schaden |
IBR 2009, 1142 | OLG Düsseldorf/BGH - Überschreitung von Zwischenfristen für den Beginn mit Leistungsteilen: Kündigung des ganzen Werkvertrags wirksam? |
103 Volltexturteile gefunden |
BGH, Urteil vom 16.01.2013 - IV ZR 94/11
1. Unter Geltung des § 207 Abs. 2 Satz 2 VVG hat der Versicherungsnehmer ebenso wie nach der früheren Regelung des § 178n Abs. 2 Satz 2 VVG den Nachweis zu erbringen, dass die versicherte Person von der Kündigung Kenntnis erlangt hat. Damit übereinstimmende Bestimmungen in Allgemeinen Versicherungsbedingungen benachteiligen den Versicherungsnehmer nicht unangemessen i.S. von § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB.*)
2. Der Versicherer ist nach Treu und Glauben verpflichtet, den Versicherungsnehmer darauf hinzuweisen, dass eine von diesem erklärte Kündigung mangels Nachweises der Kenntnis der versicherten Person unwirksam ist.*)
VolltextBGH, Urteil vom 14.11.2012 - IV ZR 198/10
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextBGH, Urteil vom 12.09.2012 - IV ZR 258/11
Die vom Versicherungsnehmer erklärte Kündigung eines Krankenversicherungsvertrages, der eine Pflicht aus § 193 Abs. 3 Satz 1 VVG erfüllt, wird erst im Zeitpunkt des Zugangs des Nachweises der Anschlussversicherung beim bisherigen Versicherer wirksam. Eine Rückwirkung auf den Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung beim bisherigen Versicherer kommt nicht in Betracht.*)
VolltextBGH, Urteil vom 12.09.2012 - IV ZR 28/12
Macht der Versicherungsnehmer einer privaten Krankenversicherung von seinem Recht Gebrauch, innerhalb eines bestehenden Versicherungsverhältnisses von dem bisherigen Tarif ("Herkunftstarif") mit einem absoluten jährlichen Selbstbehalt in einen neuen Tarif ("Zieltarif") mit behandlungsbezogenem Selbstbehalt zu wechseln, kann der Versicherer gemäß § 204 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Halbsatz 2 VVG einen Leistungsausschluss nur verlangen, soweit der behandlungsbezogene Selbstbehalt den absoluten Selbstbehalt nicht ausschöpft. Der kumulative Ansatz sowohl des absoluten als auch des behandlungsbezogenen Selbstbehalts ist unzulässig.*)
VolltextBGH, Urteil vom 25.07.2012 - IV ZR 201/10
1. Bestimmungen in Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kapitallebensversicherung und die aufgeschobene Rentenversicherung, die vorsehen, dass die Abschlusskosten im Wege des so genannten Zillmerverfahrens mit den ersten Beiträgen des Versicherungsnehmers verrechnet werden, stellen eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers dar und sind daher gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 2 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam. Entsprechendes gilt für eine inhaltlich vergleichbare Regelung in der fondsgebundenen Rentenversicherung.*)
2. Klauseln, die nicht hinreichend deutlich zwischen dem Rückkaufswert gemäß § 176 Abs. 3 VVG a.F. und dem so genannten Stornoabzug in § 176 Abs. 4 VVG a.F. differenzieren, sind wegen Intransparenz gemäß § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam.*)
3. Eine Regelung in Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kapitallebensversicherung, die aufgeschobene Rentenversicherung und die fondsgebundene Rentenversicherung, die vorsieht, dass nach allen Abzügen verbleibende Beträge unter 10 Euro nicht erstattet werden, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Versicherungsnehmers unwirksam.*)
VolltextBGH, Urteil vom 27.06.2012 - IV ZR 212/10
Die in Nr. 6.2 i.V.m. Nr. 6.2.5 WGB F 01/03 enthaltene Schwammschadenklausel, wonach "Schäden durch Schwamm" vom Versicherungsschutz ausgenommen sind, beinhaltet keine Beschränkung dahingehend, dass hierdurch nur der Echte Hausschwamm augenommen sein soll; vielmehr werden hierdurch sämtliche holzzerstörenden Pilze erfasst, mithin auch der Braune Kellerschwamm.
VolltextBGH, Urteil vom 20.06.2012 - IV ZR 141/11
Bei einer Krankentagegeldversicherung kann sich der Versicherer nicht nur auf solche medizinischen Befunde stützen, die er vor seiner Behauptung der Berufsunfähigkeit beigezogen hat, sondern rückschauend auf alle Untersuchungsergebnisse, die für einen bestimmten Zeitpunkt aus der Sicht ex ante den Eintritt von Berufsunfähigkeit des Versicherungsnehmers begründen.*)
VolltextBGH, Urteil vom 30.05.2012 - IV ZR 87/11
Eine Klausel in einer Berufshaftpflichtversicherung für Architekten, die die Verletzung der Pflicht zu zutreffenden Angaben über die für die Beitragshöhe maßgeblichen Honorarumsätze durch eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Betrages der daraus folgenden Prämiendifferenz sanktioniert, benachteiligt den Versicherungsnehmer unangemessen und ist deshalb unwirksam.*)
VolltextBGH, Urteil vom 18.04.2012 - IV ZR 283/11
(Ohne amtlichen Leitsatz)
VolltextOLG Oldenburg, Beschluss vom 29.03.2012 - 5 U 11/11
Ist offen, ob der Versicherungsfall bis zum 31.12.2008 oder danach eingetreten ist, und beruft sich der Versicherer für seine Ansicht, es sei das VVG a. F. anzuwenden, auf § 1 Abs. 2 EGVVG, so hat er zu beweisen, dass der Versicherungsfall vor dem 01.01.2009 eingetreten ist.*)
Volltext16 Abschnitte im Kommentar Bauvertragsrecht gefunden |
§ 632a BGB Abschlagszahlungen (von Rintelen) |
§ 650u BGB Bauträgervertrag; anwendbare Vorschriften (Pause/ Vogel) |
D. Anwendung des Werkvertragsrechts |
II. Sach- und Rechtsmängelhaftung, §§ 633 ff. BGB |
3. Durchsetzung der Mängelrechte beim Erwerb von Wohnungseigentum |
IV. Abnahme, § 640 BGB |
3. 3. Teilabnahme - Abnahme des Gemeinschaftseigentums |
E. Anwendung des Bauvertragsrechts |
38 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
A. Überblick |
III. Rechtsnatur der Aufgaben |
I. § 4 Abs. 1 Nr. 1 VOB/B: spezielle Mitwirkungshandlungen |
3. Rechtsfolgen bei einem Verstoß gegen die Aufgaben |
II. § 4 Abs. 1 Nr. 2 VOB/B: Überwachung |
2. Inhalt der Regelung |
b) der Überwachung dienende Rechte |
III. § 4 Abs. 1 Nr. 3 VOB/B: Anordnungsbefugnis |
IV. § 4 Abs. 1 Nr. 4 VOB/B: Bedenken gegen Ausführungsanordnungen |
13 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |
2. Anfechtung wegen Täuschung oder Drohung (§ 123 BGB) ( Rn. 149-154)
b) Bereicherungsanspruch. ( Rn. 121-123)
§ 16 Abs. 1 [Abschlagszahlungen]
IV. Allgemeines zur Wirksamkeit abweichender AGB ( Rn. 62-65)
a) Schwarzarbeit, fehlende Eintragung in die Handwerksrolle, o. R.-Abrede. ( Rn. 83-89)
b) Rechtsstand bis zum 31. 12. 2017. (VOB/B § 16 Abs. 1 Rn. 7-8c)
a) Gläubigerobliegenheiten nach der VOB/B. (VOB/B § 9 Abs. 1 Rn. 16-18)
4 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden |