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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IX ZR 179/07


Bester Treffer:
IBRRS 2009, 0286; IMRRS 2009, 0159
ProzessualesProzessuales
Gericht und Anwalt machen denselben Fehler: Anwalt haftet!

BGH, Urteil vom 18.12.2008 - IX ZR 179/07

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2 Treffer für den Bereich Architekten- und Ingenieurrecht.

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2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2021, 2735
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Rückbau von Kaminzügen: Architekt muss provisorische Ableitung überprüfen!

OLG Köln, Beschluss vom 01.07.2021 - 7 U 117/20

Sieht die Architektenplanung im Rahmen einer Gebäudesanierung die Errichtung einer provisorischen Ableitung von Abgasen aufgrund des vorgesehenen Rückbaus von Kaminzügen vor, ist der bauüberwachende Architekt verpflichtet, die ordnungsgemäße Ausführung der provisorischen Ableitung durch den Bauunternehmer im Rahmen der Bauausführung zu überprüfen. Es stellt keine unzumutbare zeitliche oder inhaltliche Belastung dar, die Ausführung der provisorischen Ableitung von 12 Kaminzügen vor Ort zu überprüfen.*)

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IBRRS 2009, 0286; IMRRS 2009, 0159
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Gericht und Anwalt machen denselben Fehler: Anwalt haftet!

BGH, Urteil vom 18.12.2008 - IX ZR 179/07

Unterlässt es der Berufungsanwalt, auf ein die Rechtsauffassung seines Mandanten stützendes Urteil des Bundesgerichtshofs hinzuweisen, und verliert der Mandant deshalb den Prozess, wird der Zurechnungszusammenhang zwischen dem Anwaltsfehler und dem dadurch entstandenen Schaden nicht deshalb unterbrochen, weil auch das Gericht die Entscheidung des Bundesgerichtshofs übersehen hat.*)

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