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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IX ZR 125/10


Bester Treffer:
IBRRS 2012, 2518; IMRRS 2012, 1824
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Auch der Rechtsanwalt als Mandant muss belehrt werden!

BGH, Urteil vom 10.05.2012 - IX ZR 125/10

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4 Treffer für den Bereich Immobilienrecht – Kauf | Miete | WEG.

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5 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2016, 1455; IMRRS 2016, 0906
RechtsanwälteRechtsanwälte
Eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GbR kein Arbeitslohn

BFH, Urteil vom 10.03.2016 - VI R 58/14

Die eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GbR führt nicht zu Arbeitslohn bei den angestellten Rechtsanwälten.*)

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IBRRS 2014, 3016; IMRRS 2014, 1573
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
BGH: Beschluss über Vorschüsse für Anwaltskosten zulässig?

BGH, Urteil vom 17.10.2014 - V ZR 26/14

1. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann jedenfalls dann die Aufbringung von Vorschüssen beschließen, um den Verwalter in die Lage zu versetzen, einen Rechtsanwalt mit der Rechtsverteidigung der übrigen Wohnungseigentümer gegen Beschlussanfechtungsklagen zu beauftragen, wenn solche Klagen allgemein zu erwarten sind.*)

2. In diesem Fall können Mittel im Gesamtwirtschaftsplan und in den Einzelwirtschaftsplänen aller Wohnungseigentümer angesetzt werden. Sind Beschlussanfechtungsklagen nicht abzusehen, können die Wohnungseigentümer den Verwalter durch Mehrheitsbeschluss ermächtigen, dafür Gemeinschaftsmittel einzusetzen.*)

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IBRRS 2014, 1866; IMRRS 2014, 0988
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Vertrag wegen Verbotsverstoß nichtig: Anspruch auf Rückzahlung der Provision!

OLG Hamm, Urteil vom 26.05.2014 - 18 U 29/13

1. Dem Maklerkunden steht gegen den Makler ein Provisionsrückzahlungsanspruch zu, wenn sich der nachgewiesene Vertrag als verbotswidrig (§ 134 BGB) erweist.*)

2. Der Makler kann sich gegenüber dem Rückzahlungsanspruch nur dann auf Entreicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen, wenn die bei ihm eingetretene steuerliche Belastung endgültig ist (wie BGH WM 1992, S. 745 und RGZ Bd. 170, S. 65, 67). Bezüglich der Endgültigkeit der Belastung ist hinsichtlich der verschiedenen Steuern, denen die Provisionszahlung unterlag, zu unterscheiden.*)

3. Verhandlungen mit dem Makler über einen Provisionsrückzahlungsanspruch können im konkreten Fall die Verjährung auch insoweit hemmen (§ 203 S. 1 BGB), als der Rückzahlungsanspruch später auf Unwirksamkeitsgründe gestützt wird, die noch nicht den Gegenstand der Verhandlung bildeten.*)

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IBRRS 2013, 2695; IMRRS 2013, 1463
SteuerrechtSteuerrecht
Überschuldung liegt vor: Haftet der Steuerbilanzprüfer?

BGH, Urteil vom 06.06.2013 - IX ZR 204/12

1. Erklärt der vertraglich lediglich mit der Erstellung der Steuerbilanz betraute Steuerberater, dass eine insolvenzrechtliche Überschuldung nicht vorliege, haftet er der Gesellschaft wegen der Folgen der dadurch bedingten verspäteten Insolvenzantragstellung.*)

2. Der durch eine verspätete Insolvenzantragstellung verursachte Schaden der Gesellschaft bemisst sich nach der Differenz zwischen ihrer Vermögenslage im Zeitpunkt rechtzeitiger Antragstellung im Vergleich zu ihrer Vermögenslage im Zeitpunkt des tatsächlich gestellten Antrags.*)

3. Wird der Insolvenzantrag einer GmbH infolge einer fehlerhaften Abschlussprüfung verspätet gestellt, trifft die Gesellschaft mit Rücksicht auf ihre Selbstprüfungspflicht in der Regel ein Mitverschulden an dem dadurch bedingten Insolvenzverschleppungsschaden.*)

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IBRRS 2012, 2518; IMRRS 2012, 1824
Mit Beitrag
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Auch der Rechtsanwalt als Mandant muss belehrt werden!

BGH, Urteil vom 10.05.2012 - IX ZR 125/10

a) Eine Rechtsanwaltssozietät ist auch dann verpflichtet, über die Erfolgsaussichten eines von der Mandantin beabsichtigten Rechtsstreits zu belehren, wenn das Mandat von einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung erteilt worden ist, deren Geschäftsführer und Gesellschafter selbst Rechtsanwälte und Mitglieder der beauftragten Sozietät sind. Auch in diesem Fall kann vermutet werden, die Mandantin hätte sich bei pflichtgemäßer Belehrung beratungsgerecht verhalten und wäre dem anwaltlichen Rat gefolgt.*)

b) Wird ein Anwaltsvertrag mit einer Sozietät geschlossen, der neben Rechtsanwälten auch Steuerberater angehören, so haften für einen Regressanspruch wegen Verletzung anwaltlicher Beratungspflichten auch diejenigen Sozien persönlich, die selbst nicht Rechtsanwälte sind.*)

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