Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil
Architekten- &
Ingenieurrecht
Recht
am Bau
Bauträger-
recht
Versiche-
rungsrecht
Öffentl. Bau- &
Umweltrecht
Vergabe-
recht
Sachverstän-
digenrecht
Immobilienrecht
Kauf/Miete/WEG
Zivilprozess &
Schiedswesen
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Gesamtsuche

[Suchtipps]

Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: IV ZR 273/05


Bester Treffer:
IBRRS 2006, 4004; IMRRS 2006, 2909
GewerberaummieteGewerberaummiete
Regressverzicht des Gebäudeversicherers des Vermieters

BGH, Urteil vom 13.09.2006 - IV ZR 273/05

Dokument öffnen Volltext

18 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 
Zusätzlich buchbar 

Kostenloses ProbeaboOK
2 Beiträge gefunden
IMR 2006, 1096 BGH - Gebäudeversicherung: Regressverzicht des Gebäudeversicherers auch bei haftpflichtversichertem Mieter!
IMR 2006, 209 BGH - Gebäudeversicherung: Entsprechende Anwendung der Grundsätze der Doppelversicherung!

13 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2011, 4276; IMRRS 2011, 3066
Mit Beitrag
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Ungeklärte Brandursache: Mieter trägt Beweislast und Schaden!

OLG Köln, Urteil vom 06.09.2011 - 9 U 40/11

Ist unstreitig bzw. vom Vermieter nachgewiesen, dass ein Schaden im Obhuts- und Gefahrenbereich des Mieters durch Mietgebrauch entstanden ist, so trifft den Mieter die uneingeschränkte Darlegungs- und Beweislast für das Fehlen eines von ihm zu vertretenden Pflichtenverstoßes mit der Folge seiner Beweisfälligkeit bei Unaufklärbarkeit der Brandursache*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2011, 2222; IMRRS 2011, 1603
VersicherungenVersicherungen
Grobe Fahrlässigkeit bei Brandschaden

BGH, Urteil vom 10.05.2011 - VI ZR 196/10

Zur Frage der groben Fahrlässigkeit bei der Verursachung eines Brandschadens durch Erhitzung von Fett auf einem Küchenherd.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 4759; IMRRS 2010, 3499
VersicherungenVersicherungen
Doppelte Versicherung eines Gespanns mit Anhänger

BGH, Urteil vom 27.10.2010 - IV ZR 279/08

Bei der Doppelversicherung eines Gespanns aus einem Kraftfahrzeug und einem versicherungspflichtigen Anhänger haben im Regelfalle nach einem durch das Gespann verursachten Schaden der Haftpflichtversicherer des Kraftfahrzeugs und der des Anhängers den Schaden im Innenverhältnis je zur Hälfte zu tragen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2010, 2579; IMRRS 2010, 1892
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
§ 278 BGB beim Ausgleichsanspruch des Sachversicherers!

OLG Koblenz, Urteil vom 30.04.2010 - 10 U 827/09

1. Ein Ausgleichsanspruch analog § 59 Abs. 2 VVG a. F. ist auch gegeben, wenn der Regressverzicht des Gebäudeversicherers darauf beruht, dass die den Schaden verursachende Hilfsperson des Mieters nicht dessen Repräsentantin war.

2. Unerheblich für den Ausgleichsanspruch des Sachversicherers ist es, wenn der Haftpflichtversicherer wegen des restlichen Zeitwertschadens eintrittspflichtig bleibt, weil der Gebäudeversicherer wegen Unterversicherung nur einen Teil des Zeitwertschadens reguliert.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 1162; IMRRS 2009, 0700
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Regressanspruch des Gebäude- gegen Haftpflichtversicherer

OLG München, Urteil vom 18.02.2009 - 20 U 4595/08

Nur wenn der Mieter einen Schaden am Gebäude durch leichte und nicht etwa durch grobe Fahrlässigkeit verursacht hat, steht dem Gebäudeversicherer steht nach den Grundsätzen der Doppelversicherung analog § 59 Abs. 2 Satz 1 VVG a.F. ein Anspruch auf anteiligen Ausgleich gegen den Haftpflichtversicherer des Mieters zu.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2008, 1094; IMRRS 2008, 0763
VersicherungenVersicherungen
Wer ist Träger des versicherten Sacherhaltungsinteresses?

BGH, Urteil vom 05.03.2008 - IV ZR 89/07

1. In der Kaskoversicherung, die von einer Personengesellschaft für ein zum Gesellschaftsvermögen gehörendes Fahrzeug genommen wird, sind Träger des versicherten Sacherhaltungsinteresses nicht die einzelnen Gesellschafter, sondern es ist dies die rechtlich verselbständigte Gesamthand (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung; BGH, Urteil vom 9. März 1964 - II ZR 216/61 - WM 1964, 592).*)

2. Es ist jedoch regelmäßig das Sachersatzinteresse der Gesellschafter als mitversichert anzusehen, die gesellschaftsintern dazu berufen sind, das versicherte Fahrzeug zu nutzen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2009, 1509; IMRRS 2009, 0885
Leasing und ErbbaurechtLeasing und Erbbaurecht
Mietschäden: Regressansprüche des Gebäudeversicherer?

OLG Koblenz, Urteil vom 09.03.2007 - 10 U 1111/03

Zu der Frage des Ausgleichs zwischen Gebäude-und Haftpflichtversicherung bei fahrlässiger Schadensverursachung durch den haftpflichtigen Wohnungsmieter.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2007, 2347; IMRRS 2007, 0739
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Regressverzicht des Gebäudeversicherers des Vermieters

BGH, Urteil vom 20.12.2006 - VIII ZR 67/06

1. Der Mieter, der infolge einfacher Fahrlässigkeit einen Brandschaden an den vermieteten Räumen verursacht hat, ist regelmäßig vor einem Rückgriff des Gebäudefeuerversicherers geschützt, weil eine ergänzende Auslegung des Versicherungsvertrages, den der Vermieter mit dem Gebäudefeuerversicherer abgeschlossen hat, einen konkludenten Regressverzicht für derartige Fälle ergibt.

2. Das ist auch dann nicht anders, wenn für den Mieter eine Haftpflichtversicherung besteht, die für den Brandschaden ebenfalls eintrittspflichtig wäre.

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 4402; IMRRS 2006, 3149
Mit Beitrag
VersicherungenVersicherungen
Treue- und Rücksichtnahmepflichten

BGH, Urteil vom 10.11.2006 - V ZR 62/06

1. Zwischen den Mitgliedern einer Wohnungseigentümergemeinschaft besteht eine schuldrechtliche Sonderverbindung, aus der Treue- und Rücksichtnahmepflichten im Sinne von § 241 Abs. 2 BGB entspringen können.*)

2. Ein geschädigter Miteigentümer ist verpflichtet, nicht den schädigenden Miteigentümer auf Schadensausgleich in Anspruch zu nehmen, wenn der geltend gemachte Schaden Bestandteil des versicherten Interesses ist, der Gebäudeversicherer nicht Regress nehmen könnte und nicht besondere Umstände vorliegen, die ausnahmsweise eine Inanspruchnahme des Schädigers durch den Geschädigten rechtfertigen.*)

Dokument öffnen Volltext


IBRRS 2006, 4001; IMRRS 2006, 2906
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Regressverzicht des Gebäudeversicherers

BGH, Urteil vom 13.09.2006 - IV ZR 378/02

1. In der Gebäudeversicherung ergibt die ergänzende Vertragsauslegung einen Regressverzicht des Versicherers für die Fälle, in denen der Mieter einen Schaden am Gebäude durch leichte Fahrlässigkeit verursacht hat; dem Versicherer ist der Regress auch dann verwehrt, wenn der Mieter eine Haftpflichtversicherung unterhält, die Ansprüche wegen Schäden an gemieteten Sachen deckt (Bestätigung und Fortführung von BGHZ 145, 393).*)

2. Eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Gebäudeschadens durch einen Dritten ist dem Mieter nur zuzurechnen, wenn der Dritte sein Repräsentant war; § 278 BGB ist nicht anwendbar.*)




 Anzeige der Treffer: 1 bis 10 [11 bis 13

1 Nachricht gefunden
Regressverzicht des Gebäudeversicherers des Vermieters
(14.09.2006) Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dem Gebäudeversicherungsvertrag ein Regressverzicht des Versicherers für die Fälle zu entnehmen, in denen der Mieter einen Gebäudeschaden leicht fahrlässig (also weder grob fahrlässig noch vorsätzlich) herbeigeführt hat. Nunmehr hatte der IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes in vier Revisionsverfahren erneut über die Frage des Regressverzichts des Versicherers und über weitere damit zusammenhängende und in der Rechtsprechung der Instanzgerichte und der Literatur umstrittene Rechtsfragen zu entscheiden.
Dokument öffnen mehr… Dokument öffnen IBR 2001, 340 Dokument öffnen IMR 2006, 208 Dokument öffnen IMR 2006, 207 Dokument öffnen IMR 2006, 206 Dokument öffnen BGH, 13.09.2006 - IV ZR 273/05


2 Abschnitte im "Schmidt-Futterer, Mietrecht" gefunden

e) Verschonung bei Sachversicherung (BGB § 535 Rn. 944-948)