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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: III ZR 403/12


Beste Treffer:
IBRRS 2014, 3268
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 23.01.2014 - III ZR 403/12

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IBRRS 2013, 4806; IMRRS 2013, 2203
ProzessualesProzessuales
Berufungszurückweisung durch Beschluss: Widerklage wirkungslos

BGH, Urteil vom 24.10.2013 - III ZR 403/12

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2 Treffer für den Bereich Recht am Bau | Bauvertrag.

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3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2019, 0968
Mit Beitrag
BausicherheitenBausicherheiten
Wie lange darf der Auftraggeber eine Gewährleistungsbürgschaft behalten?

OLG Hamm, Beschluss vom 22.02.2018 - 21 U 127/17

1. Eine vereinbarte Gewährleistungssicherheit richtet sich unter Akzessorietätsgesichtspunkten nach dem Bestehen der Hauptforderung. Die Hemmung der Verjährungsfrist für Mängelansprüche führt dementsprechend zu einer Verlängerung der vertraglich vereinbarten Sicherheitsstellung.

2. Leitet der Auftraggeber wegen Mängeln rechtzeitig ein selbständiges Beweisverfahren ein, ist der für die Gewährleistungssicherheit vereinbarte Rückgabezeitpunkt noch nicht eingetreten.

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IBRRS 2014, 3268
Alle SachgebieteAlle Sachgebiete

BGH, Beschluss vom 23.01.2014 - III ZR 403/12

(Ohne amtlichen Leitsatz)

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IBRRS 2013, 4806; IMRRS 2013, 2203
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Berufungszurückweisung durch Beschluss: Widerklage wirkungslos

BGH, Urteil vom 24.10.2013 - III ZR 403/12

Wird die den erstinstanzlichen Streitgegenstand betreffende Berufung durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen, verliert eine im Berufungsverfahren erhobene Widerklage entsprechend § 524 Abs. 4 ZPO ihre Wirkung.*)

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1 Abschnitt im "Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts" gefunden

F. Beschlusszurückweisung ( Rn. 101-102a)