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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: III ZR 289/12
BGH, Beschluss vom 14.05.2013 - III ZR 289/12
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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IBR 2013, 657 | BGH - Sachverständigenbeweis für Frage, ob leere Seiten gefaxt wurden! |
5 Volltexturteile gefunden |
BGH, Beschluss vom 23.10.2018 - III ZB 54/18
1. Bei der Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax muss der Absender die Belegung des Empfangsgeräts des Gerichts durch andere eingehende Sendungen - insbesondere auch in den Abend- und Nachtstunden - in Rechnung stellen und zusätzlich zur eigentlichen Sendedauer eine Zeitreserve ("Sicherheitszuschlag") von etwa 20 Minuten einplanen, um gegebenenfalls durch Wiederholung der Übermittlungsvorgänge einen Zugang des zu übersendenden Schriftsatzes bis zum Fristablauf zu gewährleisten.*)
2. Zur Bemessung des "Sicherheitszuschlags" bei der Versendung mehrerer fristgebundener Schriftsätze.*)
BGH, Beschluss vom 06.12.2017 - XII ZB 335/17
Nutzt ein Rechtsanwalt zur Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes ein Telefaxgerät, hat er eine ausreichende Zeitreserve einzuplanen, um einen vollständigen Zugang des zu übermittelnden Schriftsatzes bis zum Fristablauf zu gewährleisten.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 12.04.2016 - VI ZB 7/15
1. Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes kommt es allein darauf an, ob die gesendeten Signale noch vor Ablauf des letzten Tages der Frist vom Telefaxgerät des Gerichts vollständig empfangen worden sind.*)
2. Der mit einem "OK"-Vermerk versehene Sendebericht begründet nicht den Beweis des ersten Anscheins für den tatsächlichen Zugang der Sendung beim Empfänger. Er belegt nur das Zustandekommen der Verbindung, nicht aber die erfolgreiche Übermittlung der Signale an das Empfangsgerät.*)
3. Die Versäumung einer Frist wegen Verzögerung bei der Übermittlung eines Telefax kann der Partei nicht als Verschulden zugerechnet werden, wenn sie bzw. ihr Prozessbevollmächtigter mit der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegerätes und der korrekten Eingabe der Sendenummer alles zur Fristwahrung Erforderliche getan und so rechtzeitig mit der Übermittlung begonnen hat, dass unter normalen Umständen mit deren Abschluss bis 24.00 Uhr gerechnet werden konnte.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 08.04.2014 - VI ZB 1/13
Zur Glaubhaftmachung des rechtzeitigen Beginns der Übertragung einer Rechtsmittelbegründung mittels Telefax.*)
VolltextBGH, Beschluss vom 14.05.2013 - III ZR 289/12
1. Zu den Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts vom rechtzeitigen Eingang einer per Telefax eingereichten Klageschrift.
2. Die Nichtberücksichtigung eines Beweisangebots, wonach durch Sachverständigenbeweis erwiesen werden soll, dass bei Zugang eines Telefaxes nicht elf leere Seiten, sondern der vollständige Inhalt eines Schriftsatzes auf dem Telefaxgerät des Empfängers fristwahrend eingegangen sein soll, verletzt das rechtliche Gehör der beweisanbietenden Partei.
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