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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: III ZR 289/12


Bester Treffer:
IBRRS 2013, 3494; IMRRS 2013, 1741
ProzessualesProzessuales
Sachverständigenbeweis bei unvoll­ständigem Schriftsatzempfang!

BGH, Beschluss vom 14.05.2013 - III ZR 289/12

Dokument öffnen Volltext

9 Treffer in folgenden Dokumenten:

 Einzeldokumente  Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen
 

Kostenloses ProbeaboOK
1 Beitrag gefunden
IBR 2013, 657 BGH - Sachverständigenbeweis für Frage, ob leere Seiten gefaxt wurden!

1 Aufsatz gefunden
Des Anwalts Feind: Das Fax - Teil 1: Technische Fragen & Co.
(Michael Mayer)
Dokument öffnen IMR 2016, 489

5 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2018, 3694; IMRRS 2018, 1360; IVRRS 2018, 0566
Mit Beitrag
RechtsanwälteRechtsanwälte
Schriftsatzversendung per Telefax: "Sicherheitszuschlag" von 20 Minuten einplanen!

BGH, Beschluss vom 23.10.2018 - III ZB 54/18

1. Bei der Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax muss der Absender die Belegung des Empfangsgeräts des Gerichts durch andere eingehende Sendungen - insbesondere auch in den Abend- und Nachtstunden - in Rechnung stellen und zusätzlich zur eigentlichen Sendedauer eine Zeitreserve ("Sicherheitszuschlag") von etwa 20 Minuten einplanen, um gegebenenfalls durch Wiederholung der Übermittlungsvorgänge einen Zugang des zu übersendenden Schriftsatzes bis zum Fristablauf zu gewährleisten.*)

2. Zur Bemessung des "Sicherheitszuschlags" bei der Versendung mehrerer fristgebundener Schriftsätze.*)




IBRRS 2018, 0250; IMRRS 2018, 0079
RechtsanwälteRechtsanwälte
Schriftsatzübermittlung per Telefax: Rechtsanwalt muss Zeitreserve einplanen!

BGH, Beschluss vom 06.12.2017 - XII ZB 335/17

Nutzt ein Rechtsanwalt zur Übermittlung eines fristgebundenen Schriftsatzes ein Telefaxgerät, hat er eine ausreichende Zeitreserve einzuplanen, um einen vollständigen Zugang des zu übermittelnden Schriftsatzes bis zum Fristablauf zu gewährleisten.*)

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IBRRS 2016, 1317; IMRRS 2016, 0841
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Schriftsatz per Fax verschickt: "OK"-Vermerk ist kein Zugangsbeweis!

BGH, Beschluss vom 12.04.2016 - VI ZB 7/15

1. Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs eines per Telefax übersandten Schriftsatzes kommt es allein darauf an, ob die gesendeten Signale noch vor Ablauf des letzten Tages der Frist vom Telefaxgerät des Gerichts vollständig empfangen worden sind.*)

2. Der mit einem "OK"-Vermerk versehene Sendebericht begründet nicht den Beweis des ersten Anscheins für den tatsächlichen Zugang der Sendung beim Empfänger. Er belegt nur das Zustandekommen der Verbindung, nicht aber die erfolgreiche Übermittlung der Signale an das Empfangsgerät.*)

3. Die Versäumung einer Frist wegen Verzögerung bei der Übermittlung eines Telefax kann der Partei nicht als Verschulden zugerechnet werden, wenn sie bzw. ihr Prozessbevollmächtigter mit der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegerätes und der korrekten Eingabe der Sendenummer alles zur Fristwahrung Erforderliche getan und so rechtzeitig mit der Übermittlung begonnen hat, dass unter normalen Umständen mit deren Abschluss bis 24.00 Uhr gerechnet werden konnte.*)

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IBRRS 2014, 1456; IMRRS 2014, 0726
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Wie ist die rechtzeitige Faxübermittlung glaubhaft zu machen?

BGH, Beschluss vom 08.04.2014 - VI ZB 1/13

Zur Glaubhaftmachung des rechtzeitigen Beginns der Übertragung einer Rechtsmittelbegründung mittels Telefax.*)

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IBRRS 2013, 3494; IMRRS 2013, 1741
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Sachverständigenbeweis bei unvoll­ständigem Schriftsatzempfang!

BGH, Beschluss vom 14.05.2013 - III ZR 289/12

1. Zu den Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts vom rechtzeitigen Eingang einer per Telefax eingereichten Klageschrift.

2. Die Nichtberücksichtigung eines Beweisangebots, wonach durch Sachverständigenbeweis erwiesen werden soll, dass bei Zugang eines Telefaxes nicht elf leere Seiten, sondern der vollständige Inhalt eines Schriftsatzes auf dem Telefaxgerät des Empfängers fristwahrend eingegangen sein soll, verletzt das rechtliche Gehör der beweisanbietenden Partei.

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