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3 Treffer für den Bereich Immobilienrecht – Kauf | Miete | WEG.
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Ihre Suche nach Volltext: III ZR 289/12 ergab gefilterte 3 Treffer in 7 Bereichen.
Aktuelle Position:
Volltexturteile: 2
2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2017, 2012; IMRRS 2017, 0815
Mit Beitrag
Immobilienmakler
"Rücktritt" vom Internet-Maklervertrag ist ordnungsgemäß erklärter Widerruf!
BGH, Urteil vom 12.01.2017 - I ZR 198/15
1. Für die Erklärung eines Widerrufs nach § 355 Abs. 1 BGB a.F. braucht der Verbraucher das Wort "widerrufen" nicht zu verwenden. Es genügt, wenn der Erklärende deutlich zum Ausdruck bringt, er wolle den Vertrag von Anfang an nicht gelten lassen.*)
2. In der Anzeige der Verteidigungsbereitschaft im Rechtsstreit liegt keine Widerrufserklärung. Eine im Prozess ausgesprochene Anfechtung einer Vertragserklärung wegen arglistiger Täuschung kann dagegen als Widerruf ausgelegt werden.*)
Sachverständigenbeweis bei unvollständigem Schriftsatzempfang!
BGH, Beschluss vom 14.05.2013 - III ZR 289/12
1. Zu den Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts vom rechtzeitigen Eingang einer per Telefax eingereichten Klageschrift.
2. Die Nichtberücksichtigung eines Beweisangebots, wonach durch Sachverständigenbeweis erwiesen werden soll, dass bei Zugang eines Telefaxes nicht elf leere Seiten, sondern der vollständige Inhalt eines Schriftsatzes auf dem Telefaxgerät des Empfängers fristwahrend eingegangen sein soll, verletzt das rechtliche Gehör der beweisanbietenden Partei.