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OLG Bamberg, Urteil vom 13.03.2002 - 8 U 67/01
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Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.02.2009 - 5 U 121/07
1. Leistender und damit Bereicherungsgläubiger ist, wer nach der Zweckbestimmung der Beteiligten, hilfsweise dem Empfängerhorizont, sei es unmittelbar, sei es mittelbar über einen Dritten mit seinen Mitteln auf seine Rechnung etwas zuwendet. Erfolgt die Zuwendung mittelbar, so muss sie dem Leistenden zuzurechnen sein und aus der Sicht des Empfängers als dessen Leistung erscheinen.*)
2. Eine gewillkürte Prozessstandschaft ist dann zulässig, wenn der Prozessführende vom Rechtsinhaber zu dieser Art der Prozessführung ermächtigt worden ist und er ein eigenes schutzwürdiges Interesse an ihr hat.*)
3. Ein schutzwürdiges Interesse des Prozessführungsbefugten ist gegeben, wenn die Entscheidung Einfluss auf die eigene Rechtslage des Prozessführungsbefugten hat; unter Umständen kann auch ein wirtschaftliches Interesse genügen.*)
VolltextOLG Bamberg, Urteil vom 13.03.2002 - 8 U 67/01
Ein Unternehmer, der nach örtlichen Gegebenheiten mit unterirdisch verlegten Versorgungsleitungen zu rechnen hat, muss eine schriftliche Anfrage unter Übersendung entsprechender Pläne mit beabsichtigten Bohrpunkten an die Versorgungsträger richten.
Volltext4 Abschnitte im "Englert/Katzenbach/Motzke, Beck'scher VOB- und Vergaberechts-Kommentar VOB Teil C" gefunden |