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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 7 O 20/16
LG Krefeld, Urteil vom 03.05.2017 - 7 O 20/16
VolltextIBRRS 2016, 2478; IMRRS 2016, 1470
LG Tübingen, Urteil vom 19.05.2016 - 7 O 20/16
Volltext4 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
2 Beiträge gefunden |
IMR 2017, 410 | LG Krefeld - Entlastung des Verwalters: Untergang von Schadensersatzansprüchen! |
IMR 2016, 392 | LG Tübingen - Keine Maklerprovision für vermittelten Wohnungsverkauf nach Widerruf des Maklervertrags! |
2 Volltexturteile gefunden |
LG Krefeld, Urteil vom 03.05.2017 - 7 O 20/16
1. Die Entlastung stellt rechtlich ein negatives Schuldanerkenntnis gegenüber dem Verwalter gem. § 397 Abs. 2 BGB dar, das jegliche Schadensersatzansprüche und andere konkurrierende Ansprüche wegen solcher Vorgänge ausschließt, die die Wohnungseigentümer bei gehöriger, zumutbarer Sorgfalt mindestens hätten erkennen können.
2. Die Entlastung sähe sich lediglich dann erschüttert, wenn es um Folgen der Tätigkeit des Verwalters ginge, die nicht auf bloße Unzulänglichkeiten oder Fehler bzw. Irrtümer der Verwaltung zurückzuführen sind, sondern ihren Ursprung in strafbarem Verhalten haben.
3. In den Fällen der zufälligen Schadensverlagerung kann der Inhaber des verletzten Rechtsgutes auf Leistung an sich oder den Geschädigten klagen.
VolltextLG Tübingen, Urteil vom 19.05.2016 - 7 O 20/16
Dem Verbraucher steht auch dann ein Widerrufsrecht nach § 312b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 312g Abs. 1 BGB zu, wenn der Vertragsschluss in den Räumlichkeiten des Verbrauchers erfolgt ist, nachdem der Verbraucher den Unternehmer dorthin bestellt hat. Dies gilt auch dann, wenn die vorangegangenen Vertragsverhandlungen in den Räumlichkeiten des Unternehmers stattgefunden haben.*)
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