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Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 7 U 216/03


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IBRRS 2004, 1592; VPRRS 2004, 0261
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Haftung für unzureichende Leistungsbeschreibung

OLG Celle, Urteil vom 07.07.2004 - 7 U 216/03

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IBR 2004, 521 OLG Celle - Haftung des Architekten bei unzureichender Leistungsbeschreibung

1 Volltexturteil gefunden
IBRRS 2004, 1592; VPRRS 2004, 0261
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Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Haftung für unzureichende Leistungsbeschreibung

OLG Celle, Urteil vom 07.07.2004 - 7 U 216/03

1. Eine Haftung des Architekten gegenüber dem Bauherrn wegen Aufstellung einer unzureichenden Leistungsbeschreibung kommt nur in Betracht, wenn dieser Umstand einen Baumangel zur Folge hat oder den Bauunternehmer dazu berechtigt, von dem Bauherrn eine veränderte höhere oder zusätzliche Vergütung zu verlangen.

2. Im Rahmen der Leistungsphase 7 muss es sich dem Architekten nicht aufdrängen, dass die Bauunternehmer bewusst überhöhte und damit unangemessene Angebote abgegeben haben könnten.

3. Sehen die Ausführungspläne für die gefliesten Räume eines Tierheims keine Abdichtung unmittelbar unterhalb des Fußbodenoberbelags zum Abführen von Reinigungswasser vor, obwohl Bodenabläufe und Entwässerungsrinnen geplant und ausgeführt worden sind, so handelt es sich um einen Planungsfehler des Architekten.

4. Fehlerhaften Innenputz, fehlerhafte Außenwandabdichtung im Sockelbereich und fehlerhaften Außenputz hätten der Architekten bzw. seine fachkundigen Mitarbeiter im Rahmen der ihm obliegenden Bauaufsicht verhindern müssen.

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§ 631 BGB Vertragstypische Pflichten beim Werkvertrag (von Rintelen)
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