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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 6 S 269/09
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IBRRS 2010, 2756; IMRRS 2010, 2015
Leasing und Erbbaurecht
Zustimmungserfordernis bei Hundehaltung
LG Köln, Urteil vom 18.03.2010 - 6 S 269/09
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IMR 2010, 419 | LG Köln - Zustimmung Tierhaltung: Darf der Vermieter frei entscheiden? |
1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2010, 2756; IMRRS 2010, 2015
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Leasing und Erbbaurecht
Zustimmungserfordernis bei Hundehaltung
LG Köln, Urteil vom 18.03.2010 - 6 S 269/09
1. Sofern ein Formularmietvertag die Haltung eines Hundes nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters vorsieht, so kann der Vermieter die Abschaffung eines ohne Einwilligung angeschafften Hundes ohne nähere Begründung verlangen.
2. Dies gilt auch, wenn vorher anderen Mietern die Haltung von Hunden erlaubt wurde.
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Rechtsprobleme mit Haustieren
(11.04.2013) Das Kaufen und Halten von kleinen und großen Haustieren kann mit rechtlichen Problemen verbunden sein. Ist etwa das langersehnte und gut ausgesuchte Haustier da und es stellen sich nach wenigen Wochen ernsthafte Erkrankungen beim Tier heraus, stellt sich die Frage nach den Rechten des Tierhalters gegenüber dem Tierhändler.
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(11.04.2013) Das Kaufen und Halten von kleinen und großen Haustieren kann mit rechtlichen Problemen verbunden sein. Ist etwa das langersehnte und gut ausgesuchte Haustier da und es stellen sich nach wenigen Wochen ernsthafte Erkrankungen beim Tier heraus, stellt sich die Frage nach den Rechten des Tierhalters gegenüber dem Tierhändler.
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Tierhaltung in der Mietwohnung
(08.03.2013) Immer wieder Anlass zum Streit zwischen Mieter und Vermieter bietet die Haltung von Haustieren in der Mietwohnung. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs ist eine Klausel in einem Mietvertrag unwirksam, nach der "jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, ... der Zustimmung des Vermieters" bedarfs.
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(08.03.2013) Immer wieder Anlass zum Streit zwischen Mieter und Vermieter bietet die Haltung von Haustieren in der Mietwohnung. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs ist eine Klausel in einem Mietvertrag unwirksam, nach der "jede Tierhaltung, insbesondere von Hunden und Katzen, mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen, ... der Zustimmung des Vermieters" bedarfs.
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Auf den Hund gekommen
(03.02.2011) Sieht der Mietvertrag vor, dass Haustiere nur mit Zustimmung des Vermieters gehalten werden dürfen, kann dieser fordern, dass ein Hund, der ohne vorherige Erlaubnis angeschafft wurde, wieder abgeschafft wird. Das gilt auch dann, wenn der Vermieter zuvor anderen Mietern die Hundehaltung erlaubt hat.
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(03.02.2011) Sieht der Mietvertrag vor, dass Haustiere nur mit Zustimmung des Vermieters gehalten werden dürfen, kann dieser fordern, dass ein Hund, der ohne vorherige Erlaubnis angeschafft wurde, wieder abgeschafft wird. Das gilt auch dann, wenn der Vermieter zuvor anderen Mietern die Hundehaltung erlaubt hat.
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