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OLG München - Geschäftswert der Mieterdienstbarkeit = Wert der mietvertraglichen Gegenleistung!
2 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2016, 0612; IMRRS 2016, 0394
Mit Beitrag
Immobilien
Wie berechnet sich der (Eintragungs-)Wert einer Mieterdienstbarkeit?
OLG München, Beschluss vom 25.02.2016 - 34 Wx 385/15 Kost
Der gebührenrechtliche Wert für die Eintragung einer Mieterdienstbarkeit im Grundbuch berechnet sich nach dem Bruttobetrag des als Gegenleistung für die abgesicherte schuldrechtliche Nutzungsgestattung vereinbarten Mietzinses auch dann, wenn der Mieter zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.*)
Mieterdienstbarkeit: Wertberechnung durch Gegenleistung des Mieters?
OLG München, Beschluss vom 11.01.2013 - 34 Wx 244/12 Kost
1. Zur Bewertung einer sogenannten Mieterdienstbarkeit.*)
2. Eine für den Mieter eines Verbrauchermarkts vom vermietenden Eigentümer bestellte Mieterdienstbarkeit kann - im Rahmen des § 24 KostO - regelmäßig sachgerecht mit der mietvertraglich vereinbarten Gegenleistung bewertet werden.*)