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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 34 Sch 7/10
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IBRRS 2012, 2505; IMRRS 2012, 1815
Prozessuales
Anforderungen an einen Schiedsspruch mit vereinbartem Wortlaut
OLG München, Beschluss vom 12.06.2012 - 34 Sch 7/10
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IBR 2012, 1280 | OLG München - Welche Förmlichkeiten muss ein Schiedsspruch mit vereinbartem Wortlaut erfüllen? |
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IBRRS 2012, 2505; IMRRS 2012, 1815
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Prozessuales
Anforderungen an einen Schiedsspruch mit vereinbartem Wortlaut
OLG München, Beschluss vom 12.06.2012 - 34 Sch 7/10
1. Zu den förmlichen Voraussetzungen eines Schiedsspruchs mit vereinbartem Wortlaut.*)
2. Zu den Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Schiedsspruchs (mit vereinbartem Wortlaut) gehört nicht die Bezeichnung der Parteien entsprechend dem Rubrum des Urteil eines staatlichen Gerichts. Für eine Vollstreckbarerklärung muss die Parteistellung jedoch zweifelsfrei nachgewiesen werden.*)
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