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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 22 U 19/94
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OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.07.1994 - 22 U 19/94
1. Verpflichtet sich der Unternehmer zur schlüsselfertigen Herstellung eines Hauses einschließlich [der Erschließungskosten für die vollständige erstmalige Erschließung], so werden hiervon auch die Kosten für die Errichtung eines privaten Stichweges umfaßt, der dazu dient, von der öffentlichen Straße zu dem Baugrundstück zu gelangen.
2. Die formularmäßige Vereinbarung einer obligatorischen Schiedsgutachterklausel in einem notariellen Bauträgervertrag ist nach § 9 AGBG unwirksam.
BauR 1995, 559
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IBR 1994, 455 | OLG Düsseldorf - Bauträgervertrag: Welche Erschließungsmaßnahmen sind zu erbringen? |
1 Aufsatz gefunden |
Neuer § 18 Nr. 3 VOB/B - außergerichtliche Streitbeilegung nun anerkannte Regel der Technik?
IBR 2007, 1391
IBR 2007, 1391
2 Abschnitte im "Ganten/Jansen/Voit, Beck'scher VOB-Kommentar, Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B" gefunden |