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OLG Stuttgart, Urteil vom 13.12.2018 - 2 U 71/18
Volltext4 Treffer in folgenden Dokumenten:
Einzeldokumente | Abschnitte in Büchern und Arbeitshilfen | ||||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
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IBR 2019, 256 | OLG Stuttgart - Bodenöffnung in Zwischendecke: Rohbauer muss für Absturzsicherung sorgen! |
2 Volltexturteile gefunden |
OLG Frankfurt, Urteil vom 27.10.2021 - 12 U 293/20
1. Im Rahmen eines Werkvertrags hat der Auftraggeber alles Zumutbare und Mögliche zu tun, um den Auftragnehmer bei der Ausführung seiner vertraglichen Pflichten vor Schäden zu bewahren.
2. Es gehört auch bei Werkverträgen regelmäßig zum Vertragsinhalt, dass sich die Fürsorgepflicht des Auftraggebers, der die Arbeitsräume oder das Arbeitsgerät zur Verfügung stellt, auch auf die Arbeiter des Auftragnehmers erstreckt, wenn es sich dabei um einen abgrenzbaren, bestimmbaren Personenkreis handelt.
3. Die Schutzpflichten des Auftraggebers umfassen auch die Pflicht, die Arbeitsräume in einem sicheren Zustand zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört es, ein Treppenauge gegen Absturz zu sichern.
VolltextOLG Stuttgart, Urteil vom 13.12.2018 - 2 U 71/18
1. Zur Verkehrssicherungspflicht des Rohbauunternehmers und des verantwortlichen Bauleiters bei Bodenöffnungen in einer Zwischendecke.*)
2. Es entlastet den Rohbauunternehmer hinsichtlich seiner eigenen Verkehrssicherungspflicht nicht, wenn der Geschädigte vom Bauherrn zur Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen eingesetzt wurde. Dass der Geschädigte zur Absicherung der Gefahrenstelle eingesetzt wurde und daher um die Gefahr wusste, ist nur bei der Gewichtung seines Mitverschuldens zu berücksichtigen.*)
3. Zur Frage der gemeinsamen Betriebsstätte im Sinne von § 106 Abs. 3 SGB VII, des gestörten Gesamtschuldnerausgleichs und des Mitverschuldens.*)
Volltext1 Bolz/Jurgeleit, ibr-online-Kommentar VOB/B |
§ 10 VOB/B Haftung der Vertragsparteien (Schmitz-Gagnon) |
B. § 10 Abs. 1 - Die Haftung der Vertragsparteien untereinander |
IV. Haftungsbeschränkungen und -erweiterungen |