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[Suchtipps]Ihr(e) Suchbegriff(e): Volltext: 1 W 6/16
Grundbuchrecht
KG, Beschluss vom 21.01.2016 - 1 W 6/16
5 Treffer in folgenden Dokumenten:
| Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
| 2 Beiträge gefunden |
| IMR 2020, 470 | OLG Köln - Stromzähler umgangen: Versorger darf Verbrauch schätzen! |
| IMR 2016, 168 | KG - Einsichtnahme in Wohnungsgrundbücher durch Gläubiger der WEG? |
| 3 Volltexturteile gefunden |
Grundbuchrecht
OLG Bamberg, Beschluss vom 09.01.2024 - 10 Wx 17/23
Ein Unternehmen, das mit der Planung und Errichtung von Solarkraftwerken befasst ist, hat allein aufgrund seines Geschäftszwecks noch kein berechtigtes Interesse im Sinne des § 12 Abs. 1 Satz 1 GBO für eine auch nur beschränkte Auskunft aus dem Grundbuch zu Namen und Anschrift des Eigentümers bestimmter ihm geeignet erscheinender Grundstücke.*)
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Immobilien
OLG Köln, Beschluss vom 08.06.2020 - 1 W 6/20
1. Der Stromversorger darf den aufgrund der Manipulation nicht erfassten Stromverbrauch entsprechend § 18 StromGVV schätzen.*)
2. Eine Beweisantizipation ist im Verfahren der Prozesskostenhilfe nur unter engen Voraussetzungen zulässig.*)
3. Als allgemeinkundig können solche Tatsachen berücksichtigt werden, die als Ergebnis einer Internetrecherche des Gerichts ermittelt wurden (Fortführung von OLG Köln, Beschluss vom 25.05.2016 - 1 W 6/16, MDR 2016, 1266).*)
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Grundbuchrecht
KG, Beschluss vom 21.01.2016 - 1 W 6/16
Der Gläubiger einer Wohnungseigentumsgemeinschaft kann ein berechtigtes Interesse an der Erteilung vollständiger Grundbuchauszüge der einzelnen Wohnungseigentümer haben. Einen Vollstreckungstitel muss er hierzu noch nicht erlangt haben.*)





