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Öffentliches Baurecht
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 20.07.2009 - 1 LA 103/07
Volltext
6 Treffer in folgenden Dokumenten:
| Einzeldokumente | ||
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Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
| 2 Beiträge gefunden |
| IBR 2010, 1292 | VGH Baden-Württemberg - Nutzungsunterbrechung und Bestandsschutz |
| IBR 2010, 1291 | OVG Niedersachsen - Bestandsschutz bei Nutzungsunterbrechung |
| 4 Volltexturteile gefunden |
Öffentliches Baurecht
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 03.01.2011 - 1 ME 209/10
Die Legalisierungswirkung einer Baugenehmigung kann auch dann andauern, wenn die genehmigte Nutzung mehr als 6 Jahre unterbrochen worden ist (Fortführung der Senatsrechtsprechung, B. v. 20.7.2009 - 1 LA 103/07 -, NVwZ-RR 2009, 910 = BauR 2009, 1887).*)
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Öffentliches Baurecht
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 30.11.2010 - 5 S 933/10
1. § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO steht einer Berücksichtigung von erst nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist entstandenen neuen präsenten Beweismitteln auch zu Gunsten des Beschwerdeführers nicht entgegen.*)
2. Zum Gebot der Rücksichtnahme bei einer an eine genehmigte Schreinerwerkstatt heranrückenden Wohnbebauung.*)
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Öffentliches Baurecht
VG Hannover, Beschluss vom 17.09.2010 - 12 B 2485/10
1. Die Legalisierungswirkung einer Baugenehmigung kann bei einer Unterbrechung der Nutzung länger als drei Jahre andauern (Anschluss an OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.07.2009 - 1 LA 103/07).*)
2. Eine Befreiung gemäß § 86 NBauO kann in eine Ausnahme gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4 und 5 NBauO umgedeutet werden.*)
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Öffentliches Baurecht
OVG Niedersachsen, Beschluss vom 20.07.2009 - 1 LA 103/07
1. Das "Zeitmodell", welches das BVerwG zu § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB entwickelt hat, ist nicht anzuwenden, wenn die Frage beantwortet werden soll, wie lange eine Nutzungsunterbrechung dauern darf, ohne dass die Legalisierungswirkungen einer Baugenehmigung entfallen.*)
2. Es bleibt unentschieden, wie lange eine Nutzungsunterbrechung ohne Schaden für die Baugenehmigung maximal dauern darf.*)
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