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IBRRS 2006, 1960; IMRRS 2006, 1233
GewerberaummieteGewerberaummiete
Berechnung des Streitwerts bei gestaffeltem Mietentgelt

BGH, Beschluss vom 21.09.2005 - XII ZR 256/03

1. Zur Wertberechnung nach § 41 GKG bei gestaffeltem Mietentgelt in der streitigen Zeit.*)

2. Der auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Mietpreisvereinbarung gerichtete Antrag fällt in den Anwendungsbereich des § 41 Abs. 1 GKG, wenn sich aus der Begründung ergibt, dass die behauptete Unwirksamkeit der Entgeltvereinbarung voraussichtlich die Nichtigkeit des gesamten Rechtsgeschäfts zur Folge haben würde (hier: wucherische Überhöhung einer Geschäftsraummiete).*)

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