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IBRRS 2007, 0459; IMRRS 2007, 0267
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Kosten des selbständigen Beweisverfahrens

BGH, Beschluss vom 10.01.2007 - XII ZB 231/05

1. Die Kosten eines vorausgegangenen selbständigen Beweisverfahrens gehören auch dann zu den Kosten des Hauptsacheverfahrens, wenn dessen Streitgegenstand und der Gegenstand des selbständigen Beweisverfahrens nur teilweise identisch sind.*)

2. Dabei bleibt es auch dann, wenn die Hauptsacheklage zurückgenommen wurde. Die fehlende Kostengrundentscheidung im Hauptsacheverfahren kann nicht durch eine Entscheidung nach § 494 a Abs. 2 ZPO ersetzt werden (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 13. Dezember 2006 - XII ZB 176/03 -).*)

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