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IBRRS 2011, 0727; IMRRS 2011, 0531
ProzessualesProzessuales
Verfahrensrecht - Geldstrafen bleiben bei Einkommensermittlung außer Acht

BGH, Beschluss vom 12.01.2011 - XII ZB 181/10

1. Es ist grundsätzlich nicht angemessen, die auf eine Geldstrafe zu zahlende Rate bei der Einkommensermittlung gemäß § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 ZPO zu berücksichtigen.*)

2. Nach § 42 StGB iVm § 459 a StPO kann der Bedürftige bei einer - auch im Lichte der von ihm verwirkten Strafe - nicht mehr zumutbaren wirtschaftlichen Belastung eine entsprechende Zahlungserleichterung bei der Vollstreckungsbehörde erreichen. Damit ist sichergestellt, dass ihm der Zugang zu den Gerichten nicht versperrt wird.*)

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