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Ihre Suche nach Aktenzeichen: "XI ZR 191/10" ODER "XI ZR 191.10" ergab 3 Treffer in 4 Bereichen.
Aktuelle Position:
Volltexturteile: 3
3 Volltexturteile gefunden
IBRRS 2011, 3463; IMRRS 2011, 2473
Prozessuales
Verfahrensrecht - Zur erfolglosen Gehörsrüge gegen Senatsbeschluss vom 19.07.11
BGH, Beschluss vom 24.08.2011 - XI ZR 191/10
Zur erfolglosen Gehörsrüge gegen den Senatsbeschluss vom 19. Juli 2011.*)
Kapitalanlage - Zu Aufklärungspflichtverletzung durch beratende Banken
BGH, Beschluss vom 19.07.2011 - XI ZR 191/10
1. Zu Rückvergütungen, über die eine anlageberatende Bank einen Kapitalanleger aufklären muss (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 9. März 2011 - XI ZR 191/10, WM 2011, 925 Rn. 21 ff.).*)
2. Zur Kausalität zwischen einer Aufklärungspflichtverletzung und dem Erwerb einer Kapitalanlage (Bestätigung des Senatsbeschlusses vom 9. März 2011 - XI ZR 191/10, WM 2011, 925 Rn. 33 ff.).*)
3. Zur schuldhaften Verletzung der Pflicht der anlageberatenden Bank, über Rückvergütungen aufzuklären (Festhalten an Senatsbeschluss vom 29. Juni 2010 - XI ZR 308/09, WM 2010, 1694).*)
4. Zur Haftung wegen falscher Darstellung einer Kapitalgarantie.*)